Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.02.2002

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   OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 14 U 202/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8128
OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2001,8128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2001 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2001,8128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2001 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2001,8128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur ; Schweizerische Sparhefte ; Eigentum eines Deutschen; Anwendbarkeit deutschen Rechts

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechtsnatur von auf den Inhaber ausgestellten schweizerischen Sparheften

  • Judicialis

    BGB § 808; ; BGB § 952; ; schweiz.OR Artt. 976; ; schweiz.OR Artt. 978; ; schweiz.OR Artt. 979

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 808; BGB § 952; Schweizer OR Art. 976; Schweizer OR Art. 978; Schweizer OR Art. 979
    Zur Rechtsnatur schweizerischer Sparhefte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtsnatur auf den Inhaber ausgestellter schweizerischer Sparhefte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1251
  • BB 2002, 797
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 1 Ss 7/03

    Ordnungswidriges Verbringen von Zahlungsmitteln in die Bundesrepublik Deutschland

    Dass der Betroffene vorliegend kein deutsches, sondern ein türkisches Sparbuch bei Einreise bei sich führte, steht der Annahme eines Wertpapiers i.S.d. § 808 BGB nicht entgegen, da auch ausländische Sparbücher je nach deren Qualifizierung grundsätzlich dieser Bestimmung unterfallen und daher als qualifizierte Le-gitimationspapiere angesehen werden können (OLG K. VersR 2002, 1251: Schweizer Sparheft).
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   OLG Celle, 21.02.2002 - 14 U 202/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6682
OLG Celle, 21.02.2002 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2002,6682)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2002 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2002,6682)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 14 U 202/00 (https://dejure.org/2002,6682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Rassehund; Wertermittlung; Wiederbeschaffung ; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Wertermittlung bei einem Rassehund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 27.05.1993 - 7 U 9/92

    Hündin durch rumstromernden Hund gedeckt - Hündin gestorben - SE-Ansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2002 - 14 U 202/00
    Zwar können sie im Einzelfall den Anschaffungswert eines Hundes erhöhen und auch schadensrechtlich berücksichtigungsfähig sein (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 289, 290).
  • LG Erfurt, 24.06.2015 - 3 O 996/13

    Schadenersatz: Schadenersatz für einen anlässlich einer Drückjagd getöteten

    Insbesondere erachtet das Gericht eine Schätzung des Schadens gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage diverser Gutachten sowie durch Bewertung der einzelnen wertbildenden Faktoren für zulässig und angezeigt ( siehe auch z. B. LG Trier, Urteil v. 21.06.2006, Az. 1 S 183/04 zur Höhe des Schadens eines beim Mähen getöteten Rehkitz; OLG Celle, Urteil v. 21.02.2002, Az. 14 U 202/00, zur Wertermittlung für einen verletzten Rassehund; OLG Celle, Urteil v. 06.07.2006, Az. 20 U 51/04, zum notwendigen Parteivortrag zur Schätzung des entgangenen Gewinns wegen verweigerter Eintragung eines Hengstes in das Zuchtbuch).
  • AG Mayen, 29.07.2008 - 2 C 492/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von der rechten Fahrbahnseite aus nach

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des OLG Celle, Urteil vom 21.02.2002 AZ: 14 U 202/00 sowie des OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2000, AZ: 13 U 211/99, (zitiert aus Jaeger/Luckey, Entscheidungen 293 und 295) die Beträge in Höhe von 2.556,46 Euro bzw. 3.000,00 Euro bei Brustwirbelfrakturen zusprechen, war ein Abschlag vorzunehmen, da die Geschädigten hier drei bzw. sechs Monate arbeitsunfähig waren.
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