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   OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13   

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OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,1932)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.02.2014 - 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,1932)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,1932)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Keine allgemeine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Unfall unter Fahrradfahrern - Haftung eines Fahrradfahrers beim Linksabbiegen - doppelte Rückschaupflicht - Mitverschulden wegen Nichtragens eines Fahrradhelms nur bei gesteigertem Gefährdungspotential

  • RA Kotz

    Helmpflicht - Mitverschulden durch Verzicht auf einen Fahrradhelm?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVG § 9
    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer! Oder etwa doch?!

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Verkehrsunfall wenn Radfahrer keinen Fahrradhelm trägt?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Fahrradhelm - mit oder ohne? ” Wenn ohne: Mitverschulden?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Celle verneint allgemeine Helmpflicht bei Radfahrern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine gesetzliche Grundlage zum Tragen eines Fahrradshelms

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichte uneins über Helmpflicht für Radfahrer - Voller Schadensersatz nach Unfall zugesprochen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine allgemeine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch ohne Helm: Schadensersatz für Fahrradfahrer wegen Kopfverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms nur in Ausnahmefällen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz für Fahrradfahrer wegen Kopfverletzung auch ohne Helm

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision zweier Radfahrer - Mitschuld an Kopfverletzung wegen Fahrens ohne Helm?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms nur in Ausnahmefällen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Helmpflicht für Radfahrer?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Verkehrsunfall wenn Radfahrer keinen Fahrradhelm trägt?

  • juraexamen.info (Auszüge und Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Helmpflicht für Radfahrer

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    BGH verneint allgemeine Helmpflicht für Radfahrer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Mitschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Müssen Radfahrer einen Helm tragen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Helmpflicht für Radfahrer?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrradunfall ohne Helm - selbst Schuld?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahren ohne Helm - Mitverschulden bei erlittenen Kopfverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht allenfalls bei risikobehafteter Fahrweise - Tendenzielle Schutzwirkung des Fahrradhelmes allein begründet noch keine allgemeine Helmtragepflicht

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Auszüge und Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Helmpflicht für Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 13
  • NZV 2014, 305
  • NZV 2014, 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 231/01

    Haftungsbeschränkung; Wegeunfall; Innerbetrieblicher Vorgang; Betriebliche

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Insoweit nimmt der Senat auf seine Entscheidungen vom 26. April 2001 - 14 U 139/00, OLGR 2001, 252, sowie vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01, SP 2003, 54, 55, darüber hinaus auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 217/04 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl., E 811), des Kammergerichts Berlin vom 2. November 1987 - 22 U 339/87 - und des Oberlandesgericht Naumburg vom 18. November 1997 - 1 U 1251/97, OLGR 1999, 216 Bezug, durch die den jeweils Geschädigten (unter Herausrechnung etwaiger Abzüge infolge eines Mitschuldens) Schmerzensgeldansprüche zwischen 10.000 EUR und 15.000 EUR zugebilligt worden sind.

    In Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01 - ist allerdings zu berücksichtigen, dass der dortige Kläger ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades erlitten hatte, was insoweit einen höheren Schmerzensgeldanspruch als in den anderen zu Vergleichszwecken in Bezug genommenen Entscheidungen rechtfertigt.

  • LG Neuruppin, 26.02.2009 - 1 O 106/07
    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Diese Bemessung orientiere sich dabei an einer Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 26. Februar 2009 (1 O 106/07, lfd.

    Insoweit hat das Landgericht selbst erkannt, dass die von ihm in Bezug genommene Vergleichsentscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 26. Februar 2009 (Az. 1 O 106/07, lfd.

  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen - nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht - ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen (in Abweichung von: OLG Schleswig, Urteil v. 5. Juni 2013 - 7 U 11/12).

    Hieran vermag nach Auffassung des Senats auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 5. Juni 2013 (Az. 7 U 11/12) nichts zu ändern.

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    aa) Diesem vom Landgericht nur im Rahmen des Schmerzensgeldanspruchs berücksichtigten Mitverschuldensgesichtspunkt, der - wenn er zu bejahen wäre - bei allen Schadenspositionen, bei denen sich das Unterlassen des Tragens eines Helms ausgewirkt hätte, zu berücksichtigen wäre, steht entgegen, dass jedenfalls die noch immer vorherrschende Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Hamm, NZV 2001, 86 sowie NZV 2002, 129; OLG Stuttgart, VRS 1997, 15; OLG Nürnberg, DAR 1991, 173; OLG Karlsruhe, NZV 1991, 25; OLG Saarbrücken, NZV 2008, 202, 203) eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms durch einen Fahrradfahrer im Straßenverkehr jedenfalls dann nicht annimmt, wenn dieser weder zu schnell, noch den herrschenden Straßenbedingungen unangepasst gefahren ist, sich lediglich auf einer Trainingsfahrt befunden hat und dabei völlig unauffällig gefahren ist, ohne besondere Risiken einzugehen.

    Unter dieser Maßgabe ist ein Radfahrer aus Eigenschutzgesichtspunkten daher nur gehalten, einen Schutzhelm zu tragen, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition - etwa aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs - ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht (Saarländische OLG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 4 U 80/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2007, NJW 2007, 3075 ff.).

  • LG Koblenz, 04.10.2010 - 5 O 349/09

    Zum Mitverschulden eines Rennradfahrers an unfallbedingten Kopfverletzungen bei

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Gerade bei Sportarten wie Reiten wegen der damit verbundenen Tiergefahr bzw. beim Skilaufen wegen der dort erzielten vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und weitgehend fehlender "Verkehrsregeln" liegen spezifische Risiken vor, die sich von denen eines Fahrradfahrers - selbst wenn dieser mit einem Rennrad zu Trainingszwecken im Straßenverkehr unterwegs ist, dort aber ansonsten völlig unauffällig fährt (hierzu LG Koblenz, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 5 O 349/09) - deutlich unterscheiden (so insbesondere auch OLG München, BeckRS 2012, 12391).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Allein die Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils führt jedoch bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht zu einem Wegfall der Beschwer und Erledigung der Hauptsache und ist auch nicht als Rechtsmittelverzicht zu werten (BGH NJW 1994, 942).
  • KG, 02.11.1987 - 22 U 339/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Insoweit nimmt der Senat auf seine Entscheidungen vom 26. April 2001 - 14 U 139/00, OLGR 2001, 252, sowie vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01, SP 2003, 54, 55, darüber hinaus auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 217/04 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl., E 811), des Kammergerichts Berlin vom 2. November 1987 - 22 U 339/87 - und des Oberlandesgericht Naumburg vom 18. November 1997 - 1 U 1251/97, OLGR 1999, 216 Bezug, durch die den jeweils Geschädigten (unter Herausrechnung etwaiger Abzüge infolge eines Mitschuldens) Schmerzensgeldansprüche zwischen 10.000 EUR und 15.000 EUR zugebilligt worden sind.
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 139/00

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Insoweit nimmt der Senat auf seine Entscheidungen vom 26. April 2001 - 14 U 139/00, OLGR 2001, 252, sowie vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01, SP 2003, 54, 55, darüber hinaus auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 217/04 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl., E 811), des Kammergerichts Berlin vom 2. November 1987 - 22 U 339/87 - und des Oberlandesgericht Naumburg vom 18. November 1997 - 1 U 1251/97, OLGR 1999, 216 Bezug, durch die den jeweils Geschädigten (unter Herausrechnung etwaiger Abzüge infolge eines Mitschuldens) Schmerzensgeldansprüche zwischen 10.000 EUR und 15.000 EUR zugebilligt worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Insoweit nimmt der Senat auf seine Entscheidungen vom 26. April 2001 - 14 U 139/00, OLGR 2001, 252, sowie vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01, SP 2003, 54, 55, darüber hinaus auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 217/04 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl., E 811), des Kammergerichts Berlin vom 2. November 1987 - 22 U 339/87 - und des Oberlandesgericht Naumburg vom 18. November 1997 - 1 U 1251/97, OLGR 1999, 216 Bezug, durch die den jeweils Geschädigten (unter Herausrechnung etwaiger Abzüge infolge eines Mitschuldens) Schmerzensgeldansprüche zwischen 10.000 EUR und 15.000 EUR zugebilligt worden sind.
  • LG München I, 16.01.1992 - 19 O 5932/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13
    Soweit die Rechtsprechung in Fällen von Hirntraumata Schmerzensgelder von 20.000 EUR und mehr zuerkannt hat (beispielsweise LG München I, Urteil vom 16. Januar 1992 - 19 O 5932/90), liegen diesen Entscheidungen im Regelfall dauerhaft verbliebene Schäden vor allem im kognitiven Bereich zugrunde, die beim Kläger glücklicherweise nicht zu verzeichnen sind.
  • OLG Naumburg, 18.11.1997 - 1 U 1251/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

  • OLG München, 25.11.2011 - 8 U 3652/11

    "Verkehrsrecht" mal anders: Helmpflicht auf der Skipiste

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

  • OLG Nürnberg, 23.10.1990 - 3 U 2574/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

  • OLG Bremen, 01.09.2009 - 3 U 36/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in eine Grundsückseinfahrt

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

  • OLG München, 18.05.1984 - 10 U 3728/83

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in gleicher Fahrtrichtung auf dem Radweg

  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

  • OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    d) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist daher mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung der Literatur daran festzuhalten, dass Schadensersatzansprüche eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert sind (vgl. OLG Stuttgart, VRS 97, 15, 18 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 1257, 1259; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 38, 39 mit Anm. Kettler; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 614, 618 f.; OLG Saarbrücken, NZV 2008, 202, 203 f. mit Anm. Jahnke, jurisPR-VerkR 1/2008 Anm. 3; OLG Celle, VD 2014, 101, 102 ff. mit Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 5/2014 Anm. 3; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 22 Rn. 62; Jahnke in FS Gerda Müller, 2009, S. 396 mwN; Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Aufl., S. 174 ff.; Hufnagel, DAR 2007, 289, 292; Kettler, NZV 2007, 603 f.; Prelinger, juris-PR-VerK 21/2013 Anm. 2 [Anm. zum Urteil des Berufungsgerichts]; Türpe, VRR 2013, 404, 405 f. [Anm. zum Urteil des Berufungsgerichts]; aA: Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Kap. 2 Rn. 58; Staudinger/Schiemann, aaO; vgl. dazu auch Stöhr, zfS 2010, 62, 66 sowie Scholten, SVR 2012, 161 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu vergleichbaren Verletzungsfolgen (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2013 - 3 U 479/13, juris Rn. 28; OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014 - 14 U 113/13, juris Rn. 129 f) erscheint hierfür ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR angemessen und ausreichend.
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    aa) Das Nichttragen eines Fahrradhelms begründet erst dann den Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB , wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht (OLG Düsseldorf NJW 2007, 3075, 3077; BeckRS 2007, 11136;Senat NJW-RR 2008, 266, 268; OLG Celle, Urt. v. 12.02.2014 - 14 U 113/13, juris Rn. 90 = BeckRS 2014, 03723; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO. § 21a StVO Rn. 7a; König in Hentschel/König/Dauer, aaO. § 21a Rn. 24; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 551).
  • OLG Hamm, 06.04.2017 - 6 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden,

    Die von der Klägerin gemäß §§ 39 Abs. 4, 61 SGB V zu tragende Zuzahlung zu den Krankenhauskosten i.H.v. 70 EUR (=10 EUR je Behandlungstag) ist nicht erstattungsfähig, weil sich die Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Kosten (u.a. Ernährung, Strom, Wasser) in gleicher Höhe entgegenhalten lassen muss (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.02.2014 - 14 U 113/13 - NZV 2014, 305).
  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16

    Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen

    Der Gesetzgeber hat dies auch nicht geändert, nachdem vereinzelt Gerichte in der Rechtsprechung eine  Mitverschuldensquote für das Unterlassen des Tragens eines Helmes angenommen haben (vgl. OLG Celle, Urt. v. 12.02.2014, Az.: 14 U 113/13; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 05.06.2013, Az.: 7 U 11/12).
  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

    Selbst eine allgemeine Obliegenheit, einen Fahrradhelm zu tragen, lehnen die Obergerichte überwiegend ab (jüngst OLG Celle, Urteil vom 12.02.2014 - 14 U 113/13 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - 1 U 182/06, juris Rn. 58); und dies, obgleich Helme unter Fahrradfahrern mittlerweile weit verbreitet sind.
  • OLG München, 04.07.2014 - 10 U 4997/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit einem

    Ohne Belag bleibt allerdings, das der Kläger keinen Fahrradhelm getragen hat (zuletzt OLG Celle r + s 2014, 196; Terminsverfügung a.a.O.; nun auch BGH, Urt. v. 17.06.2014, VI ZR 281/13, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Sort=3&Art=pm).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13   

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OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,1933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 3; GKG § 45 Abs. 2
    Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei sich gegenseitig ausschließenden Rechtsmitteln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Denn dabei tritt gerade nicht die "wirtschaftliche Werthäufung" ein, auf die es nach Auffassung des BGH für eine Zusammenrechnung der Streitwerte ankommt (Beschluss v. 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03).

    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.

  • OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06

    Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 06.06.2007 - 14 U 64/07

    Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • RG, 25.09.1934 - III B 11/34

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 17/14

    Diebstahl von Gerüstbauteilen

    Eine Nämlichkeit der Gegenstände ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH Urt. v. 11.3.2014, VIII ZR 261/12, Rn. 4 zitiert nach Juris; BGH NJW-RR 2005, 130, 131; BGH NJW-RR 2003, 713; OLG Celle Urt. v. 31.1.2014, 14 U 113/13, Rn. 4 zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 13.04.2017 - 1 A 125/14

    Feststellungsklage; Anschlussberufung

    4 Für eine Addition der so ermittelten Streitwerte nach § 45 Abs. 2 GKG (zum Streitstand vgl. OLG Celle, Beschl. v. 31. Januar 2014 - 14 U 113/13 -, juris Rn. 4 m. w. N.) sieht der Senat nach den Umstände des Falles keine Grundlage, weil trotz der vom Kläger zu 1 eingelegten sog. Anschlussberufung keine "wechselseitig eingelegten Rechtsmittel vorliegen", wie sie die gesetzliche Regelung zugrunde legt.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,101777
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,101777)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.09.2014 - L 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,101777)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. September 2014 - L 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,101777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen und die Gewährung einer hieran anknüpfenden Verletztenrente ist zunächst die nachvollziehbare Feststellung der die Erwerbsfähigkeit mindernden Gesundheitsstörungen des Verletzten auf der Grundlage eines der üblichen Diagnosesysteme und sodann im nächsten Schritt die Prüfung, ob die versicherte Ursache (das Unfallereignis) direkt oder mittelbar für diese Gesundheitsstörungen wesentlich im Sinne der Theorie von der wesentlichen Bedingung war (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gestützt werden kann, und die dagegen sprechenden Umstände billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Acht bleiben müssen (BSGE 22, 203, 209; 43, 110, 113).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13
    Eine Gesundheitsstörung ist als Unfallfolge anzuerkennen, wenn der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271, Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 8 SGB VII Rn. 10) und der Ursachenzusammenhang zwischen ihm und dem Arbeitsunfall hinreichend wahrscheinlich ist.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 113/13
    Eine Gesundheitsstörung ist als Unfallfolge anzuerkennen, wenn der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271, Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 8 SGB VII Rn. 10) und der Ursachenzusammenhang zwischen ihm und dem Arbeitsunfall hinreichend wahrscheinlich ist.
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Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 03.11.2014 - S 14 U 113/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,106743
SG Braunschweig, 03.11.2014 - S 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,106743)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 03.11.2014 - S 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,106743)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 03. November 2014 - S 14 U 113/13 (https://dejure.org/2014,106743)
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