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   OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5419
OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98 (https://dejure.org/2004,5419)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2004 - 6 U 17/98 (https://dejure.org/2004,5419)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2004 - 6 U 17/98 (https://dejure.org/2004,5419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00

    UWG -Recht: Geschäftsgrundlage einer Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Zwischenzeitlich hatte der Senat in dem Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln eine ebenfalls auf die streitgegenständliche Unterlassungserklärung gestützte weitere Klage des Klägers abgewiesen und auf die dort erhobene Widerklage festgestellt, dass der von dem Kläger in Anspruch genommene Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.

    Dem stehe auch die Rechtskraft des Feststellungsausspruches nicht entgegen, zumal der Rechtsstreit 6 U 227/00 OLG Köln nicht gegen die Beklagte des vorliegenden Verfahrens geführt worden sei.

    Sie behauptet, die Beklagte des Verfahrens 6 U 227/00 OLG Köln sei mit ihr identisch, sieht den Senat an die in jenem Verfahren rechtskräftig getroffene Feststellung, wonach ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, gebunden und meint, aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung würde ihre Verurteilung einen Verstoß gegen Art. 5 GG darstellen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24.8.2001 (6 U 227/00) auf die in jenem Verfahren erhobene Widerklage rechtskräftig festgestellt, dass ein derartiger Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.8.2001 (6 U 227/00) - eingangs des Tatbestandes - als unstreitig festgestellt, dass die dortige Beklagte, die S. U. GmbH, durch Anwachsung und Umfirmierung aus der früheren S. Q. Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG entstanden sei, ohne dass der Kläger dem entgegengetreten wäre.

    Im übrigen ist es unverändert die Überzeugung des Senats, dass aus den in der Entscheidung im Verfahren 6 U 227/00 im einzelnen dargelegten Gründen ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.

    Steht damit fest, dass die Rechtskraft des Feststellungsausspruches des Senats im Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln auch im vorliegenden Verfahren zu beachten ist, so ist der Senat der Prüfung der - im übrigen höchst zweifelhaften - Fragen enthoben, ob die verfassungsgerichtliche Entscheidung überhaupt einen Spielraum zu Gunsten des Klägers offen lässt und gegebenenfalls dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Auch dabei wird - wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (BVerfGE 92, 158, 188) - "die angegriffene Entscheidung rückwirkend beseitigt und das Ausgangsverfahren in den Stand vor ihrem Erlass zurückversetzt" (vgl. auch Schmidt-Bleibtreu in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juli 2002, § 95 Rn 26).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner bereits erwähnten Entscheidung BVerfGE 92, 158,188 und schon zuvor in der Entscheidung BVerfGE 89, 381, 395 ausgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Anlass dazu bestehe, die in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehene Rechtsfolge der rückwirkenden Aufhebung zu modifizieren.

  • BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92

    Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Es sei nicht an früher getroffene Tatsachenfeststellungen, an eine vorausgegangene Beweiswürdigung oder an die in dem aufgehobenen Urteil geäußerten Rechtsansichten gebunden, selbst wenn das Revisionsgericht sie teile (vgl. auch BGH NJW 69, 661; 93, 2103; Walchshöfer in MünchKomm-ZPO, § 565 Rdnr.13; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21.Aufl., § 565 Rn.6; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Auflage, § 318 Rn 12).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Dabei kann - wie das BVerfG in einer, soweit ersichtlich (noch) nicht veröffentlichten, Entscheidung vom 19.2.2004 (1 BvR 417/98) ausgeführt hat - "das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz umfänglich neu entscheiden".
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 115/65

    Unmittelbare Grundlage der Aufhebung eines Urteils - Bindung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Es sei nicht an früher getroffene Tatsachenfeststellungen, an eine vorausgegangene Beweiswürdigung oder an die in dem aufgehobenen Urteil geäußerten Rechtsansichten gebunden, selbst wenn das Revisionsgericht sie teile (vgl. auch BGH NJW 69, 661; 93, 2103; Walchshöfer in MünchKomm-ZPO, § 565 Rdnr.13; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21.Aufl., § 565 Rn.6; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Auflage, § 318 Rn 12).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner bereits erwähnten Entscheidung BVerfGE 92, 158,188 und schon zuvor in der Entscheidung BVerfGE 89, 381, 395 ausgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Anlass dazu bestehe, die in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehene Rechtsfolge der rückwirkenden Aufhebung zu modifizieren.
  • BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98

    Zur Anwendbarkeit des RBerG auf Fernsehsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
    Nachdem der Senat in einer ersten Entscheidung vom 28.8.1998 der Berufung des Klägers stattgegeben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 15.1.2004 jenes Senatsurteil wegen Verletzung der Grundrechte der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 S.2 GG aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen (1 BvR 1807/98).
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
    Wegen der Einzelheiten wird beispielhaft auf die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln und 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die bis zur mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze und die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln, 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 OLG Köln und 84 O 36/00 LG Köln = 6 U 174/00 OLG Köln, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie den ihm gem. §§ 523, 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 21.5.2001 sowie den weiteren Schriftsatz des Klägers vom 12.7.2001 Bezug genommen.

    An der im Verfahren 6 U 17/98 zugrundegelegten gegenteiligen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.

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Rechtsprechung
   KG, 03.12.2004 - 14 U 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7036
KG, 03.12.2004 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2004,7036)
KG, Entscheidung vom 03.12.2004 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2004,7036)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2004,7036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen und Tantiemeansprüche im Urkundsprozess; Ausschluss von Einwendungen zur Kündigung und Anfechtung des Anstellungsvertrages im Nachverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 599

  • rechtsportal.de

    ZPO § 513; ZPO § 546; ZPO § 598; ZPO § 599
    Urkundenprozess - Reichweite des Vorbehalts in einem Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1010
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 09.03.2015 - 23 U 112/11

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen unrichtiger anwaltlicher

    Da vom Beklagten im Urkundsprozess nach einhelliger Meinung keinerlei Einwendungen gegen den geltend gemachten Anspruch zu fordern sind, sondern es ihm freigestanden hätte, diesen Anspruch unter dem Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren anzuerkennen, ist es systemwidrig, ihm diese Rechte im Nachverfahren abzuerkennen, nur weil er hierzu im Vorverfahren als nicht ausreichend erachtete Ausführungen gemacht hat (vgl. KG, Urt. vom 03.12.2004 - 14 U 172/02 Rz. 22 = MDR 2005, 1010 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.03.2003 - 14 U 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,62280
OLG Hamburg, 12.03.2003 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2003,62280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2003 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2003,62280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2003 - 14 U 172/02 (https://dejure.org/2003,62280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn

    Hat das Gericht in einem solchen Fall nur ein Grundurteil erlassen, liegt darin in der Regel nicht zugleich ein stattgebendes Feststellungsurteil (Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 2814; Hanseatisches Oberlandesgericht, 12. März 2003, 14 U 172/02).

    Statt der danach möglichen Aufhebung und Zurückverweisung kann das Berufungsgericht jedoch aus Gründen der Prozessökonomie den noch in erster Instanz verbliebenen Teil der Klage (vorliegend Feststellungsausspruch) an sich ziehen und selbst darüber entscheiden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, 12. März 2003, 14 U 172/02 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Das Berufungsgericht kann nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils über den gesamten Streitstoff entscheiden, wenn der Rechtsstreit insgesamt entscheidungsreif ist ( OLG Koblenz , Urt. v. 19.03.1992 - 5 U 1624/90, MDR 1993, 324; OLG Hamm , Urt. v. 03.07.1995 - 13 U 47/95, OLGR Hamm 1995, 222; OLG Köln , Urt. v. 31.10.1995 - 22 U 268/94, OLGR Köln 1996, 65 = VersR 1997, 623; OLG Düsseldorf , Urt. v. 27.11.1997 - 5 U 21/97, BauR 1998, 1032; OLG Saarbrücken , Urt. v. 15.06.2001 - 1 U 78/01, NJW-RR 2002, 34 = OLGR Saarbrücken 2001, 386; OLG Hamburg , Urt. v. 12.03.2003 - 14 U 172/02, OLGR Hamburg 2004, 350).
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