Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011

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   OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11   

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https://dejure.org/2012,8248
OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11 (https://dejure.org/2012,8248)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2012 - 14 U 156/11 (https://dejure.org/2012,8248)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2012 - 14 U 156/11 (https://dejure.org/2012,8248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unabwendbarkeit eines Aufschiebeunfalls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 4 StVO
    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls; Anforderungen an die Fahreigenschaften eines Idealfahrerers bzgl. der Einhaltung eines ausreichenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Auch ein Idealfahrer muss im fließenden Verkehr nicht jeweils einen solch großen Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass er auch für den Fall, dass ihm ein beliebig schweres Fahrzeug mit beliebig hoher Ausgangsgeschwindigkeit auffährt, durch die von den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls; Anforderungen an die Fahreigenschaften eines Idealfahrerers bzgl. der Einhaltung eines ausreichenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufschiebeunfall - Unabwendbarkeit des Auffahrenden

  • kanzlei-heskamp.de
  • verkehrsunfallsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 4
    Haftungsverteilung bei einem Aufschiebeunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Unfälle mit Auslandsberührung / Entschädigungsfonds (Verkehrsopferhilfe)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufschieben auf den Vordermann als unabwendbarer Verkehrsunfall

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Notwendiger Abstand zur Vermeidung eines Aufschiebeunfalls

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsgefahr bei Kettenauffahrunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw schiebt "Sprinter" auf Wohnmobil - Womo-Besitzerin verklagt Sprinter-Fahrer: Ist er mitverantwortlich für den Schaden?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Aufschiebeunfall auf Autobahn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unabwendbarkeit - wann der Fahrer eines aufgeschobenen Fahrzeugs nicht haftet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen unabwendbaren Aufschiebeunfall - Unabwendbarkeit einer Aufschiebekollision trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06

    Beweislastfragen beim Auffahr-/Aufschiebeunfall

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    b) In der Regel ist eine solche Aufschiebe-Kollision für den Fahrer des aufgeschobenen Fahrzeugs nur dann im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar, wenn dieser den Beweis dafür führen kann, dass sein Fahrzeug ohne den Anstoß nicht auf das vordere Fahrzeug aufgefahren wäre, dass also sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre (vgl. OLGR Köln 2007, 42 - juris-Rdnr. 15, 23; LG Bonn, NJW-RR 2008, 1345 - juris-Rdnr. 32).
  • LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07

    Mehrfachkollision - mittlerer Fahrer - Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    b) In der Regel ist eine solche Aufschiebe-Kollision für den Fahrer des aufgeschobenen Fahrzeugs nur dann im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar, wenn dieser den Beweis dafür führen kann, dass sein Fahrzeug ohne den Anstoß nicht auf das vordere Fahrzeug aufgefahren wäre, dass also sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre (vgl. OLGR Köln 2007, 42 - juris-Rdnr. 15, 23; LG Bonn, NJW-RR 2008, 1345 - juris-Rdnr. 32).
  • LG Karlsruhe, 23.01.2009 - 3 O 172/08

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    Insoweit ist eine erweiternde Auslegung vor dem Hintergrund angezeigt, dass nunmehr die entsprechenden Normen des PflVG a. F. Eingang in §§ 113 ff. VVG gefunden haben (vgl. LG Karlsruhe, VersR 2009, 1397 - juris-Rdnr. 35).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    Ungeachtet der Geltung des deutschen Schadensersatzrechts bleiben allerdings für die Beurteilung der Verhaltens- und Sorgfaltspflichten die am Unfallort geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften - hier die Bestimmungen der italienischen Straßenverkehrsordnung - maßgeblich, denn sie bestimmen die in der jeweiligen Verkehrssituation zur Vermeidung von Schäden und Gefahren notwendigen Maßnahmen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 732 - juris-Rdnr. 10).
  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    Steht fest, dass sich die durch den Verkehrsverstoß geschaffene Gefahrerhöhung im Augenblick des Unfalls bereits wieder neutralisiert hatte und deshalb nicht durch den Unfall wirksam geworden ist, dann hindert der Verkehrsverstoß nicht die Feststellung, dass der Unfall für den Kraftfahrer unabwendbar gewesen ist (vgl. BGH, VersR 1987, 821 - juris-Rdnr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Reifenpanne eines Lkw auf dem rechten

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11
    Dabei ist der Entlastungsbeweis im Rahmen von § 17 Abs. 3 StVG grundsätzlich erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 524 - juris-Rdnr. 28).
  • OLG Hamm, 03.07.2015 - 11 U 169/14

    Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

    a) Bei der Regelung des § 17 Abs. 3 StVG, nach der die Ersatzverpflichtung nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG ausgeschlossen ist, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht, und sowohl der Halter als auch der Führer des Fahrzeuges jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat, handelt es sich um einen neben § 7 Abs. 2 StVG tretenden Ausschlusstatbestand (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 17 Rn. 22; Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht,0 21. Auflage 2014, § 17 Rn. 7; OLG München, Urteil vom 02.02.2007, 10 U 4976/06 - Rz. 27 zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2013, 12 U 95/12 - Rz. 24 f. zitiert nach Juris und OLG Celle, Urteil vom 28.03.2012, 14 U 156/11 - Rz. 10 zitiert nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 1 O 142/14
    Dies erfordert die Berücksichtigung aller möglichen Gefahrmomente einschließlich erheblicher fremder Fehler (vgl. OLG Celle, Urt. v. 28.03.2012, Az. 14 U 156/11, Rn. 11; zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2016 - 14e O 139/14

    Verkehrsunfall - Grünlicht - Kollision mit Nachzügler

    Dies erfordert die Berücksichtigung aller möglichen Gefahrmomente einschließlich erheblicher fremder Fehler (vgl. OLG Celle Urteil vom 28.03.2012 - 14 U 156/11).
  • OLG Schleswig, 01.11.2017 - 7 W 39/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorliegen von höherer Gewalt bei Frontalzusammenstoß

    Die in der Beschwerdebegründung vom 13.09.2017 zitierte Entscheidung OLG Celle, DAR 2012, 457-460 findet deshalb hier keine Anwendung.
  • AG Langenfeld, 16.08.2016 - 54 C 126/14

    Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Verkehrsunfall / Umfang des

    Dies erfordert die Berücksichtigung aller möglichen Gefahrmomente einschließlich erheblicher fremder Fehler (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28.03.2012, Az. 14 U 156/11, Rn. 11 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011 - L 14 U 156/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,122522
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011 - L 14 U 156/11 B ER (https://dejure.org/2011,122522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.09.2011 - L 14 U 156/11 B ER (https://dejure.org/2011,122522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. September 2011 - L 14 U 156/11 B ER (https://dejure.org/2011,122522)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 12.02.2009 - 5 U 138/08

    Bildung der vollen Überzeugung eines Gerichts hinsichtlich der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011 - L 14 U 156/11
    Daher ist es dem Antragsteller - worauf das SG Bremen zu Recht hingewiesen hat - zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens - S 5 U 138/08 - abzuwarten.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011 - L 14 U 156/11
    Sie ist vielmehr nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05 in Breithaupt 2005, Seite 803 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 37/18
    Nachdem zwischen den Beteiligten die Gewährung von Pflegegeld aufgrund der Folgen der Unterschenkelamputation streitig gewesen ist (leistungsablehnender Bescheid der Beklagten vom 23. April 2008 sowie Widerspruchsbescheid vom 30. Oktober 2008; erfolgloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - SG Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2011 - Az.: S 5 U 44/11 ER sowie Beschluss des Senats vom 6. September 2011 - Az.: L 14 U 156/11 B ER; klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 1. März 2013 - Az.: S 2 U 138/08), beantragte der Kläger am 10. April 2013 die Anerkennung von Gesundheitsschäden im Bereich der Schulter- und Daumengelenke sowie der rechten Ferse als weitere Folgen des Arbeitsunfalls vom 6. Dezember 1946, weil das SG diese im Verfahren S 2 U 138/08 geltend gemachten Gesundheitsschäden als nicht streitgegenständlich angesehen habe.
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