Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12   

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https://dejure.org/2014,10488
OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2014,10488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2014 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2014,10488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2014 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2014,10488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Haftung des nach hessischem Landesbaurecht tätigen Prüfingenieurs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Haftung des nach hessischem Landesbaurecht tätigen Prüfingenieurs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Öffentlich bestellter Prüfingenieur kann bei fehlerhafter Leistung nicht persönlich in Anspruch genommen werden; §§ 839 BGB; 57, 59 HessBauO; Art. 34 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 636
    Haftung des Bauunternehmers und des Prüfingenieurs für Schäden aufgrund fehlerhafter Tragwerksplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfingenieur haftet nicht für mangelhaften Standsicherheitsnachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • hwhlaw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Prüfingenieurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz fachkundigen Auftraggebers: Für den Erfolg ist allein der Unternehmer verantwortlich! (IBR 2014, 407)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfingenieur haftet nicht für mangelhaften Standsicherheitsnachweis! (IBR 2014, 491)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.09.2011 - III ZR 240/10

    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Haftungsrechtliche Stellung der als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 13 ff. mit weiteren Nachweisen) übt eine Person ein öffentliches Amt aus, wenn die eigentliche Zielsetzung ihres Handelns einem hoheitlichen Tätigkeitsbereich zuzurechnen ist und die fragliche Handlung in einem engen äußeren und inneren Zusammenhang mit dieser Zielsetzung steht.

    Ein enger Zusammenhang der Prüfertätigkeit mit einer behördlichen Genehmigungs- oder Überwachungsaufgabe besteht auch dann, wenn nicht die zuständige Behörde, sondern der Antragsteller den Sachkundigen mit der konkreten Prüfung beauftragt und vergütet, soweit dessen Aufgabe durch öffentlich-rechtliche Normen hinreichend bestimmt wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 28 f.; ebenso bereits Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375, 376; vgl. auch Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18. Dezember 1990, 12 U 76/90, juris Rn. 27 f.).

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den im Zuteilungsverfahren nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz tätigen so genannten Verifizierer entschieden (vgl. Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 15 ff.): Nach dem vorgenannten Gesetz bedarf die Freisetzung von Kohlendioxid einer Emissionsgenehmigung.

    Dies spricht eher für eine Zuordnung zum Aufgabenkreis der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 26).

  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    So habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. März 2001 (BGHZ 147, S. 169 ff.) die Tätigkeit des nach § 2 des Luftverkehrsgesetzes - ebenfalls in unmittelbarem Auftrag des Antragstellers - tätig werdenden Sachverständigen als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet.

    Ein enger Zusammenhang der Prüfertätigkeit mit einer behördlichen Genehmigungs- oder Überwachungsaufgabe besteht auch dann, wenn nicht die zuständige Behörde, sondern der Antragsteller den Sachkundigen mit der konkreten Prüfung beauftragt und vergütet, soweit dessen Aufgabe durch öffentlich-rechtliche Normen hinreichend bestimmt wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 28 f.; ebenso bereits Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375, 376; vgl. auch Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18. Dezember 1990, 12 U 76/90, juris Rn. 27 f.).

    Ein enger Zusammenhang zwischen der sachverständigen Prüfung und der Aufgabe der zuständigen Behörde ist nicht nur dann zu bejahen, wenn durch die Einschaltung eines amtlich anerkannten Sachverständigen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung geklärt oder geschaffen werden sollen, sondern auch dann, wenn die Tätigkeit des Sachverständigen eine "vorbereitende Teilnahme an der Ausübung staatlicher Funktionen" darstellt, etwa als Voraussetzung dafür, dass hoheitliches Verwaltungshandeln unterbleibt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375; Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18. Dezember 1990, 12 U 76/90, juris Rn. 28).

    Deshalb folgt bereits aus der fortbestehenden Aufsichts- und Überwachungsaufgabe der Bauaufsichtsbehörde gemäß §§ 53 Abs. 2 Satz 1, 73 Abs. 1 HBO 2002, dass der nach §§ 59 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 73 Abs. 2 HBO 2002 eingeschaltete Prüfingenieur Aufgaben im Pflichtenkreis der Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375, 376).

  • OLG Oldenburg, 18.12.1990 - 12 U 76/90

    Schadensersatz wegen Verletzung der Betreiberpflicht und für Verschulden des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Entsprechendes gelte für die sachverständige Überwachung und Überprüfung von Heizungsanlagen (Oberlandesgericht Oldenburg, 12 U 76/90) und für die Erstellung von Wertgutachten durch Ortsgerichte (BGHZ 113, S. 71 ff.).

    Ein enger Zusammenhang der Prüfertätigkeit mit einer behördlichen Genehmigungs- oder Überwachungsaufgabe besteht auch dann, wenn nicht die zuständige Behörde, sondern der Antragsteller den Sachkundigen mit der konkreten Prüfung beauftragt und vergütet, soweit dessen Aufgabe durch öffentlich-rechtliche Normen hinreichend bestimmt wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. September 2011, BGHZ 191, S. 71 ff., juris Rn. 28 f.; ebenso bereits Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375, 376; vgl. auch Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18. Dezember 1990, 12 U 76/90, juris Rn. 27 f.).

    Ein enger Zusammenhang zwischen der sachverständigen Prüfung und der Aufgabe der zuständigen Behörde ist nicht nur dann zu bejahen, wenn durch die Einschaltung eines amtlich anerkannten Sachverständigen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung geklärt oder geschaffen werden sollen, sondern auch dann, wenn die Tätigkeit des Sachverständigen eine "vorbereitende Teilnahme an der Ausübung staatlicher Funktionen" darstellt, etwa als Voraussetzung dafür, dass hoheitliches Verwaltungshandeln unterbleibt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. März 2001, BGHZ 147, S. 169 ff., NVwZ 2002, S. 375; Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18. Dezember 1990, 12 U 76/90, juris Rn. 28).

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Der Beklagte zu 2 verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Mai 1963 (BGHZ 39, S. 358 ff.) die Tätigkeit des Prüfingenieurs unter der Geltung früherer Landesbauordnungen als Ausübung eines öffentlichen Amtes und die ihm insoweit obliegende Amtspflicht als nicht individualschützend eingeordnet habe.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Tätigkeit eines nach landesbaurechtlichen Vorschriften tätig werdenden Prüfingenieurs in seinem Urteil vom 27. Mai 1963 (BGHZ 39, S. 358 ff., NJW 1963, S. 1821, 1822) als Ausübung eines öffentlichen Amts eingeordnet.

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 243/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Der Beklagte zu 1 a haftet als Gesellschafter der mit der Planung und Erstellung des streitgegenständlichen Kellerbauwerks beauftragten BGB-Gesellschaft, der Beklagten zu 1 b, analog § 128 HGB persönlich und unbeschränkt für deren Verbindlichkeiten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 2011, NJW 2011, S. 2045 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    In Bezug auf die Ausführungen des Sachverständigen SV1 bestehen auch keine Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Zweifel, die nach der - vom Senat geteilten - Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. März 1986, NJW 1986, S. 1928 ff., juris Rn. 40) eine Ergänzung des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen, dessen Anhörung oder die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens eines anderen Sachverständigen gemäß § 412 Abs. 1 ZPO gebieten könnten.
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Auch die in der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgesehene Fahrzeugüberprüfung durch technische Überwachungsvereine erfolge jeweils im Auftrag des Fahrzeughalters, werde aber gleichwohl als Amtsausübung eingeordnet (BGHZ 122, S. 85 ff.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz wegen Bauwerkmängeln umfasse keine Umsatzsteuer (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2010, BGHZ 186, S. 330 f., juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 29.11.1990 - III ZR 244/89

    Haftung der Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen für Amtspflichtverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 14 U 202/12
    Entsprechendes gelte für die sachverständige Überwachung und Überprüfung von Heizungsanlagen (Oberlandesgericht Oldenburg, 12 U 76/90) und für die Erstellung von Wertgutachten durch Ortsgerichte (BGHZ 113, S. 71 ff.).
  • BGH, 31.03.2016 - III ZR 70/15

    Haftung eines zur Prüfung der Standsicherheit und zur Bauüberwachung vom Bauherrn

    Das Berufungsgericht (BauR 2014, 1503) hat die Klage gegen den Beklagten zu 3 als unbegründet angesehen und hierzu ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12   

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https://dejure.org/2013,17973
OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2013,17973)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.2013 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2013,17973)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2013,17973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 HOAI; § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B; § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verkennung des Kerns des Vorbringens durch das Gericht im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. von Architektenhonorar

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verkennung des Kerns des Vorbringens durch das Gericht im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. von Architektenhonorar

  • rechtsportal.de

    AIHonO § 6 Abs. 1
    Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Architektenhonorar durch Verweis auf Drittobjekte

  • ibr-online

    Anrechenbare Kosten: Verweis auf "Erfahrungswerte"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlung der anrechenbaren Kosten für das Architektenhonorar

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfbarkeit der anrechenbaren Kosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Missverständnis des klägerischen Vorbringens kann gegen Grundsatz auf rechtliches Gehör verstoßen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Verwendung Formblatt der DIN 276?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Lassen sich anrechenbare Kosten durch Verweis auf Drittobjekte bestimmen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Die Höhe der angesetzten Kosten: Eine Frage der Prüfbarkeit oder der sachlichen Richtigkeit? (IBR 2013, 625)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 25
  • NZBau 2014, 50
  • BauR 2013, 2039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    Dies begründet einen Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 538 Rdnr. 10 unter Verweis auf BGH NJW 1998, 2053; Senat, Urteil v. 7. Dezember 2011 - 14 U 130/11 für den Fall einer fehlerhaften Behandlung von Parteivorbringen durch das Gericht) und damit einen zum Erfolg der Berufung führenden Verfahrensfehler.
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss bei der Kostenermittlung nicht zwangsläufig das Formblatt der DIN 276 verwendet werden (BGH NJW-RR 1999, 1541).
  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 76/12

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei wesentlichem Verfahrensmangel des

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    Die Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO sind erfüllt, weil nicht nur mit einer umfangreichen Verfahrensfortführung, sondern insbesondere auch mit einer umfangreichen Beweisaufnahme gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - II ZR 76/12).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 14 U 130/11

    Ohne Leistung kein (Pauschal-)Honorar!

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    Dies begründet einen Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 538 Rdnr. 10 unter Verweis auf BGH NJW 1998, 2053; Senat, Urteil v. 7. Dezember 2011 - 14 U 130/11 für den Fall einer fehlerhaften Behandlung von Parteivorbringen durch das Gericht) und damit einen zum Erfolg der Berufung führenden Verfahrensfehler.
  • OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 5 U 159/02

    Stellung des Zurückverweisungsantrages im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    Dass der Antrag auf Zurückverweisung nur hilfsweise gestellt worden ist, ist dabei ohne Bedeutung (OLG Koblenz, Urteil v. 14. November 2012, 5 U 465/12 unter Verweis auf OLGR Düsseldorf 2004, 138; OLGR Frankfurt 2003, 388), da eine Sachentscheidung des Senats im Sinne des Hauptantrags mangels Entscheidungsreife des Rechtsstreits nicht möglich ist.
  • OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12

    Auch "garantierter Pauschalfestpreis" schützt nicht vor Nachträgen!

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2013 - 14 U 202/12
    Dass der Antrag auf Zurückverweisung nur hilfsweise gestellt worden ist, ist dabei ohne Bedeutung (OLG Koblenz, Urteil v. 14. November 2012, 5 U 465/12 unter Verweis auf OLGR Düsseldorf 2004, 138; OLGR Frankfurt 2003, 388), da eine Sachentscheidung des Senats im Sinne des Hauptantrags mangels Entscheidungsreife des Rechtsstreits nicht möglich ist.
  • OLG Celle, 10.06.2015 - 14 U 164/14

    Verzicht des Architekten auf weitere Honoraransprüche bei Unterschreiten der

    Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie der Gründe der angefochtenen Entscheidung wird auf das angefochtene Urteil des Landgerichtes vom 13. August 2014 sowie die vorangegangene Entscheidung des Landgerichtes vom 28. November 2012 (Bl. 665 ff. d. A.; 316 ff. d. A.) sowie auf die Entscheidung des Senates vom 7. Juli 2013 (Az.: 14 U 202/12, Bl. 464 ff. d. A.) Bezug genommen.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage ausführlich in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 in dem Verfahren 14 U 202/12 auseinander gesetzt (BauR 2013, 2039).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7617
OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2023,7617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2023 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2023,7617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 14 U 202/12 (https://dejure.org/2023,7617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Vertragliche Haftung des Prüfingenieurs für den öffentlichen Bauvorschriften über die Standsicherheit entsprechende Ausführung des Bauvorhabens

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Vertragliche Haftung des Prüfingenieurs für den öffentlichen Bauvorschriften über die Standsicherheit entsprechende Ausführung des Bauvorhabens

  • rechtsportal.de

    Vertragliche Haftung des Prüfingenieurs für den öffentlichen Bauvorschriften über die Standsicherheit entsprechende Ausführung des Bauvorhabens

  • ibr-online

    Prüfingenieur muss fehlende Standsicherheit eines Kellerbauwerks erkennen!

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Statik eines Neubaus falsch eingeschätzt - Prüfingenieur sollte im Auftrag des Bauherrn die Standsicherheit prüfen: Haftung nach Werkvertrags-Regeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfingenieur muss fehlende Standsicherheit eines Kellerbauwerks erkennen! (IBR 2023, 295)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2016 - III ZR 70/15

    Haftung eines zur Prüfung der Standsicherheit und zur Bauüberwachung vom Bauherrn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der Bundesgerichtshof das Urteil vom 25. März 2014 durch Urteil vom 31. März 2016 (III ZR 70/15, juris) aufgehoben, soweit die gegen den Beklagten zu 2 (dort: Beklagter zu 3) gerichtete Klage unter Zurückweisung der von den Klägern eingelegten Anschlussberufungen abgewiesen worden ist.

    Der Bundesgerichtshof meint, die von dem zweitbeklagten Prüfingenieur durch den Vertrag der Parteien vom 8./9. Dezember 2005 übernommene Aufgabe, gemäß §§ 59 Abs. 3 Satz 1 und 2 HBO 2002 die Nachweise für die Standsicherheit zu bescheinigen und nach § 73 Abs. 2 HBO 2002 die mit den von ihm zuvor bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung zu bescheinigen, sei eine werkvertragliche Leistung im Sinne des Privatrechts (vgl. Urteil vom 31. März 2016, III ZR 70/15, juris Rn. 28 ff., dort wird der beklagte Prüfingenieur als Beklagter zu 3 bezeichnet): Der Prüfingenieur habe die bautechnischen Nachweise in Bezug auf die statische Berechnung prüfen und die für die Standsicherheit bedeutsamen Konstruktionsteile stichprobenartig kontrollieren müssen, um statische Mängel zu erkennen, eine statisch fehlerhafte Bauausführung zu verhindern und hierdurch drohende Schäden zu verhindern.

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Auch die in der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgesehene Fahrzeugüberprüfung durch technische Überwachungsvereine erfolge jeweils im Auftrag des Fahrzeughalters, werde aber gleichwohl als Amtsausübung eingeordnet (BGHZ 122, S. 85 ff.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz wegen Bauwerkmängeln umfasse keine Umsatzsteuer (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2010, BGHZ 186, S. 330 f., juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Oldenburg, 18.12.1990 - 12 U 76/90

    Schadensersatz wegen Verletzung der Betreiberpflicht und für Verschulden des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Entsprechendes gelte für die sachverständige Überwachung und Überprüfung von Heizungsanlagen (Oberlandesgericht Oldenburg, 12 U 76/90) und für die Erstellung von Wertgutachten durch Ortsgerichte (BGHZ 113, S. 71 ff.).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Der Beklagte zu 2 verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Mai 1963 (BGHZ 39, S. 358 ff.) die Tätigkeit des Prüfingenieurs unter der Geltung früherer Landesbauordnungen als Ausübung eines öffentlichen Amtes und die ihm insoweit obliegende Amtspflicht als nicht individualschützend eingeordnet habe.
  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    So habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. März 2001 (BGHZ 147, S. 169 ff.) die Tätigkeit des nach § 2 des Luftverkehrsgesetzes - ebenfalls in unmittelbarem Auftrag des Antragstellers - tätig werdenden Sachverständigen als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Vorname1 Nachname1 bestehen auch keine Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Zweifel, die nach der - vom Senat geteilten - Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. März 1986, NJW 1986, S. 1928 ff., juris Rn. 40) eine Ergänzung des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen, dessen Anhörung oder die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens eines anderen Sachverständigen gemäß § 412 Abs. 1 ZPO gebieten könnten.
  • BGH, 29.11.1990 - III ZR 244/89

    Haftung der Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen für Amtspflichtverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 14 U 202/12
    Entsprechendes gelte für die sachverständige Überwachung und Überprüfung von Heizungsanlagen (Oberlandesgericht Oldenburg, 12 U 76/90) und für die Erstellung von Wertgutachten durch Ortsgerichte (BGHZ 113, S. 71 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 14 U 202/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,104526
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 14 U 202/12 (https://dejure.org/2015,104526)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.02.2015 - L 14 U 202/12 (https://dejure.org/2015,104526)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - L 14 U 202/12 (https://dejure.org/2015,104526)
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