Rechtsprechung
OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Sachsen
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- damm-legal.de
Die kostenlose Abgabe eines Buches an einen Verbraucher verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß der unentgeltlichen Abgabe eines neuen, preisgebundenen Buchs an Letztverbraucher gegen die Buchpreisbindung
- online-und-recht.de
Abgabe eines preisgebundenen Buches nicht immer Verstoß gegen Buchpreisbindung
- buchpreisbindung.drik.de
Zulässigkeit der kostenlosen Abgabe von Büchern bei Erhebung einer Versandkostenpauschale
- kanzlei.biz
Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß der unentgeltlichen Abgabe eines neuen, preisgebundenen Buchs an Letztverbraucher gegen die Buchpreisbindung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Gratisabgabe eines preisgebundenen Buches gegen Versandkostenpauschale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die kostenlose Abgabe eines Buches an einen Verbraucher verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verstoß gegen Buchpreisbindung?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgabe von preisgebundenem Buches ist nicht per se Verstoß gegen Buchpreisbindung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung bei kostenloser Abgabe
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.02.2018 - 5 O 2869/17
- OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
Papierfundstellen
- ZUM 2018, 786
- afp 2018, 334
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
Nach § 3 BuchPrG muss lediglich der Verkauf neuer Bücher zum gebundenen Preis erfolgen (BGH WRP 2016, 323 Rn 15 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).Im Hinblick auf den Gesetzeszweck einer Regulierung des Preiswettbewerbs im Buchhandel ist Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH WRP 2016, 323 Rn 22 - Gutscheinaktion beim Buchankauf).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob beim Verkauf neuer Bücher das Vermögen des Buchhändlers in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird (BGH WRP 2017, 169 Rn 17 - Förderverein).So ist eine Umgehung der Buchpreisbindung unzulässig, die darin liegt, dass der Kaufpreis zwar zunächst in Höhe des gemäß § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreises vereinnahmt wird, dem Letztabnehmer nach einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung gekoppelt mit dem Erwerb des preisgebundenen Erzeugnisses jedoch Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH WRP 2017, 169 Rn 21 - Förderverein zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung;… BGH, GRUR 2010, 1136 Rn. 17 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, mwN).
- BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
Der übereinstimmende Wille ist auch dann allein maßgeblich, wenn er im Inhalt der Erklärungen keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGHZ 71, 247; BGH NJW 2002, 1038 falsa demonstratio non nocet).
- BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94
Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
Unentgeltlich ist eine Zuwendung dann, wenn sie rechtlich nicht abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers (BGH NJW 2009, 2737). - BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07
UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18
So ist eine Umgehung der Buchpreisbindung unzulässig, die darin liegt, dass der Kaufpreis zwar zunächst in Höhe des gemäß § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreises vereinnahmt wird, dem Letztabnehmer nach einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung gekoppelt mit dem Erwerb des preisgebundenen Erzeugnisses jedoch Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH WRP 2017, 169 Rn 21 - Förderverein zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung; BGH, GRUR 2010, 1136 Rn. 17 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, mwN).