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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10304
OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,10304)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,10304)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,10304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden; Fahrtrichtungsanzeiger

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVO § 10; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall beim Anfahren - wer ist schuld?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01
    Wer das tun will, hat Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen untypischen Geschehnisablaufs ergibt (BGH DAR 1985, 316).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 190/97

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Verursachung eines Unfalls nach Einfahren auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01
    Kommt es bei einer solchen Verkehrssituation, d.h. im Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn, zu einem Unfall mit einem anderen, im Fließverkehr befindlichen Fahrzeug, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kollision darauf beruht, dass der vom Fahrbahnrand anfahrende Verkehrsteilnehmer die ihm nach § 10 StVO obliegende gesteigerte Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (OLG Frankfurt, VersR 1999, 864, 865; OLG Düsseldorf VersR 1977, 60, 61).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 19 U 189/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen

    Denn kommt es bei einer Verkehrssituation wie hier, das heißt im Zusammenhang mit dem Einfahren von einem Parkstreifen zu einer Kollision mit einem anderen, im Fließverkehr befindlichen Fahrzeug, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kollision darauf beruht, dass der vom Parkstreifen einfahrende Verkehrsteilnehmer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (vergleiche zum Einfahren aus einer Parkbox: OLG Köln, Urteil vom 13.07.2011, 5 U 26/11, zitiert nach juris; zum Anfahren vom Fahrbahnrand: OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002, 14 U 119/01, zitiert nach beck-online; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 10 StVO Rn. 12, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach beck-online).

    Ein solcher Verstoß gegen § 10 StVO wiegt in der Regel so schwer, dass dahinter die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallgegners zurücktritt (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 13.07.2011, 5 U 26/11; KG Berlin, Urteil vom 11.03.2004, 12 U 285/02, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002, 14 U 119/01, zitiert nach beck-online; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 10 StVO Rn. 12; König in Hentschel/König/Dauer, aaO, § 10 StVO Rn. 11, jeweils m.w. Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anschein gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (Brandenburgisches OLG, DAR 2002, 307 (Kollision mit gleichgerichtetem Verkehr); KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt VersR 1999, 864; vgl. auch OLG Köln DAR 2006, 27).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Kommt es bei dem Anfahren eines Kfz vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug im fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall dadurch zustande gekommen ist, dass der vom Fahrbahnrand Anfahrende die ihm nach § 10 StVO obliegende gesteigerte Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 6. März 2002 - 14 U 119/01 - DAR 2002, 307; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 U 169/77 - VersR 1978, 852).
  • LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall

    Auch gegen den vom Bürgersteig auf die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmer spricht im Falle einer Kollision mit einem Fahrzeug im fließenden Verkehr der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall dadurch zustande gekommen ist, dass der vom Fahrbahnrand Anfahrende die ihm nach § 10 StVO obliegende gesteigerte Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. März 2002 - 14 U 119/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juni 1976 - 12 U 121/75 -, juris).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Kommt es im Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Strasse über die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinaus zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hinein fahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet (vgl. OLG Brandenburg Urt. vom 6. März 2002 - 14 U 119/01; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1997, 353, 354 f.; KG Urt. vom 7. Februar 1994 - 12 U 3844/92; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 1998, 353, 354).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2020 - 22 S 136/20233
    Kommt es in unmittelbar zeitlichem und räumlichem Zusammenhang beim Anfahren vom T3 zu einer Kollision mit dem rückwärtigen fließenden Verkehr, so spricht der Anschein dafür, dass der Anfahrende die besonderen Sorgfaltsanforderungen des § 10 S. 1 StVO missachtet hat (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 29.11.2012 - 1 U 82/12, NJW-RR 2013, S. 737; KG Berlin, Beschluss vom 15.8. 2007 - 12 U 202/06, NZV 2008, S. 413; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002 - 14 U 119/01, DAR 2002, S. 307; Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, T-B-Straße, 26. Auflage 2020, § 10 StVO Rn. 12; König, in: Hentschel/König/Dauer, T-B-Straße, 44. Auflage 2017, § 10 StVO Rn. 11).

    Gelingt es dem Anfahrenden nicht, diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen, haftet er daher nach bislang herrschender Rechtsprechung regelmäßig allein für den Unfall und die Betriebsgefahr des Unfallgegners aus dem fließenden Verkehr tritt vollständig zurück, es sei denn, dieser ist erwiesenermaßen mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren oder war sonstwie unaufmerksam (vgl. KG Berlin, KG Berlin, Beschluss vom 15.8. 2007 - 12 U 202/06, NZV 2008, S. 413; Urteil vom 11.3. 2004 - 12 U 285/02, NZV 2004, S. 632, 633; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002 - 14 U 119/01, DAR 2002, S. 307; König, in: Hentschel/König/Dauer, T-B-Straße, 44. Auflage 2017, § 17 StVG Rn. 18).

  • LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem

    Gegen den Beklagten zu 1) spricht der Anscheinsbeweis, gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht des § 10 StVO verstoßen zu haben, da es im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Einfahren von einem Grundstück zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kam (vgl. OLG Hamm, VersR 1979, 266; KG, NZV 2006, 369; OLG Brandenburg, DAR 2002, 307).
  • OLG Köln, 05.05.2015 - 19 U 2/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    In beiden Konstellationen spricht nach einhelliger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Drittwiderbeklagte zu 2) den Unfall allein verursacht hat sowie die Klägerin und die Drittwiderbeklagten für die Unfallfolgen allein haften (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 6.3.2002 - 14 U 119/01 zu § 10 StVO und KG, Urteil vom 14.6.1992 - 12 U 465/92 zu § 9 Abs. 5 StVO - jeweils m.w.N. abrufbar bei juris).
  • AG Berlin-Mitte, 15.08.2011 - 108 C 3421/10

    Verkehrsunfall beim Anfahren vom Seitenrand - Rückschaupflicht

    Kommt es im Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheines gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (vgl. OLG Brandenburg, DAR 2002, 307; KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt, VersR 1999, 864).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.02.2002 - 14 U 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20073
OLG Celle, 28.02.2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,20073)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.02.2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,20073)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 14 U 119/01 (https://dejure.org/2002,20073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund gravierender Dauerfolgen nach einem Verkehrsunfall; Notwendigkeit eines weiteren Schmerzensgeldes zum Ausgleich der körperlichen und psychischen Unfallfolgen und Belastungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung einer Schwangerschaft

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund gravierender Dauerfolgen nach einem Verkehrsunfall; Notwendigkeit eines weiteren Schmerzensgeldes zum Ausgleich der körperlichen und psychischen Unfallfolgen und Belastungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung einer Schwangerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

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