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   OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00   

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https://dejure.org/2002,10705
OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00 (https://dejure.org/2002,10705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - 14 U 33/00 (https://dejure.org/2002,10705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 14 U 33/00 (https://dejure.org/2002,10705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation; Mitverschulden an Schadenseintritt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; ZPO § 565 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber eines Wasserversorgungsnetzes wegen eines Wassereinbruchs in den Kellerräumen eines Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wassereinbruch in Keller: Schieber nicht geschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00
    Schon wegen der Rechtswirkungen des § 565 Abs. 2 ZPO steht - für den Senat bindend - fest, dass die Beklagten den Klägern entsprechend den Ausführungen des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2001 (VI ZR 447/00) dem Grunde nach aus culpa in contrahendo des abzuschließenden Wasserversorgungsvertrages und § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Schadenersatz haften.
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00
    Denn dies wäre ihm nur verwehrt gewesen, wenn die Beklagten die skizzierten Anknüpfungstatsachen für die Schadensschätzung in prozessual zulässiger Weise bestritten hätten (vgl. BGH NJW 1988, 3016; MDR 2000, 817 f.).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00
    Denn den Geschädigten trifft grundsätzlich ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem verständigen und ordentlichen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (BGH VersR 2001, 76 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 14 U 33/00
    Denn dies wäre ihm nur verwehrt gewesen, wenn die Beklagten die skizzierten Anknüpfungstatsachen für die Schadensschätzung in prozessual zulässiger Weise bestritten hätten (vgl. BGH NJW 1988, 3016; MDR 2000, 817 f.).
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