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   OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93   

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https://dejure.org/1994,7309
OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93 (https://dejure.org/1994,7309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.1994 - 14 U 125/93 (https://dejure.org/1994,7309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 1994 - 14 U 125/93 (https://dejure.org/1994,7309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Ivan Rebroff / Kalinka Kefir

    §§ 812, 823 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 812; UWG § 3
    Unbefugte Ausnutzung der Bekanntheit eines Sängers in Werbespot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbespot; Schauspieler; Sänger; Prominenter; Nachahmung; Persönlichkeitsrecht; Name

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung mit Imitator

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 600
  • afp 1996, 282
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Für die Annahme eines Bildnisses der dargestellten Person reicht es in solchen Fällen aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums glaubt, es handele sich um die dargestellte Person (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282 [juris Rn. 29]; LG Düsseldorf, AfP 2002, 64, 65; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 24; zur Frage der Erkennbarkeit in anderen Fallgestaltungen vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, ZUM-RD 2020, 637 Rn. 18).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19

    Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die

    Eine Verdoppelung des Bildnisschutzes, der gerade auf der individuellen Unterscheidbarkeit der einzelnen Person von ihresgleichen beruht, auf Schauspieler und dargestellte Person scheidet dagegen, jedenfalls soweit keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282 f.), denknotwendig aus.
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 37/20

    Für die Show "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" darf sehr wohl mit dem

    (ddd) Schließlich können auch die von der Klägerin weiter angeführten Entscheidungen zu wettbewerbsrechtlichen Konstellationen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 4.11.1994 - 14 U 125/93, juris) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    aa) Soweit das Landgericht dabei - wie beklagtenseits mit der Berufungsbegründung auch primär gerügt - an eine Verletzung des Rechts des Klägers am eigenen Bild i.S.d. §§ 22, 23 KUG angeknüpft hat, ist allerdings richtig, dass der Bundesgerichtshof in Fällen von - in Deutschland (siehe aber etwa Art. 3344 des Kalifornischen civil code) nicht speziell geregelten - Einsätzen von Doubles/Doppelgängern/"look-alikes" für den Bildnisschutz allein auf eine im konkreten Fall erzeugte tatsächliche Verwechslungsgefahr abstellt, bei der zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums glauben muss, es handele sich tatsächlich um die dargestellte (prominente) Person, wobei sich der "täuschend echte Eindruck" dabei allerdings nicht zwingend aus den Gesichtszügen des Doubles ergeben muss, sondern auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Elementen (wie einer nachgestellten Filmszene/Fotografie etc.) ergeben kann bzw. aus der Beifügung des Namens, wobei stets die Gesamtumstände des Einzelfalles maßgeblich sind (BGH v. 24.02.2022 - I ZR 2/21, GRUR-RS 2022, 5367 Rn. 15 ff., 20; v. 18.05.2021 - VI ZR 441/19, juris Rn. 20 ff.; ebenso schon OLG Karlsruhe v. 04.11.1994 - 14 U 125/93, juris Rn. 29; OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, juris Rn. 21).

    Es ist zwar richtig, dass die (vor allem im Gesamtkontext endgültige) Identitätstäuschung bei Doppelgängereinsätzen für einen nicht unerheblichen Teil der Rezipienten in Anlehnung an die zum UWG entwickelten Grundsätze festzustellen sein mag, doch bedarf es in Doppelgängerfällen im Grundsatz keiner Verkehrsbefragung, wenn - wie hier - die Mitglieder des Landgerichts oder auch des Senats sich zu den durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreisen rechnen (deutlich auch OLG Karlsruhe v. 04.11.1994 - 14 U 125/93, juris Rn. 32).

    Denn darin liegt zwar nicht - wie bei der echten Doppelgängerwerbung mit einer Identitätstäuschung als Eingriff in das "Bildnis" der Person - schon deswegen ein Eingriff, weil der falsche Eindruck entsteht, man habe sich (und seinen Namen) für kommerzielle Zwecke selbst zur Verfügung gestellt (OLG Karlsruhe v. 04.11.1994 - 14 U 125/93, juris Rn. 33), doch wird hier dennoch in die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit bei der kommerziellen Nutzung der "Essenz" der eigenen Prominenz und des damit verbundenen Werbewerts eingegriffen, was die Fallkonstellationen offener und verdeckter Doppelgängereinsätze doch so annähert, dass man sie im Ergebnis gleich behandeln kann.

  • LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00

    Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild

    In Anlehnung an die zu § 3 UWG anerkannten Grundsätze zur Irreführungsgefahr muss es jedoch als ausreichend angesehen werden, wenn ein nicht unbeachtlicher Teil des angesprochenen Publikums irregeführt wird und glaubt, es handele sich tatsächlich um den Kläger (vgl. auch OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09

    Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt

    Die Erkennbarkeit muss sich außerdem nicht nur aus den Gesichtszügen, sondern kann sich auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Einzelheiten ergeben (vgl. BGH, NJW 2000, 754 "Der blaue Engel", juris-Rn. 21; OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282 "Ivan Rebroff", juris-Rn. 29).
  • AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04

    Anspruch von Gerhard Schröder auf Erstattung der anlässlich einer

    Dabei reicht es aus, wenn ein Double in einem Fernsehwerbespot auftritt (vgl. OLG Karlsruhe AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff; LG Düsseldorf AfP 2002, 64, 65 - Franz Beckenbauer ) oder die bekannte Stimme eines Künstlers zu Werbezwecken imitiert wird (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 - Heinz Erhard ).
  • LG Köln, 14.12.2007 - 28 O 32/06

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz für die

    Ausreichend ist insoweit, dass ein nicht unbedeutender Teil des Publikums fehlgeleitet wird (vgl. BGH, GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 600 - Ivan Rebroff).
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