Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 27.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 12/03   

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https://dejure.org/2003,33506
OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2003,33506)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2003 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2003,33506)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2003 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2003,33506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Honoraransprüche für die Erbringung von Sachverständigenleistungen; Abhängigkeit der Verjährung von Honoraransprüchen von der Erteilung einer Schlussrechnung; Sachverständigenhonorar für die Ermittlung von Baumängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraransprüche für die Erbringung von Sachverständigenleistungen; Abhängigkeit der Verjährung von Honoraransprüchen von der Erteilung einer Schlussrechnung; Sachverständigenhonorar für die Ermittlung von Baumängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86

    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 12/03
    Für die Fälligkeit derartiger Ansprüche ist es entscheidend, wann die Rechnung erstmals hätte erstellt und geltend gemacht werden können (vgl. BGHZ 102, 167 ff. [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86] ).
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   OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 12/03   

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https://dejure.org/2004,51089
OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2004,51089)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2004,51089)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 14 U 12/03 (https://dejure.org/2004,51089)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Denn ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seiner gegebenenfalls erfolgten Reparatur kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 14 U 12/03; OLG Düsseldorf Urteil vom 19. Mai 2015 - 1 U 116/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens

    Wies das Fahrzeug - wie hier - Vorschäden auf, muss der Geschädigte deren Umfang sowie deren sachgerechte Beseitigung darlegen und im Falle des Bestreitens beweisen, weil ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine ggf. erfolgte Reparatur der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden kann (Senat, Urteil v. 7. März 2015, Az.: I - 1 U 78/14 mit Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss v. 06.05.2003, Az.: 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 2001, 416 - jeweils zitiert nach Juris; Böhm/Nugel, DAR 2011, 666, 668 mit weiteren Nachweisen in Fußnote 26).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Denn ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden (Nugel DAR 2011, 666, 668 mit Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2003, Az.: 14 U 12/03).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 1 U 50/14

    Anforderungen an die Feststellung eines unfallbedingten Sachschadens an einem

    Denn ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine ggf. erfolgte Reparatur kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden ( Nugel DAR 2011, 666, 668 mit Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2003, Az.: 14 U 12/03 ).
  • LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13

    Nachweis der Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein verunfalltes Fahrzeug

    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13

    Schadensersatzansprüche aus einem vermeintlichen Verkehrsunfallgeschehen bei

    Weist das Fahrzeug des vermeintlich Geschädigten einen Vorschaden auf, welchen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beeinträchtigt, dann geht dieser Umstand zu Lasten des Klägers, da ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seiner Reparatur, sofern tatsächlich erfolgt, der aktuelle Wiederbeschaffungswert überhaupt nicht bestimmt werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2003 - 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001 - 10 U 242/00 - Schaden Praxis 2001, 416).
  • LG Münster, 12.12.2012 - 2 O 207/12

    Indizien für das Vorliegen einer Unfallmanipulation im Zusammenhang mit der

    Das gilt auch dann, wenn die Vorschäden zu einer Zeit eingetreten sind, als der Geschädigte noch nicht Halter und Eigentümer des Gebrauchtfahrzeugs war (OLG Hamburg, Beschluss v. 06.05.2003, Az. 14 U 12/03 - zitiert nach Juris -).
  • LG Wuppertal, 09.10.2014 - 1 O 45/14

    Substantiierte Darlegung von Vorschäden an einem PKW

    vgl. zu diesem Hinweis insgesamt KG Berlin 12.12.2011, Az. 22 U 151/11; OLG Hamburg 06.05.2003, Az. 14 U 12/03).
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