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   OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20   

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OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20 (https://dejure.org/2021,45914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2021 - 14 U 401/20 (https://dejure.org/2021,45914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 14 U 401/20 (https://dejure.org/2021,45914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Brandschaden: Anscheinsbeweis bei Rauchen Sicherheitszigarette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 823 Abs 1 BGB
    Anscheinsbeweis bei Brandschaden

  • rechtsportal.de

    § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatzanspruch wegen fahrlässiger Brandverursachung; Anspruch aus übergegangenem Recht; Bloßes Rauchen einer Zigarette

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rauchen ist zwar tödlich, aber kein Beweis für die Brandursache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    (1) Nach der vom Landgericht zugrunde gelegten und auch vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2013, NJW-RR 2014, S. 270 ff.; Urteil vom 19. Januar 2010, NJW 2010, S. 1072 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist.

    Der vom Anspruchsteller vorzutragende typische Lebenssachverhalt beschränkt sich danach bei der Feststellung von Brandursachen darauf, dass es nach dem Hantieren mit einem feuergefährlichen Gegenstand in einer extrem brandgefährdeten Umgebung zur Entwicklung offenen Feuers kam, in dessen unmittelbarer zeitlicher Folge ein Brand ausbrach, und dass konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer anderen Brandentstehungsursache fehlen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Oktober 2013, NJW-RR 2014, S. 270 ff. Rn. 15 und 19).

    Das - von dem Anspruchsteller zu beweisende - Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof in einem Fall bejaht, in dem auf einem Dach mittels eines Brenners mit offener Flamme Bitumenbahnen auf einer mit papierkaschierter Dämmung unterlegten Holzkonstruktion verschweißt wurden: Solche Heißklebearbeiten seien nach der Lebenserfahrung typischerweise geeignet, brennbares Material in der Nähe - hier: eine besonders schnell brennende papierkaschierte Dämmung - zu entflammen, und tatsächlich sei nur fünf Minuten nach Aufnahme der Flämmarbeiten in deren räumlicher Nähe ein Brand bemerkt worden (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2013, NJW-RR 2014, S. 270 ff.).

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    (1) Nach der vom Landgericht zugrunde gelegten und auch vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2013, NJW-RR 2014, S. 270 ff.; Urteil vom 19. Januar 2010, NJW 2010, S. 1072 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist.

    Auch in einem Fall, in dem zwei Elfjährige in einer mit Stroh und Heu gefüllten Scheune ein Feuerzeug gezündet hatten, wo kurz darauf ein Feuer ausbrach, hat der Bundesgerichtshof in dem "Hantieren mit einem feuergefährlichen Gegenstand in einer extrem brandgefährdeten Umgebung" mit unmittelbar nachfolgendem Brandausbruch bei Fehlen von Anhaltspunkten für die Möglichkeit einer anderen Brandursache einen typischen Lebenssachverhalt gesehen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2010, NJW 2010, S. 1072 ff. Rn. 9 ff., 12, 14).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2015 - 24 U 108/14

    Veranstalter einer Hochzeitsfeier zum Schadenersatz wegen des Brandes zweier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Diese Vorschrift setzt voraus, dass mehrere Personen unabhängig voneinander unerlaubte gefährliche Handlungen begangen haben und mindestens eine davon den Schaden verursacht hat, sich aber nicht feststellen lässt, welche (alternative Kausalität, vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2015, 6 U 923/14, BeckRS 2015, 18391 Rn. 20; Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. Juli 2015, 24 U 108/14 , BeckRS 2015, 12940 Rn. 26 ff., jeweils zum Entzünden sogenannter Himmelslaternen).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 25/17

    Anwendbarkeit der Vorschrift des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auf die Tierhalterhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2018 (VI ZR 25/17, NJW 2018, S. 3439 ff.) gebietet keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Insoweit lässt sich ein typischer Geschehensablauf nicht feststellen (dazu, dass dann, wenn viele Einzelursachen in unterschiedlicher Weise zusammenwirken, kein einen Anscheinsbeweis begründender typischer Ablauf feststellbar ist, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Mai 1993, NJW-RR 1993, S. 1117, 1118).
  • OLG Koblenz, 15.10.2015 - 6 U 923/14

    Haftung des Veranstalters einer Feier für Brandschäden durch Himmelslaternen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Diese Vorschrift setzt voraus, dass mehrere Personen unabhängig voneinander unerlaubte gefährliche Handlungen begangen haben und mindestens eine davon den Schaden verursacht hat, sich aber nicht feststellen lässt, welche (alternative Kausalität, vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2015, 6 U 923/14, BeckRS 2015, 18391 Rn. 20; Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. Juli 2015, 24 U 108/14 , BeckRS 2015, 12940 Rn. 26 ff., jeweils zum Entzünden sogenannter Himmelslaternen).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Anhaltspunkte, die im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Landgericht insoweit vorgenommenen Beweiswürdigung begründen und eine andere Wertung als richtiger erscheinen lassen könnten (zu diesem Maßstab vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. März 2005, BGHZ 162, S. 313 ff. = NJW 2005, S. 1583, 1584; Urteil vom 24. Februar 2017, NJW-RR 2017, S. 725 ff. Rn. 20), sind weder dem Berufungsvorbringen der Klägerin zu entnehmen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 13.12.2017 - IV ZR 319/16

    Deckungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls eines Pkw:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Daher hat sie ein von ihr behauptetes Fehlverhalten des Beklagten sowie die Ursächlichkeit dieses Verhaltens für den streitgegenständlichen Brand - unter Widerlegung des abweichenden Beklagtenvortrags - zu beweisen (zum Erfordernis einer Widerlegung bestreitenden Sachvortrags vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2017, VersR 2018, S. 890 ff. Rn. 23; Urteil vom 30. November 1994, NJW 1995, S. 1148 ff., juris Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 580/15

    Schadenersatzanspruch eines Geschädigten auf Zukunftsschäden wegen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Insoweit war eine weitere Befragung des Sachverständigen C auch nicht gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) geboten (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2018, NJW 2018, S. 3097 f. Rn. 8), der hierauf gerichtete Antrag ersichtlich verspätet, § 296 Abs. 1 ZPO; seine Zulassung würde die Erledigung des Rechtsstreits im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO verzögern, wobei die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20
    Anhaltspunkte, die im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Landgericht insoweit vorgenommenen Beweiswürdigung begründen und eine andere Wertung als richtiger erscheinen lassen könnten (zu diesem Maßstab vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. März 2005, BGHZ 162, S. 313 ff. = NJW 2005, S. 1583, 1584; Urteil vom 24. Februar 2017, NJW-RR 2017, S. 725 ff. Rn. 20), sind weder dem Berufungsvorbringen der Klägerin zu entnehmen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 14.01.2021 - IX ZR 33/19

    Abtretung der Werklohnforderungen als anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners;

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93

    Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden

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