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   OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18   

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OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18 (https://dejure.org/2019,12948)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2019 - 14 U 183/18 (https://dejure.org/2019,12948)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 14 U 183/18 (https://dejure.org/2019,12948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im anfahrenden Linienbus

  • rabüro.de

    Bei Fahrgaststurz in Linienbus spricht Anscheinsbeweis für mangelnde Vorsicht des Fahrgastes

  • RA Kotz

    Sturz in anfahrendem Linienbus - Mitverschulden des Fahrgastes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsfalle Sturz im Bus

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz eines Fahrgastes im anfahrenden Linienbus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz im anfahrenden Linienbus - wer haftet?

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im Linienbus

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Der Fahrer eines Linienbusses darf nämlich grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Fahrgäste entsprechend ihrer Verpflichtung aus § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, wobei dies auch beim Anfahren gilt, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz, Rn. 23 und 29; OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Leitsatz und Rn. 10; alle zitiert nach juris].

    Dass es sich bei ihm um einen älteren Menschen handelte, war bezogen auf die Frage einer etwaigen Hilfsbedürftigkeit bedeutungslos [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 12; beide zitiert nach juris].

    Auch eine etwaige Nässe im Bus spielte keine Rolle, weil sie angesichts der vom Kläger geschilderten Witterungsverhältnisse erwartbar und hinzunehmen war [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28, zitiert nach juris].

    Gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine sonstige Ursache des Sturzes eines Fahrgastes, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz jedenfalls weit überwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist; kann der Anscheinsbeweis nicht entkräftet werden, tritt die auf Seiten des Betreibers des Linienbusses zu berücksichtigende Betriebsgefahr gänzlich zurück [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 30; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz und Rn. 31, 35 bis 37; beide zitiert nach juris].

    Die Rechtsprechung geht sogar so weit, die Betriebsgefahr beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit des Fahrgastes zurücktreten zu lassen [OLG Düsseldorf, VersR 2000, 70; OLG Bremen, NZV 2011, 540].

  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09

    Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Der Fahrer eines Linienbusses darf nämlich grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Fahrgäste entsprechend ihrer Verpflichtung aus § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, wobei dies auch beim Anfahren gilt, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz, Rn. 23 und 29; OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Leitsatz und Rn. 10; alle zitiert nach juris].

    Der Fahrer eines Linienbusses ist nach Abschluss des Zahlungsvorgangs des Fahrgastes ohne weiteres Zuwarten berechtigt, seine Fahrt fortzusetzen, insbesondere muss er dem zugestiegenen Gast keine weitere Aufmerksamkeit widmen [OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Rn. 24, zitiert nach juris].

    Gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine sonstige Ursache des Sturzes eines Fahrgastes, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz jedenfalls weit überwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist; kann der Anscheinsbeweis nicht entkräftet werden, tritt die auf Seiten des Betreibers des Linienbusses zu berücksichtigende Betriebsgefahr gänzlich zurück [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 30; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz und Rn. 31, 35 bis 37; beide zitiert nach juris].

  • OLG Hamm, 14.09.2007 - 9 U 38/07

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen eines Sturzes in

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Der Fahrer eines Linienbusses darf nämlich grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Fahrgäste entsprechend ihrer Verpflichtung aus § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, wobei dies auch beim Anfahren gilt, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz, Rn. 23 und 29; OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Leitsatz und Rn. 10; alle zitiert nach juris].

    Eine augenscheinliche und beachtenswerte körperliche Hilfebedürftigkeit wird vielmehr angenommen, wenn sie aufgrund von sichtbaren , Krücken oder Blindheit nach außen hin erkennbar wird [OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Rn. 10; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 10 und 12; beide zitiert nach juris].

    Ein zügiges oder ruckartiges Anfahren begründet ebenfalls keinen Pflichtverstoß des , weil ein gewisser Anfahrruck mit dem Anfahren eines Busses regelmäßig einhergeht und es sich um einen normalen Verkehrsvorgang handelt, auf den sich Fahrgäste einzustellen haben [dass., Rn. 25 und 36; OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Leitsatz und Rn. 9; beide zitiert nach juris].

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Dass es sich bei ihm um einen älteren Menschen handelte, war bezogen auf die Frage einer etwaigen Hilfsbedürftigkeit bedeutungslos [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 12; beide zitiert nach juris].

    Eine augenscheinliche und beachtenswerte körperliche Hilfebedürftigkeit wird vielmehr angenommen, wenn sie aufgrund von sichtbaren , Krücken oder Blindheit nach außen hin erkennbar wird [OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Rn. 10; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 10 und 12; beide zitiert nach juris].

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1998 - 1 U 125/97

    Busfahrer darf grundsätzlich sofort nach dem Schließen der Türen abfahren

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Die Rechtsprechung geht sogar so weit, die Betriebsgefahr beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit des Fahrgastes zurücktreten zu lassen [OLG Düsseldorf, VersR 2000, 70; OLG Bremen, NZV 2011, 540].
  • LG Rottweil, 25.01.2019 - 5 O 33/18

    Haftung eines Kommanditisten bei Insolvenz der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Oktober 2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade <5 O 33/18> wird zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 25.04.2023 - 7 U 125/22

    Hälftige Schadensteilung bei einem Businsassenunfall infolge einer schuldhaften

    Denn ein solcher Anscheinsbeweis greift bei Stürzen in Bussen und Straßenbahnen nur dann ein, wenn keine außergewöhnlichen Fahrereignisse vorliegen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.05.2019 - 14 U 183/18, BeckRS 2019, 14377, Rn. 9+10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.7.2012 - 3 U 293/11, NZV 2013, 77).
  • KG, 07.09.2023 - 22 U 61/22
    Eine augenscheinliche und beachtenswerte körperliche Hilfsbedürftigkeit wird vielmehr ausschließlich dann angenommen, wenn sie aufgrund von sichtbaren Amputationen, Krücken oder Blindheit nach außen hin erkennbar wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2019 - 14 U 183/18 -, juris), was vorliegend jedoch nicht der Fall ist.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 14 U 183/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2020 - L 14 U 183/18 (https://dejure.org/2020,76766)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - L 14 U 183/18 (https://dejure.org/2020,76766)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 181/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 14 U 183/18
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem SG Hannover keine Bedenken hat, das von der Beklagten im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten des Prof. Dr. H. vom 11. Juli 2013 im Wege des Urkundsbeweises zu verwerten, denn dieses Gutachten entspricht in Inhalt und Form den Mindestanforderungen an ein wissenschaftlich begründetes Gutachten (vgl. hierzu z. B. Bundessozialgericht, Beschluss vom 30. März 2017 - B 2 U 181/16 B -, Juris Rz. 9 m.w.N.).
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