Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18786
OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 14; BGB § 249; BGB § 421; BGB § 823 Abs. 1; VVG § 115 S. 4; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1
    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Erhöhte Betriebsgefahr bei breitem Fahrzeug oder Anhänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines großen Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrer eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns trägt Mithaftung von 25 % an Kollision mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw - Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 8
  • NJW-RR 2017, 990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Anders als das KG Berlin (Urteil v. 09.05.1985 - 12 U 3780/84 - VersR 1986, 1123) meint, musste der Beklagte zu 1 auch nicht mit einem Öffnen der Türen der geparkten Fahrzeuge in der konkreten Situation rechnen, zumal der Beklagte zu 1 das Fahrzeug des Klägers bereits mit dem Lieferwagen passiert hatte und sich das klägerische Fahrzeug somit hinter ihm - wenn auch auf Höhe seines Anhängers - befand.
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Ein Verkehrsunfall ist unabwendbar, wenn dieser auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337).
  • OLG Celle, 06.11.2018 - 14 U 61/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür

    Demnach wäre jedenfalls ein Seitenabstand von lediglich 20 Zentimetern (10 Grad Öffnungswinkel) grundsätzlich zu gering (so auch Senat, Urteil vom 7. Juni 2017 - 14 U 157/16 -, Rn. 24, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87008
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16 (https://dejure.org/2019,87008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.08.2019 - L 14 U 157/16 (https://dejure.org/2019,87008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. August 2019 - L 14 U 157/16 (https://dejure.org/2019,87008)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. April 2005 - Az.: B 2 U 27/04 R - Rn. 16 m.w.N. - zitiert nach juris; Urteil vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Rn. 14/15 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2008 - L 14 U 104/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).

    Es genügt folglich, wenn die MdE zu einem späteren Zeitpunkt 20 v.H. beträgt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 56 SGB VII, Rn. 38 - Stand: 103. Ergänzungslieferung März 2019).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 9 U 3/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. April 2005 - Az.: B 2 U 27/04 R - Rn. 16 m.w.N. - zitiert nach juris; Urteil vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Rn. 14/15 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit (nicht allerdings die bloße Möglichkeit), die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 1999 - Az.: B 2 U 47/98 R - Rn. 14 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - Az.: B 2 U 9/11 R - Rn. 61 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2009 - L 9 U 133/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 14 U 157/16
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).
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