Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020

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   OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19   

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OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19 (https://dejure.org/2019,51173)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2019 - 14 U 127/19 (https://dejure.org/2019,51173)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 14 U 127/19 (https://dejure.org/2019,51173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhaltensregeln beim Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10

    Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 5, juris; BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11 m. w. N., juris; Müther in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 11).

    Denn diese Vorschrift schützt den entgegenkommenden und den nachfolgenden Verkehr, für die Pflichten gegenüber dem haltenden Fahrzeug gilt § 1 StVO (vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 6 Rn. 3; Helle in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 6 StVO, Rn. 3, 22, 30; anders noch Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

    Beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten, dessen Größe sich nach den Umständen richtet (Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

    Ein Seitenabstand von weniger als 1 m soll nach der Rechtsprechung auch dann zu gering sein, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

  • LG Waldshut-Tiengen, 21.02.2019 - 2 O 151/18
    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Mai 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg <2 O 151/18> teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Lüneburg vom 22.05.2019 zum gerichtlichen Aktenzeichen 2 O 151/18,.

  • OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93

    Inhalt des Begriffs "unabwendbares Ereignis"

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Verbleibende Unsicherheiten hinsichtlich des Unfallhergangs gehen zu seinen Lasten, soweit es um die Unabwendbarkeit des Unfalls geht (BeckOGK/Walter [Stand 01.03.2018], StVG, § 17 Rn. 25; OLG Köln Urteil vom 20.10.1993 - 2 U 48/93 - NZV 1994, 230).
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Kann das haltende Fahrzeug besetzt sein, ist ein solcher Abstand einzuhalten, dass ein Insasse die linke Tür ein wenig öffnen kann (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 5, juris; BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11 m. w. N., juris; Müther in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Auf Freistellungsansprüche, wie hier mit dem Klageantrag zu 2. geltend gemacht, können Verzugszinsen dagegen mangels Rechtsgrundlage auch nicht entsprechend der Regelung beim Zahlungsanspruch verlangt werden, da § 288 BGB auf einen Freistellungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 U 53/17, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Oktober 2010 - 5 U 60/10 -, Rn. 92, juris; Palandt, a.a.O., § 288 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 8 U 53/17

    Keine Verzinsung eines Freistellungsanspruches

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Auf Freistellungsansprüche, wie hier mit dem Klageantrag zu 2. geltend gemacht, können Verzugszinsen dagegen mangels Rechtsgrundlage auch nicht entsprechend der Regelung beim Zahlungsanspruch verlangt werden, da § 288 BGB auf einen Freistellungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 U 53/17, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Oktober 2010 - 5 U 60/10 -, Rn. 92, juris; Palandt, a.a.O., § 288 Rn. 6).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. BGH, NJW 1986, 183; NJW 1987, 2375).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. BGH, NJW 1986, 183; NJW 1987, 2375).
  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
    In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 8. Mai 2018 - 14 U 9/18 - juris).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Eine Verzinsung schiede im Übrigen bereits deshalb aus, weil das Landgericht diesen Anspruch bereits abgewiesen hat (vgl. Ziff. II. der Entscheidungsgründe) und ohnehin auf Freistellungsansprüche Verzugszinsen mangels Rechtsgrundlage auch nicht entsprechend der Regelung beim Zahlungsanspruch verlangt werden können, da § 288 BGB auf einen Freistellungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 04. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, Rn. 62 m.w.N., juris).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Da das Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite regelmäßig mit besonderen Gefahren verbunden ist, ist der Vorgang so zügig wie irgend möglich durchzuführen und darf die Tür nicht länger offengelassen werden als unbedingt notwendig (vgl. OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, Rn. 41, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Celle, 16.06.2021 - 14 U 152/20

    Höhe der Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen

    Die seit geraumer Zeit überwiegend übliche Pauschale von 25, 00 EUR (vgl. dazu schon die umfangreichen Nachweise bei AG Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2011 - 31 C 1241/11, NZV 2012, 339, juris-Rn. 1), die der Senat in ständiger Rechtsprechung ansetzt (vgl. beispielsweise Senat, Urt. v. 15.05.2018 - 14 U 175/17, juris-Rn. 33; Urt. v. 04.12.2019 - 14 U 127/19, juris-Rn. 10 und 60), bewegt sich somit innerhalb des Ermessens gem. § 287 ZPO.
  • OLG Celle, 12.05.2021 - 14 U 189/20

    Voraussetzungen der Haftung des Halters eines zwei Stunden nach

    c) Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung ihrer unstreitigen Selbstbeteiligung in Höhe von 150, 00 EUR sowie auf die Unfallpauschale in Höhe von 25, 00 EUR, die der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 25, 00 EUR bemisst (vgl. z.B. jüngst Urteile vom 04. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, und vom 15. Mai 2018 - 14 U 175/17 -, Rn. 31, jew. juris).
  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

    Ein Seitenabstand von unter 1 m genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, juris, Rn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 -, juris, Rn. 3; LG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 58 S 194/00 -, juris, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19   

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https://dejure.org/2020,76377
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19 (https://dejure.org/2020,76377)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.04.2020 - L 14 U 127/19 (https://dejure.org/2020,76377)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. April 2020 - L 14 U 127/19 (https://dejure.org/2020,76377)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 31/17 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität -BSG-, Urteil vom 7. Mai 2019 - Az.: B 2 U 31/17 R - Rn. 10 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Die in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII gebrauchte Formulierung "des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges" kennzeichnet den sachlichen Zusammenhang des unfallbringenden Weges mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit, wobei nicht der Weg als solcher, sondern dessen Zurücklegen versichert ist, also der Vorgang des Sich-Fortbewegens auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - Az.: B 2 U 31/17 R - Rn. 13 m.w.N. - zitiert nach juris).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Lässt sich allerdings nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht dagegen kein Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: B 2 U 34/00 R - Rn. 18 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Das BSG hat bereits in seiner Rechtsprechung vom 11. September 2001 (Az.: B 2 U 34/00 R - Rn. 20 m.w.N. - zitiert nach juris) ausgeführt, dass seine Rechtsprechung zu Wegen zu oder von einem "Dritten Ort" bei der Frage der Zulässigkeit von Wegeverlängerungen nicht zu beachten sei, weil es hierbei nicht um die Verlängerung des kürzesten Weges zwischen diesem und der Arbeitsstätte gehe, für welche die gleichen Kriterien gelten wie für Verlängerungen des unmittelbaren Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R und 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R und 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R und 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Der Senat hält die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2020 zur Wegezurücklegung von und nach einem sogenannten Dritten Ort (siehe Terminbericht Nr. 1/20 zu den Verfahren B 2 U 2/18 R und B 2 U 20/18 R) für den hier zu beurteilenden Sachverhalt einer Wegeabweichung/Umweg nicht für anwendbar.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 127/19
    Der Senat hält die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2020 zur Wegezurücklegung von und nach einem sogenannten Dritten Ort (siehe Terminbericht Nr. 1/20 zu den Verfahren B 2 U 2/18 R und B 2 U 20/18 R) für den hier zu beurteilenden Sachverhalt einer Wegeabweichung/Umweg nicht für anwendbar.
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