Weitere Entscheidung unten: KG, 04.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10   

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https://dejure.org/2011,2029
OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10 (https://dejure.org/2011,2029)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.08.2011 - 14 U 158/10 (https://dejure.org/2011,2029)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. August 2011 - 14 U 158/10 (https://dejure.org/2011,2029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrzeuge der Unfallforschung, Sonderfahrzeuge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 StVO; § 38 StVO; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG
    Bestimmung des Begriffs der Sonderrechtsfahrzeuge i.S.v. § 35 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs der Verkehrsunfallforschung einer medizinischen Hochschule mit einem bei Grünlicht in eine Kreuzung hineinfahrenden Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltspflichten bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten und zur Inanspruchnahme durch Fahrzeuge der Unfallforschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Begriffs der Sonderrechtsfahrzeuge i.S.v. § 35 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs der Verkehrsunfallforschung einer medizinischen Hochschule mit einem bei Grünlicht in eine Kreuzung hineinfahrenden Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Sonderrechtsfahrzeuge i.S. von § 35 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs der Verkehrsunfallforschung einer medizinischen Hochschule mit einem bei Grünlicht in eine Kreuzung hineinfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fahrzeuge der Unfallforschung fallen nicht in den Kreis der Sonderrechtsfahrzeuge nach § 35 StVO

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrzeuge der Unfallforschung als "Sonderfahrzeuge”?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sonderrechte für Unfallforschungsfahrzeuge

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderrechte für Unfallforschungsfahrzeuge?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zu den Sorgfaltspflichten bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeuge der Unfallforschung sind keine Sonderrechtsfahrzeuge nach § 35 StVO - Auch bei Vorliegen eines Sonderrechts nach § 35 StVO müssen Verkehrsvorschriften eingehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1323
  • NZV 2012, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
    Die Erteilung der dafür erforderlichen Ausnahmegenehmigung steht der zuständigen Behörde gemäß § 70 StVZO i. V. m. § 52 StVZO nach Ermessensgebrauch zu (dazu näher OVG Nordrhein-Westfalen, NZV 2000, 514).

    Ob die seitens der zuständigen Behörde insoweit für die Fahrzeuge der Unfallforschung der MHH wohl erteilten Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO möglicherweise auf unzureichenden Erwägungen beruhen, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung (zu den Abwägungsgesichtspunkten im Einzelnen ebenfalls OVG Nordrhein-Westfalen, NZV 2000, 514, insb.

  • OLG Hamburg, 28.11.1990 - 5 U 139/88
    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
    bb) Der Senat setzt sich durch die Wertung, Fahrzeuge der Unfallforschung nicht in zu den Sonderrechtsfahrzeugen des § 35 StVO zu zählen, nicht in Widerspruch zu den von den Beklagten benannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Juli 1989 (5 U 139/88, Bl. 310 f. d. A.) und des Landgerichts Hannover vom 23. Juli 1982 (7 O 354/81, Bl. 316 f. d. A.).

    bb) Auf der anderen Seite ist zu Lasten des Beklagten zu 2 eine in Anbetracht der Verkehrssituation völlig unangemessene Fahrweise zu würdigen, die - auch in Übereinstimmung mit der Wertung im Urteil des OLG Celle vom 20. Juli 1989 (5 U 139/88) - die volle Einstandspflicht der Beklagten erfordert.

  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
    Ein Wegerecht ist nur dann rechtswirksam in Anspruch genommen, wenn blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3 StVZO) und Tonsignal des Einsatzhorns (§ 55 Abs. 3 StVZO) rechtzeitig zusammen zur Verfolgung der in § 38 Abs. 1 StVO genannten Zwecke gegeben werden, d. h. wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, aber auch, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (vgl. KG, VersR 2007, 413; KG, NZV 2003, 481; OLG Köln, NZV 1996, 237; so auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker a. a. O., § 38 StVO Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
    Ein Wegerecht ist nur dann rechtswirksam in Anspruch genommen, wenn blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3 StVZO) und Tonsignal des Einsatzhorns (§ 55 Abs. 3 StVZO) rechtzeitig zusammen zur Verfolgung der in § 38 Abs. 1 StVO genannten Zwecke gegeben werden, d. h. wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, aber auch, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (vgl. KG, VersR 2007, 413; KG, NZV 2003, 481; OLG Köln, NZV 1996, 237; so auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker a. a. O., § 38 StVO Rdnr. 3 m. w. N.).
  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
    Ein Wegerecht ist nur dann rechtswirksam in Anspruch genommen, wenn blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3 StVZO) und Tonsignal des Einsatzhorns (§ 55 Abs. 3 StVZO) rechtzeitig zusammen zur Verfolgung der in § 38 Abs. 1 StVO genannten Zwecke gegeben werden, d. h. wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, aber auch, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (vgl. KG, VersR 2007, 413; KG, NZV 2003, 481; OLG Köln, NZV 1996, 237; so auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker a. a. O., § 38 StVO Rdnr. 3 m. w. N.).
  • VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16

    Ausnahmegenehmigung; Blaulicht; Unfallforschung

    Das Gericht habe in dem Urteil vom 03.08.2011 (14 U 158/10 - juris) deutlich gemacht, dass im Rahmen der hinsichtlich § 70 StVZO zu treffenden Ermessensentscheidung zwar auch die generelle Möglichkeit der Unfallhilfeleistung durch Mitarbeiter der Unfallforschung am Unfallort berücksichtigt werden könne, jedoch die mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verbundenen erheblichen Gefahren für den allgemeinen Straßenverkehr besonders zu gewichten seien.

    Insoweit hat die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10 - juris) ausgeführt, dass im Rahmen der hinsichtlich § 70 StVZO zu treffenden Ermessensentscheidung zwar auch die generelle Möglichkeit der Unfallhilfeleistung durch Mitarbeiter der Unfallforschung am Unfallort berücksichtigt werden könne, jedoch die mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO verbundenen erheblichen Gefahren für den allgemeinen Straßenverkehr besonders zu gewichten seien.

    Das so erlangte Wissen kann herangezogen werden, um Unfälle zu vermeiden oder die Sicherheit bei Unfällen zu verbessern (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10 - juris, Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW);

    Von den in § 35 Straßenverkehrs-Ordnung aufgeführten Rechten darf wegen der damit verbundenen erheblichen Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer nämlich nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, um in höchster Eile Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. August 2011 - 14 U 158/10 - NJW-RR 2011, 1323, juris Rn. 13).
  • AG Landstuhl, 22.09.2014 - 2 OWi 4286 Js 13030/13

    Absehen vom Regelfahrverbot: Verkennung einer Sonderrechtssituation durch einen

    Vielmehr ist § 35 Abs. 1 StVO im Hinblick auf die mit der Wahrnehmung von Sonderrechten verbundenen erheblichen Gefährdungen (anderer Verkehrsteilnehmer) eng auszulegen und als Ausnahmevorschrift zu bezeichnen (OLG Jena, SVR 2007, 299; LG Bonn, Urt. v. 09.01.2012 - Az.: 1 O 276/11 - juris; OLG Celle, NJW-RR 2011, 1323; OLG Stuttgart, NZV 2002, 410).
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KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 14 U 158/10 (https://dejure.org/2012,87059)
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