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   OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00   

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https://dejure.org/2001,4541
OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden; Betriebsgefahr

  • Judicialis

    StVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 9
    Verkehrsunfall - Ansprüche des Leasinggebers als Eigentümer - Zurechnung von Verschulden und Betriebsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21

    Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden gem. § 10 StVO gilt solange auch

    Zu der dem Kraftfahrzeug ohnehin innewohnenden Betriebsgefahr von 20 % (st. Rspr. u.a. des Senats, vgl. etwa Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 175/17 - juris, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - juris) kommt insoweit ein weiterer gefahrträchtiger Umstand hinzu.
  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Dem nichthaltenden Eigentümer wird die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs nicht zugerechnet (BGH, NJW 1986, 1044; Hentschel/König, 39. Aufl., § 7, Rdnr. 16a, § 9, Rdnr. 15; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, 2. Aufl., § 56, Rdnr. 13; vgl. BGH VI ZR 199/06 zu deliktischen Ansprüchen des Leasinggebers; aA. OLG Celle 14 U 296/00; Schmitz, NJW 2002, 3070; Geigel, 25. Aufl., Kap. 28, Rdnr. 260).

    bb) Ob sich der nichthaltende Eigentümer ein Verschulden des Fahrzeugführers zurechnen lassen muss, ist umstritten, kann hier aber offen bleiben (dafür OLG Celle, 14 U 296/00; OLG Hamm, 6 U 16/96; LG Berlin, Urt. v. 30.04.2008, Az. 58 S 296/07, Schadenspraxis 2008, 279; J/B/H, 20. Aufl., § 9, Rdnr. 9; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, 2. Aufl., § 56, Rdnr. 13; Hentschel/König, 39. Aufl., § 9, Rdnr. 17; dagegen BGH NJW 1983, 1492, 1493).

  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303; für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).
  • LG Dessau, 24.02.2006 - 1 S 269/05

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug;

    Der Frage, ob § 9 StVG einer analogen Anwendung auf den nichthaltenden Eigentümer im Bereich der verschuldensabhängigen Haftung zugänglich ist und sich der Leasinggeber, obgleich er regelmäßig nicht Halter des Leasingfahrzeugs ist, die von diesem ausgehende Betriebsgefahr zurechnen lassen muss, kommt angesichts der Vielzahl der Fälle und den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzliche Bedeutung bei (wie hier: OLG Naumburg, aaO sowie Urteil vom 18.12.2002 - 12 U 128/02 - OLG Hamburg, OLGR 2003, 141, zit. nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., Rdn. 17 zu § 9 StVG; Reinking, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 952; a. A. OLG Hamm, Urteil vom 30.05.1996 - 6 U 16/96 - zit. nach juris; a. A. OLG Celle, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - LG Nürnberg-Fürth, DAR 2002, Schmitz, aaO, - dieser Ansicht folgt die Kammer nicht -).
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