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OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch den Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
ZPO § 130 Nr. 6 ; ZPO § 519 Abs. 4
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch den Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 21.07.2015 - 3 O 930/14
- OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 16/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt gemäß § 233 ZPO nur dann in Betracht, wenn ausgeschlossen werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Oktober 1998, NJW 1999, S. 429, [BGH 27.10.1998 - X ZB 20/98] juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen), dass der Kläger die Versäumung der am 29. August 2015 abgelaufenen Frist zur Einlegung der Berufung gegen das am 27. Juli 2015 zugestellte Urteil des Landgerichts Fulda durch ein vorwerfbares Fehlverhalten verursacht hat. - BGH, 03.03.2015 - VI ZB 71/14
Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15
Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 3. März 2015, VI ZB 71/14, juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15
Dem Klägervertreter mussten die höchstrichterlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze bekannt sein (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. April 2013, VII ZB 43/12, juris Rn. 11).