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   OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11   

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OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,22796)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2011 - 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,22796)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 2011 - 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,22796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des Anspruchstellers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Höhe der zu ersetzenden Sachverständigenkosten bei Haftungsquotelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; StVG § § 17; StVG § § 7
    Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des Anspruchstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Stade, 02.02.2011 - 5 O 430/09

    Verkehrsunfall - Mithaftung auf Grund der Betriebsgefahr eines Treckergespanns

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 2. Februar 2011 - Az.: 5 O 430/09 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf das Urteil des Landgerichts Stade vom 2. Februar 2011 - Az.: 5 O 430/09 (Bl. 93 ff. d. A.) - Bezug genommen.

    unter Abänderung des am 2. Februar 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Stade - Az.: 5 O 430/09 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 5.567,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    unter Abänderung des am 2. Februar 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Stade - Az.: 5 O 430/09 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn weitere 747, 80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Der Senat ist mit dem OLG Düsseldorf der Meinung, dass ein Geschädigter, der mitverantwortlich für das Unfallereignis ist und daher gem. §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens hat, auch nur einen Teil seiner Sachverständigenkosten verlangen kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

    (Vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

    Eine solche wird auch hinsichtlich anderer Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. der Unkostenkostenpauschale, hinsichtlich derer der Geschädigte mit gleichem Recht geltend machen könnte, dass er diese Aufwendungen auch zur bloßen Durchsetzung seiner begründeten Teilforderung hätte tätigen müssen, nicht angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH, NJW 2008, 1888 f.; BGH, NJW 2005, 1112).

    Schließlich wird auch bei vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten faktisch eine Quotelung vorgenommen, indem jeweils nur der "berechtigte" Gegenstandswert angesetzt wird (vgl. BGH, NJW 2008, 1888 f.; BGH, NJW 2005, 1112).

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Einem Geschädigten, der mitverantwortlich für ein Unfallereignis ist und daher gem. §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens hat, steht auch nur ein Anspruch auf Ersatz eines entsprechenden Teils der ihm entstandenen Sachverständigenkosten zu (entgegen OLG Rostock, MDR 2011, 221).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung des OLG Rostock (vgl. OLG Rostock, MDR 2011, 221), das die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nicht quoteln will.

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH, NJW 2008, 1888 f.; BGH, NJW 2005, 1112).

    Schließlich wird auch bei vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten faktisch eine Quotelung vorgenommen, indem jeweils nur der "berechtigte" Gegenstandswert angesetzt wird (vgl. BGH, NJW 2008, 1888 f.; BGH, NJW 2005, 1112).

  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74

    Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob bei einem Zusammenstoß zwischen überholendem und überholtem Fahrzeug der Anschein für ein Verschulden des überholenden Fahrers spricht (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974, Az.: VI ZR 10/74 - zitiert bei juris).

    Aus einem Überholverbot folgt nämlich nicht zwingend, dass der Kläger sein Fahrzeug nach rechts in das Gespann gezogen und so den Unfall verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974, Az.: VI ZR 10/74 - zitiert bei juris).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 56/01

    Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Die Senatsentscheidung vom 7. November 2002 (Az.: 14 U 56/01 - zitiert bei juris) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung, da sie bezüglich der hier maßgeblichen Frage keine Begründung enthält.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    Denn die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensvorteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, NJW 2005, 356).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    (Vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 444 ff.; BGH, NJW 2006, 1065; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 56).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
    (Vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 444 ff.; BGH, NJW 2006, 1065; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 56).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    bb) Diese Auffassung ist abzulehnen, denn sie findet im Gesetz keine Stütze und ist mit den Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht vereinbar (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2011, 268 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 335 ff. und Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 11/2011 Anm. 3; OLG Celle, Urteil vom 24. August 2011 - 14 U 47/11, juris Rn. 26 ff. mit Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 23/2011 Anm. 3; vgl. auch LG Aurich, SP 2011, 281; AG Landshut, SP 2010, 404; Wortmann, NJW 2011, 3482, 3483 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

    Daher stellt es keinen Zulassungsgrund dar, dass in Parallelverfahren der 9. Zivilsenat mit Urteilen vom 07.11.2011 (I-9 U 266/10 und I-9 U 7/11), der 16. Zivilsenat mit Urteil vom 27.01.2012 - I-16 U163/10) und auch der 14. Zivilsenat mit Urteil vom 08.03.2012 (I-14 U 47/11) zu einem anderen Ergebnis als der hiesige Senat gekommen sind.
  • LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18

    Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung

    Diese Kosten sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig gewesen ist (OLG Celle, Urteil vom 24.08.2011 - 14 U 47/11), was nur bei ganz einfach gelagerten Fällen nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 10.11.2011 - 6 U 138/11

    Umfang der Erstattung der Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

    Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Celle Urt. v. 24.08.2011 - 14 U 47/11 - juris).
  • AG Otterndorf, 28.02.2013 - 2 C 500/12
    Vorgerichtliche Rechtsanwaltkosten fallen in den Schutzbereich des § 7 Abs. 1 StVG, § 823 BGB und sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war (OLG Celle, Urteil vom 24.08.2011, 14 U 47/11), was nur bei ganz einfach gelagerten Fällen nicht in Betracht kommt (Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 56; BGH, NJW 2006, 1065).
  • AG Otterndorf, 26.03.2012 - 2 C 524/11
    Vorgerichtliche Rechtsanwaltkosten fallen in den Schutzbereich des § 7 Abs. 1 StVG, § 823 BGB und sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war (OLG Celle, Urteil vom 24.08.2011, 14 U 47/11), was nur bei ganz einfach gelagerten Fällen nicht in Betracht kommt (Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 56; BGH, NJW 2006, 1065).
  • AG Otterndorf, 27.11.2014 - 2 C 338/14
    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten fallen in den Schutzbereich des § 7 Abs. 1 StVG, § 823 BGB und sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (OLG Celle, Urteil vom 24.08.2011 - 14 U 47/11), was nur bei ganz einfach gelagerten Fällen nicht in Betracht kommt (Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 249 Rn. 56; BGH NJW 2006, 1065).
  • AG Otterndorf, 11.06.2014 - 2 C 77/14
    Diese fallen in den Schutzbereich des § 7 Abs. 1 StVG und sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war (OLG Celle, Urteil vom 24.08.2011, 14 U 47/11), was nur bei ganz einfach gelagerten Fällen nicht in Betracht kommt (Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 56; BGH, NJW 2006, 1065).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,76209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2011 - L 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,76209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - L 14 U 47/11 (https://dejure.org/2011,76209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs, ebenso wenig reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten von Gesundheitsstörungen nach einem Unfall dann aus, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, - Az.: B 2 U 26/04 R - und Az.: B 2 U 40/05 R - vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R - m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11
    Bei vernünftigem Abwägen aller Umstände müssen die auf eine unfallbedingte Verursachung hinweisenden Faktoren so stark überwiegen, dass hierauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - Az.: 8 RU 66/77 - in BSGE 45, 285 ff; Schönberger/Mehrtens/Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Auflage 2011, Seite 47, 48 m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs, ebenso wenig reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten von Gesundheitsstörungen nach einem Unfall dann aus, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, - Az.: B 2 U 26/04 R - und Az.: B 2 U 40/05 R - vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R - m.w.N.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 47/11
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs, ebenso wenig reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten von Gesundheitsstörungen nach einem Unfall dann aus, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, - Az.: B 2 U 26/04 R - und Az.: B 2 U 40/05 R - vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R - m.w.N.).
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