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   OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4201
OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 14 U 2/09 (https://dejure.org/2009,4201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 17, 7 StVG; § 9 StVO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG; § 9 Abs. 5 StVO
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden PKW mit einem in Gegenrichtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholenden Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Der Wendende hat beweistechnisch schlechte Karten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kollision von wendendem Pkw und überholendem Motorrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Wenden mit Motorrad kollidiert - Autofahrer will die Schuld am Unfall auf den Motorradfahrer abwälzen

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Zurechnungszusammenhang bei Kollision von vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeug und Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mithaftung bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Das Berufungsgericht hat namentlich dann die Vernehmung eines Zeugen zu wiederholen, wenn es in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von derjenigen der ersten Instanz abweichen will (BVerfG NJW 2005, 1487. BGH NJW 1997, 466).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Das Berufungsgericht hat namentlich dann die Vernehmung eines Zeugen zu wiederholen, wenn es in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von derjenigen der ersten Instanz abweichen will (BVerfG NJW 2005, 1487. BGH NJW 1997, 466).
  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    a) Gegen den Kläger spricht der Anscheinsbeweis, gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen zu haben, weil er ein Wendemanöver durchgeführt hat (vgl. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . KG NZV 2007, 306 - juris Rn. 5 . OLG Düsseldorf, SchadenPraxis 2000, 408 f.).
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62

    Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Der Anscheinsbeweis kann indes nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen entkräftet werden (BGH VersR 1964, 639. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . BGH VersR 2006, 931 ff. - juris Rn. 18 ).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Ein späterer Unfall kann nicht schon deshalb einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (BGH NJW 2003, 1929 ff. - juris Rn. 11 ).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Der Anscheinsbeweis kann indes nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen entkräftet werden (BGH VersR 1964, 639. BGH DAR 1985, 989 - juris Rn. 11 . BGH VersR 2006, 931 ff. - juris Rn. 18 ).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 139/98

    Haftungsverteilung bei einem durch ein Wendemanöver entstandenen Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Bei einem Zusammenstoß eines Wendenden mit dem fließenden Verkehr trifft im Allgemeinen den Wendenden die Alleinhaftung (vgl. hierzu OLG Köln, SchadenPraxis 2009, 100 - juris Rn. 15 . OLG Köln VersR 1999, 993 - juris Rn. 7 . KG, Urteil vom 12. Juli 1990 - Az. 12 U 5822/89 - zitiert nach juris Rn. 34 - sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., Rn. 259 und 260).
  • KG, 12.07.1990 - 12 U 5822/89
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2009 - 14 U 2/09
    Bei einem Zusammenstoß eines Wendenden mit dem fließenden Verkehr trifft im Allgemeinen den Wendenden die Alleinhaftung (vgl. hierzu OLG Köln, SchadenPraxis 2009, 100 - juris Rn. 15 . OLG Köln VersR 1999, 993 - juris Rn. 7 . KG, Urteil vom 12. Juli 1990 - Az. 12 U 5822/89 - zitiert nach juris Rn. 34 - sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., Rn. 259 und 260).
  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    Entkräftet kann der Anscheinsbeweis jedoch nur durch feststehende, d. h. unstreitige oder bewiesene Tatsachen werden (BGH, VersR 2006, 931 ff.; Senat, Urteil vom 27. Mai 2009 - 14 U 2/09).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Zwar ist danach ein rechtlicher Zusammenhang zwischen einem Verkehrsverstoß und einem Unfall nur zu bejahen, wenn bei Einhaltung der Vorschriften im Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (so: OLG Celle, Urteil vom 27.5.2009, 14 U 2/09, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.3.2003, VI ZR 161/02 = NJW 2003, 1929) bzw. wenn es dem Schädiger bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch möglich gewesen wäre, unfallverhütend zu reagieren (so: KG, Urteil vom 17.1.2000, 12 U 6678/98, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 150/13

    Keine Erledigung der Hauptsache nach Teilzahlung der Kaskoversicherung im

    Der Beweis des ersten Anscheins als Ausprägung der richterlichen Überzeugung gemäß § 286 ZPO kann erschüttert werden, wenn die dadurch belastete Partei die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs dargetan und die dafür erforderlichen Tatsachen bewiesen hat (BGH, 13.02.07, VI ZR 58/06; OLG Frankfurt am Main, 15.11.07, 26 U 9/07; OLG Celle, 27.05.09, 14 U 2/09).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.04.2012 - 5 S 226/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Geschädigten bei Kollision mit einem

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 27.05.2009 (14 U 2/09) vermag eine andere Bewertung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile nicht zu rechtfertigen.
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