Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13   

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OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 319 Abs 1 S 2 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 179 InsO
    Feststellung einer Abfindungszahlung zur Insolvenztabelle: Gerichtliche Ersetzung einer schiedsgutachterlichen Leistungsbestimmung zum Wert eines Geschäftsanteils; Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Nachrangigkeit von Abfindungsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung von Abfindungszahlungen für einen Geschäftsführer zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11

    Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 21.03.2013, III ZR 260/11, für den vergleichbar gelagerten Fall einer Anfechtung der Beteiligung durch Kommanditisten § 199 InsO angewandt.

    Anderes folgt auch nicht aus dem von der Beklagtenseite angesprochenen Urteil des BGH vom 21.03.2013, III ZR 260/11.

  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81

    Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Die Vereinbarung einer Verlustausgleichspflicht abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 167 Abs. 3 HGB, wonach Kommanditisten am Verlust nur bis zum Betrag ihres Kapitalanteils teilnehmen, ist zulässig (BGH WM 1982, 1311).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Zu den Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen gehören alle Rechtshandlungen, die der Finanzierung der Gesellschaft durch Zuführung oder Belassen von Finanzierungsmitteln dienen (etwa nachträglich gestundete Forderungen, BGH ZIP 2015, 589).
  • BGH, 11.10.1971 - II ZR 68/68

    Geltendmachung prozessualer Mängel durch den Revisionsbeklagten - Zurückweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Zwar haftet für den Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters grundsätzlich auch der persönlich haftende Gesellschafter nach § 128 HGB (BGH WM 1971, 1451), weswegen das Landgericht in erster Instanz zutreffend eine Verurteilung als Gesamtschuldner ausgesprochen hat.
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Denn durch die Vereinbarung einer weit hinter dem wahren Wert zurückbleibenden Abfindung würde de facto das in § 723 Abs. 1 S. 1 BGB verankerte, jederzeitige Kündigungsrecht des Gesellschafters entgegen § 723 Abs. 3 BGB in unzumutbarer Weise eingeschränkt (BGHZ 116, 359).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Dem entsprechend kommt es bei der Beurteilung einer nach § 319 Abs. 1 BGB gegebenen Unwirksamkeit der Bestimmung nicht auf die offenbare Unbilligkeit der getroffenen Bestimmung, sondern auf deren offenbare Unrichtigkeit an (BGHZ 43, 374).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Insoweit dies wie hier allerdings nicht geschieht, kann auch der Gläubiger den Rechtsstreit aufnehmen (BGH, U. v. 31.10.2012, III ZR 204/12).
  • BGH, 20.11.2018 - II ZA 8/18

    Erfüllen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    AZ BGH: II ZA 8/18.
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Die Anmeldung der Forderungen und deren Bestreiten ist als von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung durch Vorlage des Tabellenauszugs nachzuweisen (BGH ZIP 2000, 705).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit ist das Vorliegen eines erheblichen Missverhältnisses zwischen der vereinbarten Abfindung und dem nach § 738 BGB geschuldeten tatsächlichen Anteilswert (BGHZ 126, 266).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12

    Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

  • BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19

    Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz

    Das Berufungsgericht (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2018 - 14 U 33/13, juris) hat seine Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 14 U 33/13   

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https://dejure.org/2017,95808
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 14 U 33/13 (https://dejure.org/2017,95808)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.08.2017 - L 14 U 33/13 (https://dejure.org/2017,95808)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. August 2017 - L 14 U 33/13 (https://dejure.org/2017,95808)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 6 U 180/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 14 U 33/13
    Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers wies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 15. November 2010 [Az. L 6 U 180/08] zurück.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 14 U 33/13
    Geht es zunächst nur um die Frage, ob ein bestimmter Unfall ein Arbeitsunfall oder eine bestimmte dauerhafte Erkrankung eine BK ist, sowie um die Feststellung der Leistungspflicht dem Grunde nach, steht im Entscheidungszeitpunkt nicht fest, welche der in Frage kommenden Leistungen im konkreten Fall tatsächlich beansprucht werden können und in welchem Umfang sowie für welchen Zeitraum sie ggf. zu erbringen sind [vgl. Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 7. September 2004, B 2 U 46/03 R, juris].
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Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 03.02.2014 - S 14 U 33/13   

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https://dejure.org/2014,106885
SG Braunschweig, 03.02.2014 - S 14 U 33/13 (https://dejure.org/2014,106885)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 03.02.2014 - S 14 U 33/13 (https://dejure.org/2014,106885)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - S 14 U 33/13 (https://dejure.org/2014,106885)
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