Rechtsprechung
OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 249 BGB; § 287 ZPO
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten - verkehrslexikon.de
Zur Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall aus dem Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten - Mittelwert zwischen Schwackeliste und Fraunhofer Tabelle
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Mittelwert ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; ZPO § 287
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mietwagen und Winterreifenzuschlag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstattungsfähige Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall mit Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle
- vogel.de (Kurzinformation)
Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke - Oberlandesgericht Celle geht eigene Wege
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.01.2011 - 4 O 290/09
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 802
- MDR 2012, 760
Wird zitiert von ... (167) Neu Zitiert selbst (22)
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers …
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Sie erweisen sich auch in der Sache als unbegründet, wie das Landgericht im Ergebnis mit Recht ausgeführt hat (vgl. dazu u. a. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2011 16 U 55/10 juris-Rdnrn. 5 ff. sowie ausführlich OLG Stuttgart, NZV 2011, 566 [richtig: NZV 2011, 556 - d. Red.] juris-Rdnrn. 48 ff. mit überzeugender Begründung; ähnlich jetzt ausweislich einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2012 auch BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 VI ZR 143/11).Insoweit kommt es wie auch bei den anderen Zusatzleistungen für Sonderausstattungen (z. B. Winterreifen) für die Frage, ob vorgelegte Vergleichsangebote tatsächlich günstiger sind als der nach der Schwacke- bzw. Fraunhofer-Liste ermittelte Normaltarif, auf das konkrete Endergebnis des Mietpreises an, nicht nur auf den Grundtarif (so zutreffend OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnr. 63).
Dass Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller selbst dann, wenn sie derselben Fahrzeugklasse angehören und vergleichbar motorisiert sind in der Schwacke-Liste (und in der entsprechenden Tabellenspalte der Fraunhofer-Tabelle) in unterschiedlichen Fahrzeuggruppen eingruppiert sein können, erklärt sich nachvollziehbar und sachgerecht, wenn die zum Teil erheblichen Divergenzen in den Anschaffungspreisen berücksichtigt werden (so zutreffend OLG Stuttgart, a. a. O., Rdnr. 61 f.).
Eine vergütungspflichtige Zusatzleistung bejahen hingegen das Landgericht Kassel (…a. a. O. juris-Rdnr. 32), das OLG Köln (19. Zivilsenat, NZV 2011, 450 juris-Rdnrn. 23 bis 25), das OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 50) und das OLG Stuttgart (NZV 2011, 556 juris-Rdnr. 67 ff.).
Er schließt sich insoweit der ausführlichen und in allen Punkten überzeugenden Begründung des OLG Stuttgart in der vorgenannten Entscheidung an.
Da der Mieter Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen muss, ist ihm in der kalten Jahreszeit die Haftung für den Mietwagen ohne Winterreifen selbst dann nicht zuzumuten, wenn er sein eigenes Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet hat (OLG Stuttgart, a. a. O. juris-Rdnr. 68).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH…, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
Das kann abgesehen von einer unfallbedingten Not- und Eilsituation zwar auch dann in Betracht kommen, wenn der Geschädigte nicht über eine Kreditkarte oder sonst ausreichende finanzielle Mittel zur Vorfinanzierung der Anmietung verfügt (ebenso OLG Stuttgart, a. a. O.).
- OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Stattdessen verweist der Senat exemplarisch auf die zutreffenden zusammenfassenden Ausführungen in den Urteilen des OLG Hamm (RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 11), des OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 39 ff.) und des OLG Saarbrücken (…NZV 2010, 242 juris-Rdnr. 41 ff.).42 Aufgrund dessen ist nach Auffassung des Senats in der Weise zu verfahren, dass ungeachtet der tatsächlichen Anmietung eines geringerklassigen Ersatzfahrzeugs zunächst für die Ermittlung des Normalpreises nach der Schwacke- und Fraunhofer-Tabelle auf die Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzustellen ist und dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag zu berücksichtigen sind, den der Senat in seiner neueren Rechtsprechung auf 5 % der Mietwagenkosten bemisst (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 20 i. V. m. Rdnr. 28 und LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 80 und Rdnr. 124; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom.
Demgegenüber ziehen das LG Dortmund (a. a. O. juris-Rdnr. 82) sowie das OLG Hamm (RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 21) auch bei Schwacke das arithmetische Mittel heran.
Nach anderer Ansicht (z. B. OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 18) wird dagegen so verfahren, dass aus der tatsächlichen Gesamtmietzeit der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken herausgenommen und der sich daraus ergebende 1TagesWert errechnet wird, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird.
Dann aber sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und zunächst einmal nicht weiter zu korrigieren (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 23).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
- OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Stattdessen verweist der Senat exemplarisch auf die zutreffenden zusammenfassenden Ausführungen in den Urteilen des OLG Hamm (…RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 11), des OLG Karlsruhe (NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 39 ff.) und des OLG Saarbrücken (…NZV 2010, 242 juris-Rdnr. 41 ff.).Denn wenn sich der Geschädigte für einen konkreten Vermieter entschieden hat, ist zunächst davon auszugehen, dass er sich auch um die Anmietung eines Mietfahrzeugs dort bemüht hat, wo der letztlich ausgewählte Vermieter das Fahrzeug angeboten hat (ebenso OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 47;… LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 78; Riedmeyer, ZfS 2010, 70 bei Fußnote 17; BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 7/09, unter 4. im 3. Abs. der Gründe/Bl. 380 d. A.).
Die Berechnung hat unter Anwendung der für das Anmietungsjahr zeitnächsten Tabellen zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 47).
Auf den Modus stellen beispielsweise ab: OLG Köln (…5. und 19. Zivilsenat, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 9 und NZV 2011, 450 juris-Rdnr. 8) sowie das OLG Karlsruhe (NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 48).
Z. B. wird bei einem Mietzeitraum von 11 Tagen ein Wochentarif, ein 3-Tages-Tarif und ein 1TagesTarif addiert (so z. B. LG Dortmund, a. a. O. und OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 juris-Rdnrn. 47 und 54;… ähnlich auch OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnr. 14).
Eine vergütungspflichtige Zusatzleistung bejahen hingegen das Landgericht Kassel (…a. a. O. juris-Rdnr. 32), das OLG Köln (19. Zivilsenat, NZV 2011, 450 juris-Rdnrn. 23 bis 25), das OLG Karlsruhe (NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 50) und das OLG Stuttgart (…NZV 2011, 556 juris-Rdnr. 67 ff.).
- OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Auf den Modus stellen beispielsweise ab: OLG Köln (5. und 19. Zivilsenat, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 9 und NZV 2011, 450 juris-Rdnr. 8) sowie das OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 48).Hingegen folgt der Senat nicht der von einigen Gerichten vertretenen Ansicht, bei tatsächlich aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen niedrigeren Kosten für die betreffende Nebenleistung seien auch bei der Normalpreisermittlung nur diese niedrigeren Kosten maßgeblich (so aber z. B. OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnrn. 12 bis 15 und LG Karlsruhe, VVR 2010, 346 juris-Rdnr. 17).
Die Kosten für das Überbringen und spätere wieder Abholen des Mietwagens sind grundsätzlich erstattungsfähige Nebenleistungen (so auch OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 11, das zutreffend darauf hinweist, ein pauschaler Vortrag der Beklagtenseite, die Geschädigten seien auf ein Bringen und Abholen nicht angewiesen, reiche nicht aus).
Für die Erstattungsfähigkeit reicht grundsätzlich aus, dass die Klagpartei vorträgt, in den Fällen, in denen die Kosten in Rechnung gestellt worden seien, sei das beschädigte Fahrzeug durch den zweiten Fahrer genutzt worden, der im Mietvertrag auch entsprechend aufgeführt ist (vgl. so auch OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 11).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Der BGH hat dabei auch wiederholt die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO betont und hervorgehoben, allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen könnten, genüge nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (so zuletzt Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 18).Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, bedarf nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09, ZfS 2011, 441 Rdnr. 17) nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Einzelfall in erheblichem Umfang auswirken.
Er muss dartun, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 10 unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 14. Oktober 2008 VI ZR 210/07 Rdnr. 6).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
- OLG Köln, 18.03.2011 - 19 U 145/10
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Auf den Modus stellen beispielsweise ab: OLG Köln (5. und 19. Zivilsenat, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 9 und NZV 2011, 450 juris-Rdnr. 8) sowie das OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 48).Eine vergütungspflichtige Zusatzleistung bejahen hingegen das Landgericht Kassel (…a. a. O. juris-Rdnr. 32), das OLG Köln (19. Zivilsenat, NZV 2011, 450 juris-Rdnrn. 23 bis 25), das OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 50) und das OLG Stuttgart (…NZV 2011, 556 juris-Rdnr. 67 ff.).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH…, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
- OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Zum gleichen Ergebnis kommt für ähnliche Fallkonstellationen beispielsweise auch das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Oktober 2011 16 U 55/10 juris-Rdnrn. 11 ff. und Urteil vom 14. Juni 2011 15 U 9/11 juris-Rdnrn. 8 ff. …sowie Urteil vom 11. August 2010 11 U 106/09, SP 2010, 396 juris-Rdnr. 8 mit der weiteren Erwägung, dass die Schwierigkeiten und Kosten der Einholung von Sachverständigengutachten in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Klagforderungen stünden und außerdem ohnehin nicht zu erwarten sei, dass die einem Sachverständigen zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel den Erhebungsmethoden, die den bei der Schätzung herangezogenen Listen zugrunde liegen, grundsätzlich überlegen seien und zu genaueren Ergebnissen führen könnten).Abgelehnt wird dies z. B. vom Landgericht Dortmund (…a. a. O.), dem Landgericht Karlsruhe (…VRR 2010, 346 juris-Rdnr. 22 m. w. N.), dem OLG Köln (…5. Zivilsenat, MRW 2011, 12 juris-Rdnr. 5; 15. Zivilsenat, Urteil vom 14. Juni 2011 15 U 9/11 juris-Rdnr. 11).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH…, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
- LG Dortmund, 19.07.2010 - 21 O 489/08
Berechnung von im Wege des Schadensersatzes erstattungsfähigen Mietwagenkosten …
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Diese Methode findet auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Befürworter (vgl. z. B. LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 68; LG Karlsruhe, VRR 2010, 346; zustimmend z. B. auch Nugel, Anm. zu OLG Saarbrücken [NZV 2010, 242] in juris-PR VerkR 7/2010 Anm. 1).Denn wenn sich der Geschädigte für einen konkreten Vermieter entschieden hat, ist zunächst davon auszugehen, dass er sich auch um die Anmietung eines Mietfahrzeugs dort bemüht hat, wo der letztlich ausgewählte Vermieter das Fahrzeug angeboten hat (…ebenso OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 47; LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 78; Riedmeyer, ZfS 2010, 70 bei Fußnote 17; BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 7/09, unter 4. im 3. Abs. der Gründe/Bl. 380 d. A.).
42 Aufgrund dessen ist nach Auffassung des Senats in der Weise zu verfahren, dass ungeachtet der tatsächlichen Anmietung eines geringerklassigen Ersatzfahrzeugs zunächst für die Ermittlung des Normalpreises nach der Schwacke- und Fraunhofer-Tabelle auf die Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzustellen ist und dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag zu berücksichtigen sind, den der Senat in seiner neueren Rechtsprechung auf 5 % der Mietwagenkosten bemisst (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 20 i. V. m. Rdnr. 28 und LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 80 und Rdnr. 124; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom.
- OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs; …
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rdnrn. 31 ff. mit näherer Begründung des pauschalen Abzugsbetrags von 5 % für ersparte Eigenaufwendungen in Fällen ohne individuelle Besonderheiten).aa) Für den Vollkaskoversicherungsschutz mit höherer Selbstbeteiligung gilt Folgendes: Nach Auffassung des Senates hat ein Geschädigter bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung unabhängig davon, ob sein eigenes Fahrzeug in gleicher Weise versichert war (vgl. Urteil vom 30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rdnr. 28).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Stattdessen verweist der Senat exemplarisch auf die zutreffenden zusammenfassenden Ausführungen in den Urteilen des OLG Hamm (…RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 11), des OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 39 ff.) und des OLG Saarbrücken (NZV 2010, 242 juris-Rdnr. 41 ff.).Diese Methode findet auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Befürworter (…vgl. z. B. LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 68; LG Karlsruhe, VRR 2010, 346; zustimmend z. B. auch Nugel, Anm. zu OLG Saarbrücken [NZV 2010, 242] in juris-PR VerkR 7/2010 Anm. 1).
- LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem …
- OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der …
- BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
- LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schätzungsgrundlage für ersatzfähige …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines …
- BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06
Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines …
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
- OLG Köln, 11.08.2010 - 11 U 106/09
Umfang unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Sie steht im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OLG Köln, Urteile vom 22. März 2011 - 3 U 47/10, juris Rn. 18;… vom 30. August 2011 - 3 U 183/10, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 875, 878; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802, 807;… OLG Dresden, Urteile vom 4. Mai 2012 - 1 U 1797/11, juris Rn. 17 ff.;… vom 18. Juli 2012 - 7 U 269/12, MRW 2012, 51 = juris Rn. 20 ff.;… a.A. OLG Köln, Urteile vom 14. Juni 2011 - 15 U 9/11, juris Rn. 11;… vom 27. Juli 2011 - 5 U 44/11, juris Rn. 5 - insoweit in MRW 3/2011, 12, 13 nicht vollständig abgedruckt;… vom 8. November 2011 - 15 U 54/11, juris Rn. 18).Diese Auffassung entspricht einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum im Vordringen befindlichen Meinung (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741 f.; NJW-RR 2012, 802, 805; OLG Nürnberg, r+s 1994, 456, 457; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; 1995, 175, 176; OLG Hamm, VersR 1999, 769; SP 2000, 384; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1682;… Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 106;… MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 441;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 36;… Buschbell/Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 91;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 91; Notthoff, VersR 1995, 1015, 1017).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklag bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zustellung/Abholung oder (geringere) Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht mit damit in Einklang bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.) Diese Berechnungsmethode, die sich im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens bewegt (vgl. BGH, NJW 2009, 58 ff.), erscheint dem Senat vorzugswürdig, weil aus anderen Verfahren bekannt ist, dass bei früherer Rückgabe des Mietfahrzeugs oder nachträglicher Verlängerung der Mietzeit keine Mehrkosten entstehen, der sich bei längerer Mietdauer anteilig geringere Kostenaufwand für die Abwicklung des Vertrages also nicht erhöht.
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklag bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten
Daher kommt es nicht mehr darauf an, dass auch nach zutreffender Senatsrechtsprechung (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11), an der festgehalten wird, in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 14 U 49/11; OLG Stuttgart, 7 U 109/11) ein - wie hier - marktüblicher und vereinbarter Zuschlag wegen Winterreifen zu erstatten ist.Bei dieser Sachlage ist das entsprechende Beweisangebot der Beklagten schon ungeeignet, zumal auch sachverständigenseits eine rückwirkende Ermittlung marktüblicher Mietwagenpreise ausdrücklich als nicht möglich erachtet wird (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802 ff., 804 re Sp.; OLG Köln - 15 U 9/11, SP 2010, 396).
- KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Demgegenüber kann es beim Modus zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 38; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 45).b) Mit dem Landgericht hält auch der Senat es für zutreffend, entsprechend der tatsächlich erreichten Gesamtmietdauer den davon erfassten größten Zeitabschnitt den Tabellenwerken zu entnehmen, daraus den Tagessatz zu errechnen und diesen mit der Anzahl der tatsächlichen Miettage zu multiplizieren (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 39; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 -, juris: Rz. 51).
Die Erstattungsfähigkeit der Fahrzeugklasse bestimmt sich nach dem beschädigten Unfallwagen (…Senatsurteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09, DAR 2010, 642, juris: Rz. 16; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 42), wobei Obergrenze für die Erstattung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten sind.
Richtigerweise ist zunächst das arithmetischen Mittel beider Erhebungswerke zu ermitteln; erst diesem Ergebnis sind sodann erstattungsfähige Zusatzleistungen, die weder in den Grundmieten der Schwacke-Liste noch in denen der Fraunhofer-Liste eingerechnet sind, zuzuschlagen (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 13; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58).
Die Werte für diese Zusatzleistungen sind dabei der jeweiligen Nebenkostentabelle des Schwacke-Mietpreisspiegels zu entnehmen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 61).
Der für die Erstattung maßgebliche Normalpreis muss einheitlich nach den zur Schätzung herangezogenen Tabellenwerken bemessen werden, wobei es für die Frage einer Überschreitung des Marktpreises oder des vereinbarten Preises lediglich auf den Endpreis ankommen kommen kann und - zur Vermeidung zufälliger Ergebnisse - nicht auf dessen Aufgliederung in verschiedene Rechnungspositionen wie Grundpreis und Zusatzleistungen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 62).
Erst dadurch sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und für die arithmetischen Bestimmung des Mittelwerts geeignet (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58; OLG Köln…, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 39 u. 27).
Die auf vollständige Haftungsbefreiung entfallenden Mehrkosten sind also weder in den Werten von Fraunhofer noch von Schwacke enthalten und deshalb wie auch sonstige andere Nebenleistungen im Rahmen der Normalpreisberechnung später noch dem ermittelten arithmetischen Mittelwert aus den Tabellen von Fraunhofer und Schwacke zuzuschlagen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 59; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 39).
Er wird nicht dadurch "bereichert", dass er sich als Ersatz für seinen Altwagen ein neueres Fahrzeug mietet (KG, 12. Zivilsenat…, Urteil vom 26. April 1993 - 12 U 2137/92, NZV 1993, 478 , juris: Rz. 34; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 41).
Die Überzahlung, die sich im Fall 6 zugunsten des Schädigers oder seiner Haftpflichtversicherung ergibt, kann, wie das Landgericht zutreffend gesehen hat, nicht mit anderen offenen Forderungen aus anderen Fällen verrechnet werden, weil jedem Fall ein gesonderter Verkehrsunfall und damit ein gesonderter Streitgegenstand zugrunde liegt (OLG Köln…, Urteil vom 11. August 2010 - 11 U 106/09, Schaden-Praxis 2010, 396, juris: Rz. 14; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 78).
- AG Königswinter, 29.11.2022 - 10 C 23/22 Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklang bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Der Senat verweist hier auf die einleuchtenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 29.2.2012, Az. 14 U 49/11 (…zit. nach juris, Rdn. 26, 27), das unter Berücksichtigung zu dieser Frage erstellter Sachverständigengutachten die rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus für praktisch ausgeschlossen gehalten hat. - OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit …
Entgegen dem vorläufigen Hinweis durch Verfügung der Vorsitzenden vom 2. Dezember 2015 (Bl. 249 d. A.) gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung des Senates (vgl. hierzu grundlegend NJW-RR 2012, 802 ff. = sogenannte Fracke-Methode) aufzugeben. - AG Otterndorf, 06.02.2017 - 2 C 423/16 Die Kombination aus beiden Schätzgrundlagen erachtet das Gericht in Anlehnung an die obergerichtliche Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 14ff.) als adäquate Schätzgrundlage.
Die Behauptung der Beklagten, trotzdem entspreche der sich aus den Internetangeboten ergebende Preis dem im Juli 2016 geforderten Preis, erfolgt ersichtlich ins Blaue hinein (ebenso OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 25).
566,86 EUR (Schwacke-Mittel für 7 Tage; lt. OLG Celle…, Urteil vom 30.09.2009, Az. 14 U 63/09, Rz. 45 ist das in der Schwacke-Liste angegebene arithmetische Mittel heranzuziehen. Da zwischen den Parteien streitig war, in welche Fahrzeuggruppe das verunfallte Fahrzeug einzugruppieren war, ist die Berechnung unter Zugrundelegung von Klasse 5 vorgenommen worden.) + 252, 28 EUR (Fraunhofer-Mittel für 7 Tage) = 819, 14 EUR : 2 = 409, 57 EUR (= Mittel Fraunhofer/Schwacke) : 7 = 58, 51 EUR x 18 (Tage) = 1.053,18 EUR - 5 % (entsprechend OLG Celle…, Urteil vom 30.09.2009, Az. 14 U 63/09, Rz. 31; OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 42; = 52, 66 EUR) = 1.000,52 EUR.
Abzurechnen sind die Nebenkosten im Falle der hier vorgenommenen abstrakten Berechnung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand des arithmetischen Mittels der Schwackeliste ebenfalls abstrakt und nicht nach der tatsächlich in Rechnung gestellten Höhe (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 62).
Für die Berücksichtigung der Zusatzkosten ist es nicht erforderlich, dass diese im Mietvertrag oder in der Rechnung separat ausgewiesen werden (OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 63, 62).
Denn der Geschädigte hat bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung, unabhängig davon, ob das geschädigte Fahrzeug über einen entsprechenden Schutz verfügte (OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 56).
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. 86), wo eine 50 %ige Erhöhung der Preise aus der Schwacke-Nebenkostentabelle für eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 300, 00 EUR bis 350, 00 EUR vorgenommen wurde, erhöht das Gericht die Preise aus der Nebenkostentabelle um 75 %, sodass sich ein zugrunde zu legender Wert von 34, 75 EUR täglich und für 18 Tage ein Wert von 625, 59 EUR ergibt.
- AG Otterndorf, 20.01.2021 - 2 C 349/20
- OLG Dresden, 04.05.2012 - 1 U 1797/11
Obliegenheit des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme einer …
- AG Borken, 13.09.2012 - 13 C 63/12
- AG Auerbach, 23.06.2021 - 1 C 281/19
Anforderungen an den Ersatz von Mietwagenkosten
- OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem …
- AG Otterndorf, 30.01.2017 - 2 C 451/16
- AG Otterndorf, 03.01.2017 - 2 C 281/16
- LG Düsseldorf, 23.04.2014 - 7 O 143/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. . Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Otterndorf, 13.06.2022 - 2 C 23/22
- LG Münster, 12.01.2016 - 3 S 55/15
Berechnung der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- LG Stuttgart, 26.03.2012 - 26 O 48/10
- LG Düsseldorf, 25.03.2019 - 22 S 273/18
Jetzt wieder Fracke bei Mietwagenkosten
- OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
- OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von …
- LG Lübeck, 20.12.2013 - 1 S 87/13
Verkehrsunfall - Schätzungsgrundlage der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
- LG Würzburg, 28.02.2018 - 42 S 1949/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
- LG Würzburg, 21.08.2019 - 42 S 905/19
Kriterien zum Ersatz von Mietwagenkosten
- LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23
Schätzung von Mietwagenkosten
- AG Hannover, 08.05.2020 - 410 C 8443/19
- AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
- LG Darmstadt, 26.09.2014 - 25 S 133/14
- OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem …
- AG Würzburg, 04.04.2019 - 17 C 2881/18
Erstattung der Mietwagenkosten aus Verkehrsunfall
- OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12
Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei …
- AG Wiesbaden, 14.06.2019 - 91 C 4555/18
Die Erforderlichkeit der Höhe der aufgewendeten Mietwagenkosten kann nach dem …
- KG, 05.04.2018 - 22 U 47/16
Internetpreise für Mietwagen
- AG Osnabrück, 27.02.2020 - 53 C 2865/19
- AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15
Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter …
- OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens
- LG Bonn, 05.12.2016 - 4 O 71/16
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 10 O 391/13
Verkündet lt. Protokoll am: 8.5.2015
- LG Stuttgart, 08.07.2014 - 26 O 33/14
- AG Flensburg, 21.12.2016 - 63 C 157/16
Verkehrsunfallhaftung: Wirksamkeit der Abtretung der Mietwagenkosten; …
- OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten …
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 53/14
Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
- LG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 S 396/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zugänglichkeit des "Normaltarifs" bei …
- AG Achern, 17.05.2019 - 3 C 245/18
Verkehrsunfall - unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der beauftragten …
- AG Hannover, 31.05.2016 - 569 C 44/16
- LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
- LG Bonn, 25.02.2016 - 4 O 121/15
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Bestimmung der …
- LG Berlin, 23.07.2014 - 42 S 73/14
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen …
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 147/18
- OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Lüneburg, 10.04.2019 - 6 O 143/17
Verkehrsunfall in Großbritannien - Haftungsverteilung bei Auffahrunfall
- OLG Dresden, 16.10.2014 - 7 U 192/14
- OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 606/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- AG Köln, 25.05.2021 - 263 C 205/20
- AG Hattingen, 24.04.2019 - 11 C 270/18
Unfallregulierung, Mietwagen, Reparaturkosten, Verbringungskosten
- LG Köln, 23.12.2013 - 9 S 190/11
Zugehörigkeit von geltend gemachten Mietwagenkosten zum erforderlichen Aufwand …
- LG Bielefeld, 21.03.2022 - 21 S 103/21
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 22/19
- AG Bremervörde, 05.09.2018 - 5 C 124/18
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
- LG Aachen, 19.06.2015 - 10 O 165/14
Geltendmachung der Begleichung von Mietwagenkosten aus Fahrzeug-Mietverträgen …
- AG Köln, 18.05.2021 - 267 C 216/20
- LG Aachen, 07.08.2014 - 10 O 89/14
Anspruch eines Haftpflichtversicherers auf Zahlung von Mietwagenkosten als …
- LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
- LG Siegen, 18.05.2015 - 3 S 15/15
Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1110/13
Zur Eignung von Listen für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs
- LG Hannover, 27.11.2013 - 11 S 9/13
- AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
Unfallregulierung
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen …
- LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition
- LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 22 S 188/15
Abtretung der Schadensersatzansprüche auf Erstattung von Mietwagenkosten
- LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen …
- LG Köln, 13.08.2013 - 11 S 374/12
Kosten für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen ersatzfähige …
- LG Essen, 29.06.2016 - 7 S 32/16
Ermittlung des Mietwagen-Normaltarifs - Mittelwert zwischen Schwacke und …
- OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 110/13
- LG Aachen, 20.08.2020 - 2 S 86/20
- AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei …
- AG Meppen, 16.09.2019 - 3 C 182/19
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten für Fahrzeugreinigung
- AG Hannover, 11.06.2018 - 554 C 12527/17
Erforderliche Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
- LG Hannover, 16.05.2018 - 17 S 10/17
- AG Offenbach, 31.08.2017 - 33 C 152/17
Mietwagenkosten: Berechnung nach Schwacke oder Frauenhofer?
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der …
- LG Köln, 25.08.2020 - 11 S 367/19
- LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
- AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
Kein Ersatz des Winterreifenanteils beim Mietwagen
- LG Chemnitz, 24.10.2014 - 2 O 2040/13
- LG Landau/Pfalz, 25.03.2014 - 1 S 96/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung der Höhe von Mietwagenkosten
- LG Braunschweig, 23.05.2013 - 7 S 380/12
Zum Ersatzanspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
- AG Bergisch Gladbach, 21.07.2017 - 63 C 464/16
- AG Hannover, 16.12.2016 - 510 C 4284/16
Verkehrsunfall - formularmäßige Honorarklausel in Gutachtenauftrag
- LG Düsseldorf, 24.01.2014 - 22 S 110/13
Festlegung der Mietwagenkosten des Unfallgeschädigten bei sogenannten …
- LG Düsseldorf, 31.07.2013 - 23 S 287/12
Schätzung der Mietwagenkosten aufgrund Internet-Recherche ist nur bei …
- AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
- AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19
Unfallregulierung, Mietwagen
- LG Aachen, 28.02.2014 - 6 S 138/13
Unfallersatztarif
- AG Bonn, 18.03.2021 - 115 C 308/20
- LG Münster, 10.11.2020 - 3 S 100/19
- LG Arnsberg, 15.07.2020 - 3 S 142/19
- AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Bei der Berechnung der verkehrsunfallbedingten Mietwagenkosten sind unter …
- LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 6 O 484/14
- LG Köln, 20.05.2014 - 11 S 306/13
Anspruch eines aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens ersatzberechtigten …
- AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 556/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage …
- LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach …
- LG Bonn, 06.03.2020 - 1 O 297/19
- AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
- AG Coburg, 19.09.2012 - 14 C 581/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Umfang der Erstattungsfähigkeit von …
- AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
- OLG Düsseldorf, 15.03.2022 - 1 U 62/21
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 11 C 2148/20
- LG Bonn, 17.11.2015 - 8 S 107/15
- AG Krefeld, 07.03.2014 - 6 C 332/13
Ersatz unfallbedingter Mietwagenkosten nach Normaltarif
- AG Hannover, 06.03.2018 - 528 C 9897/17
- AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
- AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 80/16
- LG Köln, 24.06.2014 - 11 S 460/13
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls i.R.d. …
- AG Krefeld, 02.05.2014 - 6 C 427/13
Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall schließt Erstattung der …
- AG Tostedt, 14.07.2022 - 3 C 35/22
- AG Gifhorn, 03.05.2022 - 33 C 618/21
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
Nutzungsausfall: Mietwagen bei kurzer Strecke
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2019 - 15 S 97/19
- AG Tostedt, 13.07.2016 - 4 C 81/16
- AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
- AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
- AG Hannover, 10.12.2015 - 430 C 7532/15
- LG Arnsberg, 15.01.2014 - 3 S 88/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach …
- AG Bremen, 28.03.2013 - 9 C 581/12
Zu den Zusatzkosten für Navigationsgerät, Zweitfahrerberechtigung und …
- AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
- AG Bremervörde, 12.02.2020 - 5 C 286/19
- AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
- AG Torgau, 28.12.2017 - 2 C 342/16
Mietwagen: Eine unfallbedingte Verletzung schließt einen Mietwagen nicht aus
- LG Köln, 09.08.2017 - 3 O 206/16
Schadenersatzbegehren nach einem Verkehrsunfall
- LG Dortmund, 07.01.2014 - 21 O 359/12
Verkehrsunfall zwischen Schnellfahrer und Fahrspurwechsler auf Bundesautobahn
- LG Köln, 16.10.2013 - 9 S 31/13
Zugehörigkeit von geltend gemachten Mietwagenkosten zum erforderlichen Aufwand …
- AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten durch …
- AG Köln, 09.11.2020 - 264 C 103/20
- LG Halle, 16.05.2012 - 1 S 64/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach …
- AG Braunschweig, 30.12.2020 - 117 C 1189/20
- AG Kerpen, 23.09.2020 - 108 C 76/20
- AG Leverkusen, 31.05.2016 - 20 C 11/15
- LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
- AG Aachen, 14.08.2014 - 120 C 66/14
Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auf Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten …
- LG Köln, 20.05.2014 - 11 S 337/13
- AG Wiesbaden, 20.07.2012 - 93 C 1648/12
Schätzung von Mietwagenkosten nach dem Mittelwert der Mietpreisspiegel nach …
- AG Salzgitter, 03.08.2022 - 21 C 111/22
- AG Paderborn, 04.11.2021 - 54 C 105/21
- AG Geldern, 08.12.2020 - 17 C 169/20
- AG Clausthal-Zellerfeld, 11.05.2020 - 4 C 207/19
Verkehrsunfall - Voraussetzungen für Erstattung von Mietwagenkosten
- AG Königswinter, 20.08.2019 - 12 C 16/19
Unfallregulierung, Mietwagen, Anwaltskosten
- AG Gemünden/Main, 18.03.2019 - (V) 14 C 737/18
Unfallregulierung
- AG Duisburg-Hamborn, 07.11.2014 - 6 C 268/14
Grundlage der Mietwagenkostenberechnung nach Verkehrsunfall
- LG Düsseldorf, 15.05.2014 - 21 S 125/13
- AG Burgwedel, 23.04.2014 - 76 C 121/13
Verkehrsunfall - Erstattung von Mietwagenkosten - Vergleichbarkeit von …
- AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
Ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Duisburg, 26.09.2012 - 35 C 2120/12
- AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
- AG Köln, 18.11.2020 - 265 C 68/20
- LG Dortmund, 17.12.2014 - 21 O 148/12
- AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2012 - 922 C 3/12
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 20.05.2011 - 2 O 159/11
- OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
Der Senat sieht des weiteren nach derzeitigem _ Stand keine offenkundig unzulässige Beeinträchtigung der Belange der Pressefreiheit, insbesondere der Funktion der Titelseite, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen (BVerfGE 97, 125, 151). - OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99
Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
"Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl AfP 99, 506) ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Urteilen, die zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten, nur in Ausnahmefällen zulässig. - OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05
Gegendarstellungsanspruch: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung auf der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
Mit der Maßgabe, daß die Gegendarstellung die gleiche Fläche wie die Erstmitteilung einnehmen muß, ist das Landgericht sogar unter dem vom Senat (Urteil vom 11.11.2005 -14 U 173/05-, NJW 2006, 621) für Gegendarstellungen auf der Titelseite zugrundegelegten Maß von 150 % der Fläche der Erstmitteilung geblieben.