Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.2015 - 14 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,79058
OLG Celle, 28.10.2015 - 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,79058)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2015 - 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,79058)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,79058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieurbüro haftet auch für fahrlässig verursachte Planungsmängel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht: Fahrlässig verursachte Planungsmängel - Haftung ausschließbar?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Planungsfehlern in AGB des Planers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ingenieurbüro haftet auch für fahrlässig verursachte Planungsmängel! (IBR 2018, 631)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 07.11.1989 - 9 U 3675/89

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Rahmen eines VOB-Vertrages

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2015 - 14 U 25/15
    Diese Regelung, nach der die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, ist grob unbillig, da dadurch die Haftung für eine vertragswesentliche Pflicht eingeschränkt wird (vergleiche auch OLG München, Urteil vom 7. November 1989, Az. 9 U 3675/89).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2023 - L 5 U 47/18

    Voraussetzungen der Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (L 5 U 47/18 - S 14 U 25/15) sowie die Verwaltungsakten der Beklagten, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,101718
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,101718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.12.2015 - L 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,101718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - L 14 U 25/15 (https://dejure.org/2015,101718)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 14 U 16/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15
    Dem schriftsätzlich gestellten Antrag der Klägerin auf ergänzende Anhörung des Sachverständigen Dr. O., brauchte der Senat nicht nachzukommen, weil zum einen ein Anspruch auf ergänzende Anhörung bzw. Befragung dieses bereits auf ihren Antrag nach § 109 SGG hin im erstinstanzlichen Verfahren gehörten Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) schon deshalb nicht geboten ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich Gutachten besteht, die in derselben Instanz erstattet worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11, 26. April 2013 - Az.: L 14 U 35/12 und 20. Dezember 2013 - L 14 U 106/13 sowie Senatsurteile vom 28. Juni 2013 - Az.: L 14 U 127/10 und 17. September 2013 - Az.: L 14 U 399/09; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 118, Rn. 12g).

    Zum anderen setzt ein entsprechendes Anhörungsrecht voraus, dass seitens des jeweiligen Antragstellers zumindest der für maßgeblich erachtete Fragenkomplex konkret umschrieben wird (vgl. Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 118 Rn. 12f; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2013 - L 14 U 35/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15
    Dem schriftsätzlich gestellten Antrag der Klägerin auf ergänzende Anhörung des Sachverständigen Dr. O., brauchte der Senat nicht nachzukommen, weil zum einen ein Anspruch auf ergänzende Anhörung bzw. Befragung dieses bereits auf ihren Antrag nach § 109 SGG hin im erstinstanzlichen Verfahren gehörten Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) schon deshalb nicht geboten ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich Gutachten besteht, die in derselben Instanz erstattet worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11, 26. April 2013 - Az.: L 14 U 35/12 und 20. Dezember 2013 - L 14 U 106/13 sowie Senatsurteile vom 28. Juni 2013 - Az.: L 14 U 127/10 und 17. September 2013 - Az.: L 14 U 399/09; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 118, Rn. 12g).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2013 - L 14 U 106/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15
    Dem schriftsätzlich gestellten Antrag der Klägerin auf ergänzende Anhörung des Sachverständigen Dr. O., brauchte der Senat nicht nachzukommen, weil zum einen ein Anspruch auf ergänzende Anhörung bzw. Befragung dieses bereits auf ihren Antrag nach § 109 SGG hin im erstinstanzlichen Verfahren gehörten Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) schon deshalb nicht geboten ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich Gutachten besteht, die in derselben Instanz erstattet worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11, 26. April 2013 - Az.: L 14 U 35/12 und 20. Dezember 2013 - L 14 U 106/13 sowie Senatsurteile vom 28. Juni 2013 - Az.: L 14 U 127/10 und 17. September 2013 - Az.: L 14 U 399/09; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 118, Rn. 12g).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2013 - L 14 U 127/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15
    Dem schriftsätzlich gestellten Antrag der Klägerin auf ergänzende Anhörung des Sachverständigen Dr. O., brauchte der Senat nicht nachzukommen, weil zum einen ein Anspruch auf ergänzende Anhörung bzw. Befragung dieses bereits auf ihren Antrag nach § 109 SGG hin im erstinstanzlichen Verfahren gehörten Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) schon deshalb nicht geboten ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich Gutachten besteht, die in derselben Instanz erstattet worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11, 26. April 2013 - Az.: L 14 U 35/12 und 20. Dezember 2013 - L 14 U 106/13 sowie Senatsurteile vom 28. Juni 2013 - Az.: L 14 U 127/10 und 17. September 2013 - Az.: L 14 U 399/09; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 118, Rn. 12g).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2013 - L 14 U 399/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 14 U 25/15
    Dem schriftsätzlich gestellten Antrag der Klägerin auf ergänzende Anhörung des Sachverständigen Dr. O., brauchte der Senat nicht nachzukommen, weil zum einen ein Anspruch auf ergänzende Anhörung bzw. Befragung dieses bereits auf ihren Antrag nach § 109 SGG hin im erstinstanzlichen Verfahren gehörten Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) schon deshalb nicht geboten ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich Gutachten besteht, die in derselben Instanz erstattet worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - Az.: L 14 U 16/11, 26. April 2013 - Az.: L 14 U 35/12 und 20. Dezember 2013 - L 14 U 106/13 sowie Senatsurteile vom 28. Juni 2013 - Az.: L 14 U 127/10 und 17. September 2013 - Az.: L 14 U 399/09; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 118, Rn. 12g).
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   SG Stralsund, 17.09.2018 - S 14 U 25/15   

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https://dejure.org/2018,93952
SG Stralsund, 17.09.2018 - S 14 U 25/15 (https://dejure.org/2018,93952)
SG Stralsund, Entscheidung vom 17.09.2018 - S 14 U 25/15 (https://dejure.org/2018,93952)
SG Stralsund, Entscheidung vom 17. September 2018 - S 14 U 25/15 (https://dejure.org/2018,93952)
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   SG Braunschweig, 28.04.2015 - S 14 U 25/15   

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