Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17739
OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00 (https://dejure.org/2000,17739)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2000 - 14 U 17/00 (https://dejure.org/2000,17739)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2000 - 14 U 17/00 (https://dejure.org/2000,17739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beweis der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität von Fötusverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852
    Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie der Schädigung eines nasciturus bei einem Unfall der Mutter; Deliktsrechtlicher Schutz des ungeborenen Kindes bei Verletzung der Mutter - Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
    Dabei kommen dem Kind hinsichtlich seiner unfallbedingten Primärverletzungen die Beweiserleichterungen des ZPO § 287 zugute (Anschluss BGH, 11. Januar 1972, VI ZR 46/71, MDR 1972, 406).

    Das ungeborene Kind wird zu seinem Schutz (vgl. BGHZ 58, 48 (51)) als ein Körper "eines anderen" i.S. des § 823 Abs. 1 BGB gewertet und auf diese Weise für das Recht der unerlaubten Handlungen (das gilt auch für Ansprüche aus §§ 7, 18 StVG) als (teil-)rechtsfähig behandelt.

    Von diesem Ausgangspunkt her verweist die Beklagte mit ihrer Berufung zu Recht darauf, dass die Klägerin als haftungsbegründende, unfallbedingte Primärverletzung (Rechtsgutsverletzung) eine eigene unfallbedingte Verletzung nachweisen muss und nicht als Primärverletzung auf die unfallbedingte Verletzung ihrer Mutter verweisen kann (vgl. BGHZ 58, 48 (54)).

    Das spricht dafür, bei einer Schädigung der Leibesfrucht als Folge einer unfallbedingten Verletzung der Mutter ausnahmsweise bereits den Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität (Auswirkungen des Unfallgeschehens auf den Organismus der Leibesfrucht) den Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zu unterstellen (so der BGH in BGHZ 58, 48 (54), der eine Entscheidung dieser Rechtsfrage jedoch ausdrücklich offengelassen hat).

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
    Insoweit ist aber - so der BGH gerade für Haftungs- und Kausalprobleme im medizinischen Bereich im Rahmen des § 852 BGB (siehe auch MüKo zum BGB/Stein, 3. Aufl., § 852 Rdnr. 9) - zu prüfen, ob die dem Geschädigten (oder seinem gesetzlichen Vertreter) bekannten Tatsachen ausreichten, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schädigers und die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen; dann erst nämlich ist es dem Geschädigten zuzumuten, auch unter Inkaufnahme eines verbleibenden Prozessrisikos Klage zu erheben (BGH NJW 1984, 661).

    Der Geschädigte muss, soll der Verjährungsbeginn einsetzen, soviel wissen, dass bei zutreffender medizinischer und rechtlicher Subsumtion ohne weitere Ermittlung von bisher verborgenen Fakten eine Einschätzung der Prozessaussichten möglich ist (BGH NJW 1984, 661).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
    Insoweit hat der BGH im Rahmen seiner Rechtsprechung zu § 852 BGB darauf hingewiesen, dass der Geschädigte sich zwar solche Kenntnisse verschaffen müsse, die ohne nennenswerte Mühe in zumutbarer Weise zu beschaffen sind, dass aber diese Anforderung nicht dahin missverstanden werden dürfe, dass bereits - sei es auch grob fahrlässig - verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr beträfen solche Anforderungen nur die Fälle, in denen es der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter versäumt habe, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (BGH NJW 1996, 2933 (2934)).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
    Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall ausgeführt (BGH NJW 1994, 932 (934)): "Sollten daher die Eltern der Klägerin im Jahre 1986 durch den Kinderarzt ... nur einen Hinweis darauf erhalten haben, dass die Zahnerkrankung der Klägerin möglicherweise auf zuckerhaltige Kindertees zurückzuführen sei, so wäre ihnen dadurch die erforderliche Kenntnis noch nicht vermittelt worden.
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
    Hierfür genügt jedoch nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung; in diesem Rahmen kann es genügen, dass für die Kausalität eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH NJW 1992, 3298 (3299)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht