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   OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00   

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https://dejure.org/2001,4541
OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2001 - 14 U 296/00 (https://dejure.org/2001,4541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden; Betriebsgefahr

  • Judicialis

    StVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 9
    Verkehrsunfall - Ansprüche des Leasinggebers als Eigentümer - Zurechnung von Verschulden und Betriebsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 257/63

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die tatsächliche Gewalt über das

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Zwar muss sich die Klägerin im Rahmen des § 7 StVG über § 17 StVG nicht das Verschulden des Zeugen ####### und die Betriebsgefahr ihres eigenen Fahrzeuges zurechnen lassen, denn sie ist nicht Halterin des BMW gewesen (vgl. BGH NJW 1965, 1273, 1274; OLG Hamm NJW 1995, 2233).

    Im Rahmen der Gefährdungshaftung erfolgt jedoch eine Zurechnung sowohl des Verschuldens als auch der Betriebsgefahr über § 9 StVG (vgl. BGH NJW 1965, 1273, 1274 ;OLG Hamm, a. a. O., LG Hamburg VersR 1988, 1303), wonach § 254 BGB mit der Maßgabe Anwendung findet, dass im Falle der Beschädigung einer Sache das Verschulden desjenigen, welcher die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (hier der Fahrer #######), dem Verschulden des Verletzten gleichsteht.

  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98

    Prüfung der Betriebsgefahr eines verunfallten Fahrzeugs als Frage der Anwendung

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Soweit der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen (BGH NJW 1983, 1492 und NJW 1986, 1044) eine Zurechnung über § 9 StVG nicht vorgenommen hat, ist dem nicht zu folgen und im Übrigen auch davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jedenfalls im Ergebnis in einer zur Gefährdungshaftung nach dem LuftVG ergangenen neueren Entscheidung (VersR 2000, 356, 357) aufgegeben hat, wonach die Betriebsgefahr eines Flugzeugs in den Verantwortungsbereich des geschädigten Halters oder Eigentümers fällt.
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94

    Haftungsabwägung - Leasing

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Zwar muss sich die Klägerin im Rahmen des § 7 StVG über § 17 StVG nicht das Verschulden des Zeugen ####### und die Betriebsgefahr ihres eigenen Fahrzeuges zurechnen lassen, denn sie ist nicht Halterin des BMW gewesen (vgl. BGH NJW 1965, 1273, 1274; OLG Hamm NJW 1995, 2233).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Soweit der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen (BGH NJW 1983, 1492 und NJW 1986, 1044) eine Zurechnung über § 9 StVG nicht vorgenommen hat, ist dem nicht zu folgen und im Übrigen auch davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jedenfalls im Ergebnis in einer zur Gefährdungshaftung nach dem LuftVG ergangenen neueren Entscheidung (VersR 2000, 356, 357) aufgegeben hat, wonach die Betriebsgefahr eines Flugzeugs in den Verantwortungsbereich des geschädigten Halters oder Eigentümers fällt.
  • LG Hamburg, 29.04.1988 - 6 O 197/87
    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Im Rahmen der Gefährdungshaftung erfolgt jedoch eine Zurechnung sowohl des Verschuldens als auch der Betriebsgefahr über § 9 StVG (vgl. BGH NJW 1965, 1273, 1274 ;OLG Hamm, a. a. O., LG Hamburg VersR 1988, 1303), wonach § 254 BGB mit der Maßgabe Anwendung findet, dass im Falle der Beschädigung einer Sache das Verschulden desjenigen, welcher die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (hier der Fahrer #######), dem Verschulden des Verletzten gleichsteht.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
    Soweit der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen (BGH NJW 1983, 1492 und NJW 1986, 1044) eine Zurechnung über § 9 StVG nicht vorgenommen hat, ist dem nicht zu folgen und im Übrigen auch davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jedenfalls im Ergebnis in einer zur Gefährdungshaftung nach dem LuftVG ergangenen neueren Entscheidung (VersR 2000, 356, 357) aufgegeben hat, wonach die Betriebsgefahr eines Flugzeugs in den Verantwortungsbereich des geschädigten Halters oder Eigentümers fällt.
  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine

    Zu der dem Kraftfahrzeug ohnehin innewohnenden Betriebsgefahr von 20 % (st. Rspr. u.a. des Senats, vgl. etwa Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 175/17 - juris, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - juris) kommt insoweit ein weiterer gefahrträchtiger Umstand hinzu.
  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Dem nichthaltenden Eigentümer wird die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs nicht zugerechnet (BGH, NJW 1986, 1044; Hentschel/König, 39. Aufl., § 7, Rdnr. 16a, § 9, Rdnr. 15; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, 2. Aufl., § 56, Rdnr. 13; vgl. BGH VI ZR 199/06 zu deliktischen Ansprüchen des Leasinggebers; aA. OLG Celle 14 U 296/00; Schmitz, NJW 2002, 3070; Geigel, 25. Aufl., Kap. 28, Rdnr. 260).

    bb) Ob sich der nichthaltende Eigentümer ein Verschulden des Fahrzeugführers zurechnen lassen muss, ist umstritten, kann hier aber offen bleiben (dafür OLG Celle, 14 U 296/00; OLG Hamm, 6 U 16/96; LG Berlin, Urt. v. 30.04.2008, Az. 58 S 296/07, Schadenspraxis 2008, 279; J/B/H, 20. Aufl., § 9, Rdnr. 9; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, 2. Aufl., § 56, Rdnr. 13; Hentschel/König, 39. Aufl., § 9, Rdnr. 17; dagegen BGH NJW 1983, 1492, 1493).

  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303; für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).
  • LG Dessau, 24.02.2006 - 1 S 269/05

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug;

    Der Frage, ob § 9 StVG einer analogen Anwendung auf den nichthaltenden Eigentümer im Bereich der verschuldensabhängigen Haftung zugänglich ist und sich der Leasinggeber, obgleich er regelmäßig nicht Halter des Leasingfahrzeugs ist, die von diesem ausgehende Betriebsgefahr zurechnen lassen muss, kommt angesichts der Vielzahl der Fälle und den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzliche Bedeutung bei (wie hier: OLG Naumburg, aaO sowie Urteil vom 18.12.2002 - 12 U 128/02 - OLG Hamburg, OLGR 2003, 141, zit. nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., Rdn. 17 zu § 9 StVG; Reinking, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 952; a. A. OLG Hamm, Urteil vom 30.05.1996 - 6 U 16/96 - zit. nach juris; a. A. OLG Celle, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - LG Nürnberg-Fürth, DAR 2002, Schmitz, aaO, - dieser Ansicht folgt die Kammer nicht -).
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