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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10   

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https://dejure.org/2010,46509
OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem auf der falschen Seite auf einer Busspur fahrenden Radfahrer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StVO; § 25 StVO
    Busspur; Fahrradfahrer; Fußgänger; Querverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem auf der falschen Seite einer Busspur fahrenden Radfahrer

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Gleichwohl muss sich der Beklagte dieses verkehrswidrige Verhalten im Rahmen seiner Pflichten nach § 1 StVO als Verschulden entgegenhalten lassen, da die Klägerin mit der verbotswidrigen Benutzung der Busspur durch einen Radfahrer im Gegenverkehr nicht rechnen musste (vgl. u. a. OLG Hamm, a. a. O. - juris-Rdnr. 19; BGH, VersR 1990, 1366 - juris-Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00

    Linksabbiegerunfall - verkehrswidriges Verhalten des Geradeausfahrenden -

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    a) Zwar ist im Grundsatz die von dem Landgericht in seiner Hinweisverfügung vom 5. Januar 2009 (Bl. 101 f. d. A.) sowie in dem angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, der Schutzzweck des § 41 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. dem Zeichen 245 StVO (Busspur) bestehe darin, in verkehrsreichen Gegenden und Zeiten den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern und diene nicht dem Schutz des Querverkehrs, weder abbiegenden Fahrzeugen noch kreuzenden Fußgängern, richtig (LG Berlin, Schaden-Praxis 2008, 5 f. - juris-Rdnr. 21; Kammergericht, VersR 1982, 583; OLG Hamm, NZV 2001, 428 f. - juris-Rdnr. 18).
  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Hinzu kommt, dass ein Fußgänger mit verkehrswidrigem Fahren in der Regel nicht zu rechnen braucht und sich darauf verlassen darf, dass er nicht von links her angefahren wird (BGH, NJW 66, 1211; BGH, VRS 34, 18).
  • BGH, 07.11.1989 - VI ZR 22/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einem Fußgängerüberweg

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Der Schutzzweck des § 25 Abs. 3 StVO geht nämlich dahin, Fußgänger in ihrem Sicherheitsinteresse die Möglichkeit zu eröffnen, Straßen geschützt durch Fußgängerfurten etc. vor herannahendem Verkehr gefahrlos zu überqueren (BGH VersR 1990, 99).
  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10   

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https://dejure.org/2010,72751
OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,72751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,72751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,72751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 280 BGB, § 631 BGB, § 634 Ziff 4 BGB, § 13 Nr 7 VOB/B
    Feststellungsinteresse als Prozessvoraussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Planung der Werkleistung bzgl. fehlender Kollaudation eines öffentlichen Kanals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3
    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Planung der Werkleistung bzgl. fehlender Kollaudation eines öffentlichen Kanals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entwässerungsplanung genehmigt: Prüfpflichten bzgl. Kanalnutzung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baubehörde genehmigt Entwässerungsplanung: Keine Prüfpflicht hinsichtlich Kanalnutzung! (IBR 2013, 72)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage als unbegründet abgewiesen wird (BAG Urteil vom 12.2.2003 - 10 AZR 299/02 - zitiert nach Juris Rdn. 48; BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94- zitiert nach Juris Rdn. 47; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 - zitiert nach Juris Rdn. 7; Münchener Kommentar-Becker-Eberhard, ZPO, 5. Aufl., § 526 Rdn. 36; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rdn. 43, 85; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl., 256 Rdn. 7).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage als unbegründet abgewiesen wird (BAG Urteil vom 12.2.2003 - 10 AZR 299/02 - zitiert nach Juris Rdn. 48; BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94- zitiert nach Juris Rdn. 47; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 - zitiert nach Juris Rdn. 7; Münchener Kommentar-Becker-Eberhard, ZPO, 5. Aufl., § 526 Rdn. 36; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rdn. 43, 85; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl., 256 Rdn. 7).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage als unbegründet abgewiesen wird (BAG Urteil vom 12.2.2003 - 10 AZR 299/02 - zitiert nach Juris Rdn. 48; BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94- zitiert nach Juris Rdn. 47; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 - zitiert nach Juris Rdn. 7; Münchener Kommentar-Becker-Eberhard, ZPO, 5. Aufl., § 526 Rdn. 36; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rdn. 43, 85; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl., 256 Rdn. 7).
  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 250/02

    Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers wegen Verweigerung der Auszahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10
    22 Die Frage, ob das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, weil es der Klägerin möglicherweise zuzumuten gewesen wäre, ihr Begehren im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, und es nach ihren eigenen Darlegungen fraglich erscheint, ob der Eintritt eines auf die behauptete Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH Urteil vom 6.7.2004 - XI ZR 250/02 - zitiert nach Juris Rdnr. 32; BGH Urteil vom 24.1.2006 - XI ZR 384/03 - zitiert nach Juris Rdnr. 26 f.), kann dahinstehen.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10
    22 Die Frage, ob das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, weil es der Klägerin möglicherweise zuzumuten gewesen wäre, ihr Begehren im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, und es nach ihren eigenen Darlegungen fraglich erscheint, ob der Eintritt eines auf die behauptete Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH Urteil vom 6.7.2004 - XI ZR 250/02 - zitiert nach Juris Rdnr. 32; BGH Urteil vom 24.1.2006 - XI ZR 384/03 - zitiert nach Juris Rdnr. 26 f.), kann dahinstehen.
  • LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage - wie hier - als unbegründet abgewiesen wird (BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94 -, Rn. 47. Juris; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 4/10 -, Rn. 22, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.09.2010 - 14 U 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35187
OLG Rostock, 21.09.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,35187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.09.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,35187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. September 2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,35187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 27.03.2012 - Lw U 559/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Wirksamkeit der Ausübung eines

    Ob dem Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 21.09.2010, 14 U 4/10) darin zu folgen ist, dass es auch im gerichtlichen Verfahren betreffend Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichsiedlungsgesetz ausreicht, wenn erst zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung ein solcher aufstockungsbedürftiger Landwirt vorhanden ist, kann offen bleiben.

    Die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 21.09.2010 (14 U 4/10) betrifft einen anderen Sachverhalt; anders als in der vorliegenden Sache war in dem vom Oberlandesgericht Rostock entschiedenen Fall zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts ein erwerbswilliger und -bereiter Landwirt gerade nicht vorhanden.

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