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   OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10   

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https://dejure.org/2012,35417
OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10 (https://dejure.org/2012,35417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 14 U 291/10 (https://dejure.org/2012,35417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 14 U 291/10 (https://dejure.org/2012,35417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Verletzung der Beratungspflicht wegen Angabe eines falschen Ratings und Verschweigen der Negativpresse bei Empfehlung des Tauschs von Zertifikaten sowie bei Abraten vom Verkauf unter Verharmlosung des gestiegenen Risikos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Die Angabe eines falschen Ratings

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Falschberatung: Ehepaar erhält 7,4 Mio. Schadenersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Dem kann sich eine eigene Bewertung und Empfehlung des Anlageberaters anschließen, die lediglich ex ante betrachtet vertretbar sein muss (vgl. zuletzt BGH XI ZR 182/10, recherchiert bei juris, dort Rz. 22 mit weiteren Nachweisen und BGH XI ZR 178/10, recherchiert bei juris, dort Rz. 23).

    Auch wenn der BGH in seinen ersten L...-Urteilen für die Zeitpunkte Dezember 2006 und September 2007 für die Beurteilung des Insolvenzrisikos lediglich auf die Bonitätsbewertungen (Ratings) abgestellt hat, die zu diesen Zeitpunkten so positiv gewesen seien, dass keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit aufkommen mussten (vgl. BGH XI ZR 182/10 und XI ZR 178/10), folgt daraus nicht, das zu jedem Zeitpunkt allein das Rating für die Beurteilung eines konkreten Insolvenzrisikos entscheidend ist.

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Mitursächlichkeit reicht insoweit aus (vgl. BGH v. 26.4.1991, V ZR 165/89).
  • RG, 17.05.1909 - III 203/09

    Besteht ein Recht des Leiters einer Privaterziehungsanstalt zur körperlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Eine Kontrollpflicht des Anlegers dahingehend, anhand von schriftlicher Unterlagen die Richtigkeit der erfolgten Beratung zu überprüfen, gibt es ohne konkreten Anhaltspunkt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht (vgl. so der BGH hinsichtlich der Verpflichtung, bei Beratungsfehlern den Prospekt auf weitere Beratungsfehler zu kontrollieren, BGH ZR III 203/09, recherchiert bei juris).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Dennoch kann unter besonderen Umständen der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Der Anleger darf sich in der Regel auf die Beratung verlassen und ist nicht gehalten, die Richtigkeit der Beratung zu überprüfen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 16; BGH NJW 2010, 3292).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Das gilt nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn es Handlungsalternativen gegeben hätte (vgl. BGH 2.3.2009, II ZR 266/07).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Sind dabei zeitnahe gehäufte negative Berichte in der Börsenzeitschrift, der Financial Times, dem Handelsblatt und dem Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen zu verzeichnen, so muss der Anleger hierüber informiert werden (vgl. BGH NJW-RR 2009, 687, 688).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Dabei gilt die Kausalitätsvermutung für alle Aufklärungspflichten des Beraters (vgl. BGH 12.5.2009, XI ZR 586/07).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10
    Der Anleger darf sich in der Regel auf die Beratung verlassen und ist nicht gehalten, die Richtigkeit der Beratung zu überprüfen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 16; BGH NJW 2010, 3292).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2013 - 23 U 200/12

    1. Zu den Voraussetzungen eines SE-Anspruchs wegen einer falschen

    Dies sei auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 16.05.2012, Az. 14 U 291/10, so festgestellt worden.

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, VuR 2012, 484 f).

  • OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13

    Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere

    Aus der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 16. Mai 2012 (14 U 291/10, VuR 2012, 484-485) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds

    Denn um dem Kunden eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, ob er der Tauschempfehlung folgt, müssen ihm alle wesentlichen Informationen richtig und vollständig erteilt werden, um ihm den Vergleich beider Kapitalanlagen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: 14 U 291/10, zitiert nach JURIS Rdz. 43 betreffend den Umtausch von X-Bankzertifikaten in L.-Zertifikate, vgl. F. vom 23. August 2012)).
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 4/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Es handelt sich bei den von der Klägerin dargelegten Faktoren auch nicht um Umstände, die sich erst kurz vor der Anlageentscheidung geändert hätten und bei denen die Beklagte davon hätte ausgehen müssen, dass sie von den Ratingagenturen beim Rating noch keine Berücksichtigung hatten finden können (vgl. zu diesem Aspekt im Zusammenhang mit negativer Presseberichterstattung Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 16.04.2012, 14 U 291/10, juris-Rn. 62).
  • OLG Hamburg, 29.08.2012 - 11 U 188/10

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Verletzung der Beratungspflicht

    Insoweit geht das Landgericht zu Unrecht davon aus, dass die vorgelegten Presseartikel nur vereinzelte negative Berichte mit Bezug auf L... beinhaltet hätten, das Gericht folgt vielmehr Einschätzung des 14. Zivilsenats (14 U 291/10) wonach zu dem maßgeblichen Zeitpunkt April bzw. Mai 2008 in der Presse im Sinne der BGH-Rechtsprechung nicht nur Spekulationen und Bewertungen mitgeteilt wurden, sondern durchaus Fakten bzw. Sachinformationen, die für die Beurteilung des Insolvenzrisikos von L... und damit für die Anlageentscheidung von entscheidender Bedeutung waren.
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 154/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Es handelt sich bei den von der Klägerin dargelegten Faktoren auch nicht um Umstände, die sich erst kurz vor der Anlageentscheidung geändert hätten und bei denen die Beklagte davon hätte ausgehen müssen, dass sie von den Ratingagenturen beim Rating noch keine Berücksichtigung hatten finden können (vgl. zu diesem Aspekt im Zusammenhang mit negativer Presseberichterstattung Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 16.04.2012, 14 U 291/10, juris-Rn. 62).
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