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OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung als Fälligkeitsvoraussetzung; Abnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung als Fälligkeitsvoraussetzung; Abnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einzug ins Haus bedeutet Objekt-Abnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 640
Verfahrensgang
- LG Verden, 12.08.1997 - 5 O 441/96
- OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1476
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84
Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97
Bei einem BGB-Werkvertrag wird der Werklohn mit der Abnahme fällig, ohne daß es der Erteilung einer Rechnung bedarf (beispielhaft: OLG Celle, NJW 1986, 327 [OLG Celle 09.07.1985 - 16 U 216/84] ).
- BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen
Zur Gewinnrealisierung kommt es auch dann, wenn unwesentliche Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wie Außenputz und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30. Juli 1998 14 U 209/97, MDR 1998, 1476). - LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Durch den Einzug und die anschließende Nutzung haben die Kläger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in der Lage fühlten, das ihnen übergebene Objekt bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken zu nutzen (vgl. dazu OLG Hamm vom 23.08.1994, Az.: 26 U 60/94 / OLG Celle vom 30.07.1998, Az.: 14 U 209/97; jeweils zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 10.03.2004 - 4 U 105/01
Fehlende Detailplanung: Schadensersatzpflicht!
Im Übrigen ist angesichts der jahrelangen Nutzung des fertiggestellten Bauwerks die konkludente Abnahme des Bauwerks und damit auch der Architektenleistung anzunehmen (vgl. OLG Celle MDR 1998, 1476), so dass die Darlegungs- und Beweislast für Mängel bei den Beklagten liegt.