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   OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11   

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https://dejure.org/2011,46575
OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11 (https://dejure.org/2011,46575)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11 (https://dejure.org/2011,46575)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 14 U 1259/11 (https://dejure.org/2011,46575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Annahmefrist von einem Monat für die Annahme eines Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • RA Kotz

    Rückabwicklung Eigentumswohnungskauf - notarielles Kaufvertragsangebot mit Fortgeltungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des Kaufvertragsangebots in einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme ohne zeitliche Begrenzung möglich: Klausel unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungskauf: Keine Rückabwicklung bei widerruflichem Angebot! (IMR 2012, 1028)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Die Klauseln, nachdem die Käufer gebunden seien und das Angebot fortbestehe, seien jedoch nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, mit Hinweis auf die Entscheidung BGH vom 11.06.2010, Az. V ZR 85/09.

    Diese Annahmefrist von einem Monat unterschreitet den regelmäßig zu erwartenden Annahmezeitraum von vier Wochen (BGH NJW 2010, 2873 Tz 12) nicht.

    Die Fortgeltungsklausel (II. Abs. 2) bleibt bestehen, obwohl die Bindungsfrist bis 31.11.2007 (Kaufvertragsangebot vom 21.09.2007) wohl nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung vom 11.06.2010, Az. V ZR 85/09, entspricht.

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Selbst im Falle einer einheitlichen Klausel geht die ständige Rechtsprechung von der Weitergeltung des wirksamen Teils aus (BGH NJW 1984, 2816 ; 2001, 292, 294; 2006, 1059, 1060).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Selbst im Falle einer einheitlichen Klausel geht die ständige Rechtsprechung von der Weitergeltung des wirksamen Teils aus (BGH NJW 1984, 2816 ; 2001, 292, 294; 2006, 1059, 1060).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Selbst im Falle einer einheitlichen Klausel geht die ständige Rechtsprechung von der Weitergeltung des wirksamen Teils aus (BGH NJW 1984, 2816 ; 2001, 292, 294; 2006, 1059, 1060).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt (z.B. BGH NJW 2010, 3431 Tz 28).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    Die Anwendung dieses Maßstabs setzt eine Ermittlung und Abwägung der wechselseitigen Interessen voraus (BGH NJW-RR 2008, 818 Tz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2004 - V ZR 90/03

    Rechte des Eigentümers bei einem notariell beurkundeten unwiderruflichen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
    So kann der Ablauf einer in das Angebot aufgenommenen Frist dazu führen, dass nur die Unwiderruflichkeit des Angebots endet, ohne dass es erlischt (BGH DNotZ 2004, 846 Tz 21).
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    aa) Nach der von dem Berufungsgericht (OLG Dresden, NotBZ 2012, 105) sowie im Schrifttum (Cremer/Wagner, NotBZ 2004, 331, 335; Walter, NotBZ 2012, 81, 83; BeckOK-BGB/Becker, Edition 26, § 308 Nr. 1 Rn. 4) vertretenen Ansicht, ist § 308 Nr. 1 BGB schon nicht einschlägig, weil der Verwender sich keine Annahmefrist vorbehalte, wenn der andere Teil sein Angebot jederzeit widerrufen könne.
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15

    Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden

    c) Der Verschuldensvorwurf entfällt schließlich - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung - auch nicht deshalb, weil das Oberlandesgericht Dresden als Kollegialgericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2011 (14 U 1259/11, juris; insofern aufgehoben durch BGH, Teilurteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 12/12, juris) eine ähnliche Fortgeltungsklausel für wirksam gehalten hat.
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NotBZ 2012, 105 veröffentlicht ist, stellt fest, dass das Angebot den Klägern von den Beklagten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellt worden ist.
  • LG Heidelberg, 11.01.2013 - 5 O 205/12

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle für

    Eine als Allgemeine Geschäftsbedingung des Verkäufers zu qualifizierende Klausel in einem notariellen Kaufvertragsangebot des Käufers einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung, nach der das Angebot über das Ende einer bestimmten Bindungsfrist hinaus unbefristet weitergilt, jedoch vom Käufer widerrufen werden kann, solange es nicht angenommen ist, ist unwirksam (entgegen OLG Dresden, Urt. v. 20.12.2011 - 14 U 1259/11 - NotBZ 2012, 105 ff.).

    Der anderslautenden Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden im (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 20.12.2011 (NotBZ 2012, 105 ff. - juris), welches eine formularmäßige unbefristete Fortgeltungsklausel für wirksam gehalten hat, vermag das Gericht nicht zu folgen.

  • KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12

    Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter

    Solche Klauseln sind insbesondere in Grundstückskaufverträgen weit verbreitet (Herrler/Suttmann, DNotZ 2010, 883, 890; vgl. OLG Dresden v. 20.12.2011 - 14 U 1259/11, NotBZ 2012, 105).

    Sie ist daher selbst dann als wirksam zu behandeln, wenn man die Regelung in Teil A Absatz 3 Satz 2 des Kaufangebots als unwirksam behandeln würde (vgl. auch OLG Dresden v. 20.12.2011 - 14 U 1259/11, NotBZ 2012, 105, 106).

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