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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1199
OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2005,1199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2005 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2005,1199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2005 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2005,1199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Forderungserwerbs; Auswirkungen der Entstehung einer dem Kreditinstitut im Rahmen einer Globalzession sicherungshalber abgetretenen künftigen Forderung in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Folgen des ...

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 140 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der anfechtungsrechtlichen Wirkung bei sicherungshalber erfolgter Globalzession künftiger Forderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Globalzession: Forderungsübergang bei Insolvenz anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 1, § 131 Abs. 1, § 140 Abs. 1
    Inkongruenz der Sicherungsabtretung künftiger Forderungen bei Entstehung der Forderungen in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzantrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1248
  • MDR 2006, 233
  • NZI 2006, 103
  • WM 2005, 1762
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03
    Eine Vorverlagerung der anfechtungsrechtlichen Wirkung auf den Zeitpunkt der früheren allumfassenden Vereinbarung scheide nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.03.2002, BGHZ 150, 122) aus.

    Der BGH ist dem nicht gefolgt (BGHZ 150, 122).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03
    Wäre die Beklagte in einer nicht der Insolvenzanfechtung unterliegenden Weise Inhaberin der Forderungen gegen die Kasse geworden, hätte die Anfechtung - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - auch nicht darauf gestützt werden können, daß sie die bei ihr eingegangenen Zahlungen gegen Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin verrechnet hat (BGH, WM 2002, 2369).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03
    Denn die Inkongruenz wird nur durch einen bestimmten Sicherungsanspruch ausgeschlossen, der auf einen von vornherein individualisierbaren Gegenstand gerichtet ist (BGH, NJW 1999, 645 m.w.Nachw; Kirchhof a.a.O. § 131 Rdn. 39; Eckardt a.a.O. S. 1419; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rdn. 6.102).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03
    Auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung ist nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH, WM 1997, 545).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03
    Ein Sicherungsanspruch, den die Bank erst in kritischer Zeit erlangt, macht die gleichzeitig erlangte Deckung nicht zu einer kongruenten (BGHZ 59, 230; Kirchhof in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung § 131 Rdn. 10, Rdn. 20).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    In Anknüpfung an die im Senatsurteil vom 7. März 2002 (aaO) als Voraussetzung einer kongruenten Deckung genannten Anforderung hat das OLG Karlsruhe entschieden, eine Globalabtretung gewähre dem Gläubiger ebenfalls nur eine inkongruente Sicherung (WM 2005, 1762; dem zustimmend OLG Dresden WM 2006, 2095; OLG München NZI 2006, 530; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 131 Rn. 39c; HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 131 Rn. 13; Bork/Schoppmeyer, Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 8 Rn. 90 f; Vortmann in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung 8. Aufl. S. 1495; Bornheimer in Nerlich/Krepin, Münchener Anwaltshandbuch Sanierung und Insolvenz § 26 Rn. 163; Mitlehner ZIP 2007, 1925, 1927 ff; Runkel/Kuhlemann ZInsO 2007, 1094 ff).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2007 - 4 U 1291/06

    Kongruente Deckung bei Forderungserwerb aus Globalzession innerhalb drei Monaten

    Besteht zur - Sicherung eines Kredits eine wirksame Globalzession und werden im Voraus abgetretene Forderungen in den letzten drei Monaten vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig, so stellt der Forderungserwerb eine kongruente Deckung dar, dessen Anfechtung sich nicht nach § 131 InsO, sondern nach § 130 InsO richtet (abweichend von OLG Karlsruhe, NZI 2006, 103 ff, OLG München NZI 2006, 530 ff).

    Insoweit schließt sich das Erstgericht ausdrücklich der vom Oberlandesgericht Karlsruhe (ZIP 2005, 1248) vertretenen Rechtsansicht an.

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2002, Az.: IX ZR 223/01, NJW 2002, 1722 ff. zum Pfandrecht der Banken auf Grund Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken nicht entgegen (aA OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. April 2005, 14 U 200/03, NZI 2006, 103 ff,; OLG München, Urteil vom 8. Juni 2006, 19 U 5587/05, NZI 2006, 530; m. abl.

  • LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Forderungserwerbs aus einer Globalzession

    Das ist nicht der Fall, wenn eine Bank, die eine auf dem Konto des Schuldners eingehende Zahlung mit dem Debetsaldo verrechnet, bereits zuvor Inhaberin der Forderung geworden und damit zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 1 InsO berechtigt war (OLG Karlsruhe NZI 2006, 103; BGH NJW 2003, 360).

    Soweit hieraus zum Teil der Schluss gezogen wird, die einen Kredit sichernde Globalzession unterfalle diesen Regeln (so OLG Karlsruhe NZI 2006, 103 mit ablehnender Besprechung Himmelsbach/ Achsnick ; OLG München NZI 2006, 503 ff. mit ablehnender Besprechung Leithaus/ Riewe ), vermag die Kammer dem für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

    Ist der Erwerb von Forderungen, die Gegenstand einer Vorausabtretung sind, Gegenstand des Anfechtungsrechts nach §§ 129 ff. InsO, ist der maßgebliche Zeitpunkt nach § 140 I InsO nicht der Abschluss der Globalzession, sondern der Entstehungszeitpunkt der künftigen Forderung (allgemeine Meinung, vgl. Braun, a.a.O., § 51 Rdn. 32; BGH, WM 1997, 545; OLG Köln, ZIP 2007, 391, juris Rdn. 110; OLG München, ZIP 2006, 2277, juris Rdn. 23; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 233, juris Rdn. 19; OLG Dresden, ZIP 2005, 2167, juris Rdn. 11; LG Berlin, WM 2007, 396, juris Rdn. 19).

    Dagegen tendiert die jüngste obergerichtliche Rechtsprechung dazu, die Anfechtung wegen Inkongruenz zuzulassen (OLG Karlsruhe WM 2005, 1762; OLG München NZI 2006, 530; OLG Dresden WM 2006, 2095; OLG Köln ZIP 2007, 391).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05

    Insolvenzmasse: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Zinsen eines

    So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103).

    So wird beispielsweise die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103).

  • OLG Dresden, 26.01.2006 - 13 U 1924/05

    Abgrenzung zwischen einer (mehraktigen) Verfügung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1

    Bei der Vorausabtretung einer Forderung ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihres Entstehens abzustellen (BGH ZIP 2003, 808 für die Pfändung einer künftigen Forderung; Senatsurteil vom 13.10.2005, Az.: 13 U 2364/04, abgedruckt in: ZIP 2005, 2167, 2168; OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 1248, 1249).

    Jedenfalls war die Sicherheit vor dem Entstehen der Forderung nicht hinreichend konkretisiert, so dass sie nicht mehr in kongruenter Weise begründet werden konnte (Senatsurteil vom 13.10.2005, Az. 13 U 2364/04, abgedruckt in ZIP 2005, 2167, 2168; OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1248, 1249; BGH ZIP 2002, 812, 813 für ein Pfandrecht).

  • LG Bonn, 18.08.2006 - 15 O 581/05

    Erfüllung von einem Treuhänder für die Zeichnung von Namensschuldverschreibungen

    Demnach ist eine gläubigerbenachteiligende Vorausabtretung nicht anfechtungsfest, wenn die Forderung erst in anfechtbarer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (BGH, NJW 2003, 2171; OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 1248).

    Soweit dem Kläger nachgelassen wurde, zu der vom OLG Karlsruhe (ZIP 2005, 1248) im Hinblick auf die Insolvenzanfechtung vertretenen Rechtsauffassung auch nach der mündlichen Verhandlung ergänzend vorzutragen, umfasst der Schriftsatznachlass eine Änderung des bisherigen Sachvortrages zu den von der Abtretung tatsächlich erfassten Forderungen erkennbar nicht.

  • OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05

    Zur Insolvenzanfechtung von Verrechnungen durch Kreditinstitute aufgrund einer

    Entsteht indes die den Beklagten im Rahmen der Globalabtretung sicherungshalber abgetretene Forderung in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist der Erwerb der Forderung gem. § 130 InsO bzw. § 131 InsO anfechtbar (vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004, 2 U 76/04, veröffentlicht in juris; OLG Karlsruhe, NZI 2006, 103; OLG München, NZI 2006, 530 mit kritischer Anm. Leithaus/Riewe).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 9 U 240/06

    Berücksichtigung abtretungsrechtlich relevanter Fragen der Bestimmtheit künftiger

    Insoweit setzt sich die Berufung mit dem Urteil OLG Karlsruhe ZInsO 2005, S. 552 auseinander, auf die sich das Landgericht in seiner Entscheidung allerdings nicht berufen hat.

    Insofern liegt die vorliegende Fallgestaltung auch anders als diejenige, die der von den Parteien diskutierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.04.2005 (Az. 14 U 200/03 , NZI 2006, 103) zu Grunde liegt, in der ein Anspruch auf Einräumung der Sicherheit grundsätzlich bestand.

  • OLG Dresden, 13.10.2005 - 13 U 2364/04

    Insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit des "Werthaltigmachens" einer

    Damit erwirbt der Sicherungsnehmer den Anspruch und es konkretisiert sich ein schuldrechtlicher Abtretungsanspruch, der in der der Globalzession zu Grunde liegenden Sicherungsvereinbarung zu suchen ist, auf diese Forderung (OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1248, 1249).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 27 U 213/06

    Bestehendes Näheverhältniss im Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen

  • OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 23 U 149/05

    Insolvenz: Einziehung von zur Sicherheit abgetretener Forderungen im vorläufigen

  • OLG München, 08.06.2006 - 19 U 5587/05

    Inkongruenz der Sicherungsabtretung künftiger Forderungen bei Entstehung in den

  • OLG Dresden, 27.08.2008 - 13 U 129/07

    Insolvenzrechtlicher Anfechtungsanspruch hinsichtlich der Auskehr eines Erlöses

  • LG Bielefeld, 26.02.2008 - 8 O 137/06

    Bestehen einer Bürgschaft bei Anfechtung einer Verrechnung durch den

  • LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05

    Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs aus § 143 Abs. 1 S.

  • LG Bielefeld, 07.08.2007 - 6 O 167/07

    Insolvenzfestigkeit der Globalzession

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 126/07
  • LG Essen, 20.06.2007 - 11 O 494/06

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Apothekenverrechnungsstelle

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2006 - 10 O 9242/05

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Insolvenzanfechtung ; Insolvenzfestigkeit

  • LG Arnsberg, 21.02.2007 - 2 O 356/06
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7549
OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Nr 6 AKB, § 3 AGBG, § 9 Abs 2 AGBG
    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung: Mehrwertsteuererstattung auf Reparaturkosten

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Fahrzeugentschädigung gegenüber einer Kraftfahrzeugversicherung ; Anspruch auf den in der Berechnung der Kraftfahrzeugentschädigung enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag; Ersetzung der Mehrwertsteuer durch den Versicherer ; Wirksamkeit einer Klausel über ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; AGBG § 3
    Umsatzsteuerklausel in § 13 AKB verstößt nicht gegen AGB-Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1551
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 14.06.2000 - 14 S 22159/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Nach § 49 VVG in Verbindung mit § 13 AKB geht es um den Umfang der vertraglichen Versicherungsleistung, den die Beklagte im Rahmen der Vertragsfreiheit im Wesentlichen selbst bestimmen kann (vgl. auch LG München NJW-RR 2001, 169; OLG Frankfurt VersR 2000, 1010 für § 13 Nr. 5 AKB).

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Mehrwertsteuerklausel in § 13 Nr. 6 AKB systematisch am richtigen Ort unter der Überschrift Ersatzleistung angeordnet (vgl. auch LG Braunschweig VersR 2001, 1279; LG München I NJW-RR 2001, 169).

    Zutreffend geht das Landgericht München (NJW-RR 2001, 169) davon aus, dass die AKB keine allgemein bekannte Regelung darstellen, mit der der Versicherungsnehmer eine bestimmte Vorstellung verbindet.

  • LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (VersR 2001, 1279) beruft, vermag diese Entscheidung nicht zu überzeugen.

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Mehrwertsteuerklausel in § 13 Nr. 6 AKB systematisch am richtigen Ort unter der Überschrift Ersatzleistung angeordnet (vgl. auch LG Braunschweig VersR 2001, 1279; LG München I NJW-RR 2001, 169).

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Zwar trifft es zu, dass die Rechtsprechung auch im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ohne besondere vertragliche Regelung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis auf der Grundlage einer fiktiven Reparatur in Fällen eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten die Mehrwertsteuer als Teil des Wiederherstellungsaufwandes als erstattungsfähig anerkannt hat, wobei dies nicht unumstritten war (vgl. BGH NJW 1985, 1222).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Nach § 49 VVG in Verbindung mit § 13 AKB geht es um den Umfang der vertraglichen Versicherungsleistung, den die Beklagte im Rahmen der Vertragsfreiheit im Wesentlichen selbst bestimmen kann (vgl. auch LG München NJW-RR 2001, 169; OLG Frankfurt VersR 2000, 1010 für § 13 Nr. 5 AKB).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Benutzt er das Fahrzeug unrepariert weiter oder lässt er es von privater Hand reparieren, erleidet er, soweit er keine Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, auch keine Vermögenseinbuße (so auch OLG Frankfurt VersR 2004, 1551; LG Erfurt NVersZ 2002, 182, 184).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (OLG Köln, r+s 2006, 102; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551).

    Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Neufassung des § 249 BGB, nach der die Zahlung nicht angefallener Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als zu dem Kernbereich des Schadensersatzrechts gehörend angesehen werden kann (OLG Frankfurt VersR 2004, 1551).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 174/04

    Anspruch auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung auf Grund des Fahrens mit

    Die Klausel verstößt auch nicht gegen AGB-Recht, weil sie weder überraschend ist noch den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt (OLG G a.M. VersR 2004, 1551).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8234
OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,8234)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,8234)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,8234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahren eines Pkw's auf einen auf der Landstraße abgestellten Lkw-Anhänger; Schmerzensgeld für HWS-Verletzung des Auffahrenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 Nr. 8 a StVO; § 17 Abs. 4 Nr. 1 StVO; § 17 StVG
    Aufteilung des Schadens bei Auffahren eines Kraftfahrzeugs auf einen unbeleuchtet und ohne Warnhinweis auf der Landstraße abgestellten Lkw-Anhänger; Verstoß gegen das Beleuchtungsgebot und das Verbot, auf einer Vorfahrtsstrasse außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu ...

  • Wolters Kluwer

    Aufteilung des Schadens bei Auffahren eines Kraftfahrzeugs auf einen unbeleuchtet und ohne Warnhinweis auf der Landstraße abgestellten Lkw-Anhänger; Verstoß gegen das Beleuchtungsgebot und das Verbot, auf einer Vorfahrtsstrasse außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu ...

  • Judicialis

    STVG § 17

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung und Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei Auffahrunfall auf abgestellten Lkw-Anhänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 40 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
    Zu Recht führt das Landgericht zwar aus, dass der Ersatzanspruch eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung voraussetzt, an der es fehlt, wenn der Geschädigte seinen Wagen in der Ausfallzeit nicht nutzen kann oder will (BGH NJW 1985, 2471 [2471]).
  • OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00

    Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
    Zwar trifft es zu, dass bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten eine Nutzungsentschädigung entfallen kann, wenn der Geschädigte nicht alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug kauft (OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383 f.; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230 f., wonach eine Nutzungsentschädigung jedenfalls dann zuzusprechen ist, wenn der Geschädigte alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug anschafft; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 89).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94

    Haftung bei einstürzendem Carport?

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
    Zwar trifft es zu, dass bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten eine Nutzungsentschädigung entfallen kann, wenn der Geschädigte nicht alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug kauft (OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383 f.; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230 f., wonach eine Nutzungsentschädigung jedenfalls dann zuzusprechen ist, wenn der Geschädigte alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug anschafft; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 89).
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