Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2311
OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Telemedicus

    Keine Übertragung eines Nutzungsrechts zur gewerblichen Vervielfältigung durch Erwerb einer Client-Software für ein MMORPG-Spiel

  • Telemedicus

    Keine Übertragung eines Nutzungsrechts zur gewerblichen Vervielfältigung durch Erwerb einer Client-Software für ein MMORPG-Spiel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Durch Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    World of Warcraft: Bots verboten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Durch Verwendung einer Client-Software für ein Online-Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Bots in World of Warcraft verboten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Games: Blizzard gewinnt Urheberrechtsstreit

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Bothersteller darf Client-Software nicht nutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 402
  • ZUM 2015, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    gerichtete Berufung des Beklagten ist weitgehend ohne Erfolg geblieben und hat nur in Bezug auf die Verurteilung zur Auskunftserteilung entsprechend Ziffer 2 d und e der Klageanträge Erfolg gehabt und zur Abweisung der Klage geführt (OLG Dresden, ZUM 2015, 336).
  • OLG München, 02.07.2015 - U 3427/14

    World of Warcraft - Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung der

    Da es sich um Software zur Ermöglichung der Teilnahme an einem Online-Spiel handelt, erwartet der Verkehr jedoch nicht die Einräumung von Rechten zu kommerziellen Zwecken (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14, Anlage K 22).
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