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   OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15   

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https://dejure.org/2016,630
OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15 (https://dejure.org/2016,630)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.01.2016 - 14 U 114/15 (https://dejure.org/2016,630)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 14 U 114/15 (https://dejure.org/2016,630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGBV II § 106 Abs. 3 3. Alt.
    Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII bei parallel nebeneinander ausgeführten, nicht aufeinander bezogenen Tätigkeiten der Arbeitnehmer verschiedener Betriebe

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2011 - 4 U 19/10

    Tierhalterhaftung: Beweislastverteilung bei einem Unfall eines 17 ½ Jahre alten

    Auszug aus OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15
    Es muss vielmehr eine Gefahrengemeinschaft in dem Sinne bestehen, dass der Versicherte des fremden Unternehmens durch die betriebliche Tätigkeit des Schädigers vorübergehend demselben typischen Risiko ausgesetzt ist, dem sonst insbesondere Arbeitskollegen desselben Betriebes ausgesetzt wären (OLG Hamm, NJW-Spezial 2012, 170 - juris, Rdnrn. 19, 20).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insoweit entscheidend von dem von der Beklagten zu 1 herangezogenen Urteil des OLG Hamm vom 2. November 2011 (NJW-Spezial 2012, 170).

  • BGH, 22.01.2013 - VI ZR 175/11

    Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15
    Es muss die typische Gefahr bestehen, dass die Beteiligten sich "ablaufbedingt in die Quere kommen"; ein lediglich einseitiger Bezug genügt im Rahmen des § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII nicht (vergl. u. a. BGH MDR 2013, 590 ff.).

    Der Bundesgerichtshof stellt zudem ganz entscheidend darauf ab, dass sich die Beurteilung, ob eine gemeinsame Betriebsstätte vorliegt, auf konkrete Arbeitsvorgänge beziehen muss (vergl. nur BGH MDR 2013, 590 ff. - juris Rdnr. 13).

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15
    Der Haftungsausschluss knüpft allein an die vorstehend dargestellten Merkmale an und ist allein im Hinblick auf die zwischen den Arbeitnehmern bestehende Gefahrengemeinschaft gerechtfertigt (BGH, VersR 2011, 882 - juris, Rn. 14).

    Diese Bewertung folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2011 (MDR 2011, 786 f.).

  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Celle, 27.01.2016 - 14 U 114/15
    Dies ist dem Umstand geschuldet, dass andernfalls dem Sinn und Zweck der Regelung des § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII nicht ausreichend Rechnung getragen würde, denn der darin enthaltene Haftungsausschluss beruht auf dem Gedanken der sog. Gefahrengemeinschaft (vgl. zum Ganzen: BGH, VersR 2004, 381 - juris, Rn. 17 sowie Rdnrn. 14 ff.).
  • OLG Hamm, 30.08.2016 - 9 U 140/15

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung gem. §§ 105 Abs. 1 , 106 Abs. 3 Alt. 3

    In der Terminsverfügung (Bl. 245 = 247R GA) sind die Parteien - nach Vorberatung - darauf hingewiesen worden, dassder Senat in Anlehnung an das Senatsurteil vom 27.11.2012 - I-9 U 132/12 bislang (nach Aktenlage) dazu neige, eine gemeinsame Betriebsstätte hier zu verneinen;- eine Ersatzpflicht der Beklagten sich nach Aktenlage schon aus § 7 Abs. 1 StVG ergeben könne, da sich der Unfall beim (Rückwärts-)Fahrbetrieb des von der Beklagten gehaltenen Gabelstaplers ereignet habe, und die Voraussetzungen des § 8 Nr. 1 StVG weder dargetan noch ersichtlich seien (arg.: laut im Internet zugänglichen Datenblatt mögliche Fahrgeschwindigkeit des Staplers vom Typ T ## ##- 20 von 22 km/h);- nach Aktenlage einschließlich des Ergebnisses der Vernehmung des Zeugen G wohl von einem unfallursächlichen Verschulden dieses Zeugen auszugehen sei, während ein Eigenverschulden des Klägers bislang nicht positiv feststellbar sei;- schließlich auch an eine vertragliche Ersatzpflicht der Beklagten - mit Zurechnung des Verschuldens des Zeugen G gem. § 278 "ZPO" (richtig BGB) - aus dem Gesichtspunkt der Nebenpflichtverletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu denken sei (arg.: OLG Celle, Urt. V. 27.01.2016 - 14 U 114/15).

    Nach diesen - auch mit den Ausführungen in der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des BGH, VersR 2011, 500, dort Rn. 6 ff. bei juris, in Einklang stehenden und etwa auch vom OLG Celle in seinem Urteil vom 27.01.2016 - 14 U 114/15, dort Rn. 3 ff. bei juris, vertretenen - Grundsätzen ist auch hier eine Tätigkeit des Klägers und des Zeugen G auf einer gemeinsamen Betriebsstätte zu verneinen.

    Diese Beurteilung entspricht der bereits oben in anderem Zusammenhang zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 27.01.2016 - 14 U 114/15 (dort Rn. 16 ff. bei juris), welcher der Senat insoweit auch in der - ebenfalls bereits zitierten - Entscheidung vom 10.05.2016 - I-9 U 53/15 (dort die Ausführungen Rn. 52 bis 62 bei juris) bereits gefolgt ist.

  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 53/15

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von §§ 106 Abs. 3 , 104 SGB VII

    Im Übrigen ist insoweit auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 27. Januar 2016, Az. 14 U 114/15) zu verweisen, welches in einem gleich gelagerten Fall auch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter angenommen hat.
  • OLG Dresden, 09.03.2022 - 1 U 1167/20

    Ansprüche gegen ein Serviceunternehmen und einem in dessen Diensten stehenden

    Darüber hinaus muss der Dritte insoweit schutzbedürftig sein, als er ohne Ausdehnung des Vertragsschutzes anderenfalls nicht ausreichend geschützt wäre (vgl. dazu z.B. BGH, Urt. v. 15.02,1978, Az: VIII AZ 47/77, juris, Rn. 10; OLG Celle, Urt. v. 27.01.2016, Az: 14 U 114/15, juris Rn. 17; MünchKomm, Band 2, 4. Aufl., § 328 Rn. 178).
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