Weitere Entscheidung unten: KG, 15.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6356
OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,6356)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,6356)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,6356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des eine Fußgängerampel missachtenden bevorrechtigten Fahrzeugführers mit einem aus der dahinter liegenden untergeordneten Querstraße einbiegenden Fahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVO; § 17 StVG; § 3 PflVG
    Schadensersatzanspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung

  • Judicialis

    StVO § 8; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVO § 8
    Überfahren einer Fußgängerampel - Nichtbeachtung des Rotlichts - Haftungsverteilung im Schadensfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Mithaftung - Fußgängerampel und Vorfahrtsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.12.1997 - 6 U 130/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem das Rotlicht

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
    Vielmehr hatte er damit zu rechnen, dass Verkehrsteilnehmer jenseits der Ampel - wie die Beklagte zu 1 - sich auf das Rotlicht für den bevorrechtigten Fahrverkehr einrichten und entsprechend verhalten (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838).

    Wenn daher ein bevorrechtigter Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rotlicht überfährt und unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert, ist - schon deshalb - eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838; 1997, 277; Hentschel a. a. O.).

  • BGH, 28.11.1996 - StB 12/96

    Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
    Wenn daher ein bevorrechtigter Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rotlicht überfährt und unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert, ist - schon deshalb - eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838; 1997, 277; Hentschel a. a. O.).
  • OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichtbeachtung des Rotlichts einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
    Unbeachtlich ist dabei, ob der Einmündungsverkehr in den Schutzbereich der Fußgängerampel einbezogen ist (dies bejahend bei einem Abstand von nur 5 m zwischen Fußgängerampel und untergeordneter Querstraße OLG Hamm, MDR 1997, 832; ebenso wohl auch OLG Karlsruhe, ZfSchR 2001, 477).
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Rechtsprechung
   KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20331
KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,20331)
KG, Entscheidung vom 15.12.2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,20331)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 14 U 132/05 (https://dejure.org/2006,20331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung von nachzuschießenden Beiträgen im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft über die betragsmäßig festgelegte Einlageschuld hinaus; Wirksamkeit einer begründeten Nachschusspflicht zur Bedienung von als Fremdmittel aufgenommenen Darlehen; Wirksamkeit ...

  • Judicialis

    HGB § 128; ; ZPO § 546; ; ZPO § 529; ; ZPO § 513; ; BGB § 707; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de

    HGB § 128; BGB § 134 § 138 § 707; RBerG Art. 1 § 1
    Zur Nachschusspflicht des Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft für die Tilgung von der Gesellschaft aufgenommener Darlehen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Haftungsübernahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. April 2006- XI ZR 29/05 - (NJW 2006, 1952) steht dem nicht entgegen.
  • KG, 11.09.2006 - 23 U 11/06

    Geschlossener Immobilienfonds: Nachschusspflicht des Gesellschafters eines in der

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Die Revision war gemäß § 543 ZPO zuzulassen, weil der Senat in der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit der gesellschaftsvertraglichen Nachschusspflicht von der Rechtsprechung des 23. Zivilsenates des Kammergerichts in seinem Urteil vom 11. September 2006 - 23 U 11/06 - abweicht.
  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Zudem muss auch im Falle einer derartigen Aufspaltung der Beitragspflicht die Höhe der laufenden Beiträge im Gesellschaftsvertrag zumindest in objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet sein (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 126/04, NJW-RR 2006, S. 829ff; s.a. BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 306/04, NJW-RR 2006, S. 827ff; BGH, Urteil vom 04. Juli 2005, II ZR 354/03, NJW-RR 2005, S. 1347/1348).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Auch wenn man der vorstehenden Auffassung nicht folgen wollte, hat der Senat auf der Grundlage der Ausführungen des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 15. Februar 2005 (XI ZR 396/03 = BB 2005, 1701) zur Wirksamkeit von Geschäftsbesorgervollmachten für den hier gegebenen Fall der ausdrücklichen Bevollmächtigung der Treuhänderin mit der reinen Geschäftsführungsaufgabe der Darlehensaufnahme keine Bedenken eine insoweit gegebene (ggfls. teilweise) Vollmachtswirksamkeit anzunehmen (so auch KG, 26. Zivilsenat, Urteil vom 11. September 2006 - 26 U 3/06 - ).
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Zudem muss auch im Falle einer derartigen Aufspaltung der Beitragspflicht die Höhe der laufenden Beiträge im Gesellschaftsvertrag zumindest in objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet sein (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 126/04, NJW-RR 2006, S. 829ff; s.a. BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 306/04, NJW-RR 2006, S. 827ff; BGH, Urteil vom 04. Juli 2005, II ZR 354/03, NJW-RR 2005, S. 1347/1348).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Durchgreifende Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit des Beitritts des Beklagten zu 2) als Rechtsvorgängers der Beklagten zu 2) zur Klägerin, die nicht nur zur Anwendung der Regelungen über die fehlerhafte Gesellschaft führen würden (vgl. dazu allg. BGH NJW-RR 2005, S. 1217), sind nicht erkennbar.
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 14 U 132/05
    Zudem muss auch im Falle einer derartigen Aufspaltung der Beitragspflicht die Höhe der laufenden Beiträge im Gesellschaftsvertrag zumindest in objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet sein (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 126/04, NJW-RR 2006, S. 829ff; s.a. BGH, Urteil vom 23. Januar 2006, II ZR 306/04, NJW-RR 2006, S. 827ff; BGH, Urteil vom 04. Juli 2005, II ZR 354/03, NJW-RR 2005, S. 1347/1348).
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