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   OLG Celle, 21.02.2006 - 14 U 149/05   

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https://dejure.org/2006,7835
OLG Celle, 21.02.2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Voraussetzungen für die Annahme eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Haftung des Versicherers bei einem Unfall nach dem sog. "Berliner Modell"; Voraussetzungen des Vorliegens eines vorgetäuschten Unfalls; Erforderlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Haftung des Versicherers bei einem Unfall nach dem sog. "Berliner Modell"; Voraussetzungen des Vorliegens eines vorgetäuschten Unfalls; Erforderlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens

  • Judicialis

    StVG § 7; ; BGB § 823; ; ZPO § 402 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsausschluss bei gestelltem Unfall nach "Berliner Modell" - Feststellung des Unfallhergangs durch Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines nach dem sog. "Berliner Modell" vorgetäuschten Unfalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 15.09.2011 - 14 W 28/11

    Berücksichtigung eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen

    15 c) Neben diesen Ungereimtheiten in Bezug auf den Fahrzeugerwerb besteht aber vor allem ein nicht erschütterter Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall "gestellt" worden ist, um Ersatzansprüche zu erlangen (vgl. dazu auch Senat, Urteile vom 30. Juni 2010 - 14 U 6/10 -, Prozessrecht aktiv 2010, 156 = OLG-Report Nord 29/2010, Anm. 9; vom 18. April 2007 - 14 U 176/06 -, OLGR 2007, 467; vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05 -, OLGR 2006, 273; alle Urteile vollständig bei juris abrufbar).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 6/10

    Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls bei fehlender

    Eine Gesamtbetrachtung dieser Tatsachen lässt für den Senat nur den Schluss zu, dass hier ein "manipulierter Unfall" vorgelegen hat (vgl. dazu bereits Senat, Urteil vom 18. April 2007 - 14 U 176/06, OLGR 2007, 467; Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05, OLGR 2006, 273).
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 176/06

    Anforderungen an die Feststellung eines vorgetäuschten Unfalls

    Darüber hinaus hat die Kammer auch nicht die - grundsätzlich erforderliche (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juni 2002 - 14 U 272/01, juris; Urteil vom 13. Mai 2004 - 14 U 241/03, OLGR 2004, 456; Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05, OLGR 2006, 273) - Gesamtschau der Indizien vorgenommen.
  • LG Osnabrück, 22.02.2007 - 5 O 1452/06

    Ausschluss der Haftung des Kfz-Versicherers im Falle der vorsätzlichen

    (vgl. aus der Vielzahl der zum "Berliner Modell" ergangenen Entscheidungen beispielhaft OLG Celle, OLGR 2006, 273 und OLGR 1997, 141; OLG Hamburg, OLGR 2005, 85 und OlGR 1998, 120; OLG Schleswig, OLGR 2003, 105; zur Mehrfachkollision KG, VersR 2003, 613).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

    Gerade wenn an dem beschädigten Fahrzeug überwiegend Blech-, Lack- und Streifschäden entstanden sind, können diese kostengünstig selbst repariert werden, während bei der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten regelmäßig die Preise einer teuren Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden, so dass eine hohe Gewinnspanne entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009 - I-1 U 209/07; OLG Celle, Urteil vom 21.02.2006 - 14 U 149/05).
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