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   OLG Celle, 25.07.2006 - 14 U 42/06   

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https://dejure.org/2006,6358
OLG Celle, 25.07.2006 - 14 U 42/06 (https://dejure.org/2006,6358)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2006 - 14 U 42/06 (https://dejure.org/2006,6358)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 14 U 42/06 (https://dejure.org/2006,6358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO; § 540 Abs. 2 ZPO
    Anforderungen an die grob fahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Rotlichtverstoßes; Umfang der einem Fahrzeugführer obliegenden Verpflichtungen bei der Einfahrt in eine Kreuzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die grob fahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Rotlichtverstoßes; Umfang der einem Fahrzeugführer obliegenden Verpflichtungen bei der Einfahrt in eine Kreuzung

  • Judicialis

    BGB § 276

  • RA Kotz

    Unfall durch Rotlichtverstoß - Wegfall der Haftungsreduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auf ein "Phantomgrün" einer bei Sonneneinstrahlung Rotlicht abstrahlenden Ampel kann sich der Fahrzeugführer nicht berufen, wenn sich an der Kreuzung seitlich noch eine weitere Ampel befindet

  • IWW (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit - Rote Ampel und tief stehende Sonne

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Phantomgrün ist bei zweiter Ampel keine Entschuldigung

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Missachtung eines Rotlichtgebots und grobe Fahrlässigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2006 - 14 U 42/06
    Das Nichtbeachten des roten Ampellichts ist wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen (vgl. BGH, VersR 2003, 364 [unter II 3b der Entscheidungsgründe]).
  • OLG Celle, 13.12.2001 - 14 U 162/01

    Schadensersatz ; Arbeitnehmerhaftung; Grobe Fahrlässigkeit ; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2006 - 14 U 42/06
    Unter den gegebenen Umständen durfte er nicht darauf vertrauen, risikolos in die Kreuzung einfahren zu können (vgl. Senat, OLGR 2002, 66 = MDR 2002, 695).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 126/06

    Wirksamkeit einer Stiftung

    Erst aufgrund der ihnen bekannt gewordenen Erörterung in dem Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 14 U 42/06) im Termin vom 01.08.2008 (Bl. 483 BA) ist ihnen bewusst geworden, dass entsprechendes Vorbringen erforderlich sein könnte.
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