Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.04.2013 - 14 U 191/12   

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https://dejure.org/2013,8426
OLG Celle, 30.04.2013 - 14 U 191/12 (https://dejure.org/2013,8426)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.04.2013 - 14 U 191/12 (https://dejure.org/2013,8426)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. April 2013 - 14 U 191/12 (https://dejure.org/2013,8426)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 2 VVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 4 StVG; § 10 AKB; § 10a AKB; § 426 BGB
    Umfang der Eintrittspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Doppelversicherung eines Gespanns bestehend aus Kraftfahrzeug und versicherungspflichtigem Anhänger

  • verkehrslexikon.de

    Zur Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Eintrittspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Doppelversicherung eines Gespanns bestehend aus Kraftfahrzeug und versicherungspflichtigem Anhänger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Doppelversicherung - Gespann mit Kraftfahrzeug und Anhänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensteilung bei Doppelversicherung eines Kfz-Anhänger-Gespanns

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensteilung bei Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Doppelversicherung kommt es nicht auf eigenständigen Ursachenbeitrag von Kfz und Anhänger beim Schadensfall an

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht bei Doppelversicherung eines Gespanns aus Lkw und Anhänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 775
  • NZV 2013, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Auszug aus OLG Celle, 30.04.2013 - 14 U 191/12
    Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger (bzw. Auflieger) haben im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen (Anschluss an BGHZ 187, 211).

    Sie hat unter Berufung auf die Entscheidung des Versicherungssenates des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2010 (BGHZ 187, 211) die Auffassung vertreten, es lägen die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. vor.

    Eine Deckungsgleichheit des Versicherungsschutzes für das jeweils versicherte Fahrzeug (Zugmaschine bzw. Auflieger) ist gemäß § 10, § 10 a AKB in der hier gültigen Fassung von 2003 bis 2008 entsprechend den Grundsätzen der BGH-Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (BGHZ 187, 211) zu bejahen.

    Vielmehr ergibt sich aus der Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2010 (a. a. O., Rdnr. 9), dass sich die für die Annahme einer Doppelversicherung im Sinne des § 59 Abs. 1 VVG a. F. erforderliche Identität des jeweils versicherten Interesses - d. h. die Deckungsgleichheit des Versicherungsschutzes - auch in Bezug auf die Zugmaschine gerade nicht auf solche Haftpflichtansprüche beschränkt, welche aus dem Gebrauch des Anhängers resultieren, sondern das gesamte, eine Betriebseinheit bildende Gespann aus Zugmaschine und Anhänger umfasst.

    Dafür spricht zum einen der in der Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (BGHZ 187, 211 - Rdnrn. 29 bis 31) angeführte Gesichtspunkt der aus der Betriebseinheit der einheitlich vom selben Fahrzeugführer geführten Fahrzeugverbindung herrührenden spezifischen Betriebsgefahr, die eine andere Qualität hat als die Betriebsgefahren zweier getrennter Fahrzeuge.

  • OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 108/07

    Haftung eines Anhängerhalters bei nicht selbstständiger Auswirkung der von dem

    Auszug aus OLG Celle, 30.04.2013 - 14 U 191/12
    Die Ausgleichsregelung des § 59 Abs. 2 VVG a. F. geht insoweit auch einer Verteilung der Mitverursachungsanteile nach §§ 17 Abs. 4, 18 Abs. 3 StVG oder einem Innenausgleich nach § 426 BGB i. V. m. §§ 840 Abs. 2, 254 BGB vor (Aufgabe von 14 U 108/07 - OLGR Celle 2008, 448).

    Deshalb habe der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 12. März 2008 (DAR 2008, 648) mit Recht ohne Rücksicht auf eine ggf. bestehende Doppelversicherung den Innenausgleich zwischen den gesamtschuldnerisch haftenden Haltern der Zugmaschine und des Anhängers ausschließlich nach den jeweiligen Haftungsanteilen vorgenommen.

    Soweit sich aus der vor Erlass des Urteils vom 27. Oktober 2010 ergangenen Senatsentscheidung vom 12. März 2008 (14 U 108/07 - DAR 2008, 648) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht länger fest.

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07

    Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte

    Auszug aus OLG Celle, 30.04.2013 - 14 U 191/12
    Zwar hat der BGH diese Frage in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2010 letztlich offen gelassen (desgleichen auch der VI. Zivilsenat des BGH, BGHZ 177, 141 - Rdnr. 7 f.).
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

    Mehrfach versichert war daher jedenfalls das Haftpflichtrisiko des Zugmaschinenführers, der - sowohl haftungs- wie versicherungsrechtlich - in Personalunion zugleich dem Anhänger-Haftungsverband als Fahrzeugführer angehört (Senatsurteil vom 27. Oktober 2010 aaO Rn. 30; vgl. auch OLG Celle r+s 2013, 594 [juris Rn. 30 ff.]; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl. A.1 AKB Rn. 110).
  • OLG Hamm, 02.04.2015 - 6 U 173/14

    Haftung des Halters eines Anhängers

    Das führt dazu, dass dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - durch ein Fahrzeuggespann, das aus von unterschiedlichen Fahrzeughaltern gehaltenen Teilen (Zugmaschine und Anhänger) besteht, ein Schaden verursacht wird, die Halter der unterschiedlichen Fahrzeuggespannteile im Verhältnis zueinander in der Regel zu gleichen Teilen haften, weil die Haftung von Fahrer und Halter des jeweiligen Fahrzeuggespannteils wegen der bestehenden Haftungseinheit nicht auseinanderfallen können (vgl. BGH NJW 2011, 447, 449; OLG Celle DAR 2013, 329 ff.; Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 43 A., StVG § 17 Rn. 32; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. A., § 3 Rn. 116 f. m. w. N.).
  • OLG Celle, 05.02.2020 - 14 U 163/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Dasselbe Recht für dasselbe

    Wäre deutsches Recht anwendbar, stünde der Klägerin gemäß § 78 Abs. 2 S. 1 VVG gegen die Beklagte ein 50 %-iger Ausgleichsanspruch anlässlich des Unfallgeschehens vom 20. März 2013 in E. (Schweiz), bei dem ein schweizerischer Lkw, ..., beschädigt worden ist durch ein Verschulden des Führers der bei der Klägerin haftpflichtversicherten Zugmaschine Scania, ..., mit bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhänger, ..., zu: Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen, weil die beiden Versicherungen eine Mehrfachversicherung im Sinne von § 78 Abs. 1 VVG begründen, das Gespann eine Betriebseinheit darstellt und Halter und Fahrer desselben schädigenden Fahrzeugs eine Haftungseinheit bilden, die unterschiedliche Haftungsquoten zwischen beiden verbietet [BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - IV ZR 279/08 -, Leitsatz und Rn. 9, 22, 24 und 29; OLG Celle, Urteil vom 30. April 2013 - 14 U 191/12 -, Leitsatz und Rn. 34, 42 und 45; beide zitiert nach juris; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, Bearbeiter Armbrüster zu § 78 Rn. 15 und 18].
  • AG Altena, 08.04.2014 - 2 C 28/14

    Eintrittspflichtigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug bei

    Die Vorschrift des § 78 VVG ("Doppelversicherung") ist in der Anwendung gegenüber § 17 StVG und § 426 BGB zwar vorgehend anzuwenden (vgl. OLG Celle BeckRS 2013, 09041).
  • LG Bochum, 01.08.2014 - 5 O 49/14
    Wenn eine Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhängers gemäß § 78 Abs. 1 VVG vorliegt, so haben im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen (BGH, NJW 2011, 447; OLG Celle, DAR 2013, 329).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,73215
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12 (https://dejure.org/2014,73215)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.09.2014 - L 14 U 191/12 (https://dejure.org/2014,73215)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. September 2014 - L 14 U 191/12 (https://dejure.org/2014,73215)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 137/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 14 U 201/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2013 - L 9 U 283/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 191/12
    Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stand dem Versicherten daher - unabhängig davon, dass die darauf gerichtete Klage schon mangels Vorbefassung der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 4. März 2010 mit konkreten Leistungsansprüchen unzulässig ist (vgl. zur Problematik eines unzulässigen unbestimmten unechten Grundurteils ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt ausführlich die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht - BSG -, exemplarisch Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - juris; Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2012 - L 9 U 137/09 - und vom 29. Januar 2013 - L 9 U 283/04 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Urteil vom 29. Januar 2014 - L 14 U 201/11 -) - nicht zu.
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