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   OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04   

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https://dejure.org/2005,2846
OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; Verteilung der Schadensersatzpflichten bei einer Kollision zwischen Kraftfahrzeugen; Verwirklichung einer Betriebsgefahr durch die Verursachung eines Unfalls auf einer Autobahn; Bedeutung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; Verteilung der Schadensersatzpflichten bei einer Kollision zwischen Kraftfahrzeugen; Verwirklichung einer Betriebsgefahr durch die Verursachung eines Unfalls auf einer Autobahn; Bedeutung von ...

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3; StVG § 17 Abs. 2, 3; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 984
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 6/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen Ausscherens eines vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04
    Zutreffend verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des BGH (VersR 1971, 440), nach der (sogar) bei einem Unfall infolge Schleuderns nach einer Kollision nicht ohne weiteres von einer Unabwendbarkeit ausgegangen werden kann, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein besonders gewandter und gewissenhafter Fahrer infolge aufmerksamer Beobachtung des zu Überholenden und Beherrschung des eigenen Fahrzeugs den Eintritt des Schleudervorganges im Ergebnis hätte vermeiden können.
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Der Begriff des "unabwendbaren Ereignis" in diesem Sinne meint nämlich ein schadensstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr abgewendet werden kann, wozu ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört ( OLG Celle , MDR 2005, Seiten 984 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Der Begriff des "unabwendbaren Ereignis" in diesem Sinne meint nämlich ein schadensstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr abgewendet werden kann, wozu ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört ( OLG Celle , Urteil vom 17.03.2005, Az.: 14 U 192/04, u.a. in: MDR 2005, Seiten 984 f.; LG Lüneburg , Urteil vom 17.09.2003, Az.: 2 O 134/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 153324; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 21.02.2019, Az.: 31 C 211/17, u.a. in: NJOZ 2019, Seiten 923 ff. = "juris" = BeckRS 2019, Nr. 1954; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13

    Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines

    Die Entscheidungen betreffen entweder einen Unfall im Rahmen eines Überholvorganges oder bei einem überraschenden Spurwechsel eines anderen Fahrzeuges (OLG Celle MDR 2005, S. 984; OLG Hamm NZV 1997, S. 478; BGH VersR 1963, S. 1045).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Dass das von der Beklagten zu 1 durchgeführte Ausweichmanöver ohne jegliche Alternative nur in einer derart starken Form möglich gewesen sei, dass es zwingend zu einer Instabilität bzw. einem Fahrspurwechsel des Fahrzeuges kommen musste, obwohl eine Berührung zwischen den beiden sich ausweichenden Fahrzeugen nicht nachweisbar ist, vermag die Kammer zumindest nicht als sicher anzunehmen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 17.03.2005, Az. 14 U 192/04, Schaden-Praxis 2005, 187 = MDR 2005, 984-985; Hentschel, StVR, 39. A., 2007, § 17 StVG, Rn. 28).
  • AG Lübeck, 09.11.2020 - 26 C 759/19
    Als unabwendbar ist ein Unfall dann anzusehen, wenn er auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr hätte abgewendet werden können (BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff. OLG Brandenburg, VRS Band 106, Seiten 18 ff; OLG Celle, OLG Report 2005, Seiten 303 ff, = MDR 2005, Seiten 984 ff).
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