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   OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01   

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https://dejure.org/2002,3234
OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,3234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vollkaskoschutz bei Bremsunfall wegen eines Hasen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilkaskoversicherungsanspruch; Zusammenstoß mit Haarwild ; Grobe Fahrlässigkeit; Anknüpfungstatsachen bei Beweisantritt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § ... 63; ; VVG § 61; ; VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 7 Abs. 1 2 S. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 12 Nr. 1 I d; ; AKB § 12 Abs. 1 II e; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Vollbremsung wegen eines Hasen auf der Fahrbahn ist nicht zwingend grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikoausschluss bei Kfz-Vollkaskoversicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).

    Nur bei einer plötzlichen, abrupten und deutlichen Fahrtrichtungsänderung und dem gleichzeitigen Abbremsen des mit hoher Geschwindigkeit fahrenden Pkws besteht ein besonders hohes Unfallrisiko, das "jedem Kraftfahrer einleuchten (muss)" (BGH r+s 1997, 98, 99) und das er deshalb "nicht ohne Not eingehen darf, auch wenn es darum geht, einem Hasen auszuweichen, mit dem ein Zusammenstoß andernfalls unmittelbar bevorstünde" (BGH aaO S. 99).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Dabei muss zunächst der Versicherer die objektive Verletzung der Obliegenheit darlegen und ggf. beweisen; ist eine Angabe objektiv falsch, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass ihn kein oder nur ein geringerer Grad des Verschuldens trifft (BGH VersR 1993, 828).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Dabei muss es sich im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit auch in subjektiver Hinsicht um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 582 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.11.1983 - 5 U 80/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Der Senat hält diese Ansicht für sehr bedenklich (ebenso OLG Frankfurt VersR 2001, 1276 ff), wobei er allerdings die Lösung nicht in einer unterschiedlichen Bestimmung des Begriffs "grobe Fahrlässigkeit" sieht (vgl. OLG Frankfurt aaO S. 1277), es vielmehr darauf abstellt, dass ein "Augenblicksversagen", eine "kurzfristige Geistesabwesenheit" oder "schreckbedingte Fehlreaktion" dem Versicherungsnehmer trotz objektiv groben Pflichtenverstoßes nur dann auch subjektiv als unentschuldbar vorgeworfen werden können, wenn er dieses "Augenblicksversagen" nicht selbst in hohem Maße vorwerfbar verursacht hat.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 264/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • OLG München, 27.03.1981 - 19 U 2921/80

    Leistungsfreiheit; Leistungsfreiheit des Versicherers; Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Zwar war nach dem eigenen Vorbringen des Klägers die Angabe in dem Zusatzfragebogen zur Laufrichtung des Hasen (Frage 2.) objektiv falsch, so dass eine Vermutung für vorsätzliches Handeln des Klägers spricht (OLG Hamm VersR 1994, 590; OLG München VersR 1981, 1170).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01
    Die Angabe in dem Zusatzfragebogen vom 14. November 1999 zur Laufrichtung des Hasen war nicht generell geeignet, die berechtigten Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (fehlende Relevanz, vgl. BGH VersR 1975, 752; VersR 1984, 228; OLG Köln VersR 1984, 378; Stiefel/Hofmann AKB 17. Aufl. § 6VVG Rn 33 mwN).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten glaubhaften Angaben des Klägers kann ihm jedenfalls nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20.02.2002 - 14 U 56/01, VersR 2002, 1274, juris Rn. 10).

    Soweit der Bundesgerichtshof dort ausgeführt hat, dass von einem Kraftfahrer verlangt werden müsse, auch dann noch eine hinreichende Konzentration aufzubringen, wenn ein Tier auf der Fahrbahn auftauche, um darauf sachgerecht zu reagieren (BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95, NJW 1997, 1012, juris Rn. 19), kann dahinstehen, ob diesen Ausführungen gefolgt werden kann (kritisch etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 20.02.2002 - 14 U 56/01, VersR 2002, 1274, juris Rn. 11 m.w.Nachw.).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12200
OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,12200)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,12200)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2002 - 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,12200)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11

    Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des

    Die Senatsentscheidung vom 7. November 2002 (Az.: 14 U 56/01 - zitiert bei juris) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung, da sie bezüglich der hier maßgeblichen Frage keine Begründung enthält.
  • OLG Rostock, 18.03.2011 - 5 U 144/10

    Umfang des Schadensersatzes hinsichtlich eines eingeholten

    Insoweit findet keine Quotelung statt (Poppe DAR 05, 669; AG Siegburg NJW 2010 2289 = MDR 2010, 1112 = DAR 2010 389; offenkundig auch ohne dies zu problematisieren OLG Celle, Urt. v. 07.11.2002 - 14 U 56/01-).
  • LG Verden, 15.10.2019 - 5 O 139/18

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach einem Spurwechsel des Vorausfahrenden

    Eine Vermutung für die Unfallverursachung durch den Beklagten zu 1. besteht nach alledem nicht (OLG Celle, Urteil vom 11.04.1991 - 5 U 308/89, BeckRS 1991, 188; Urteil vom 07.11.2002 - 14 U 56/01, BeckRS 2002, 30292).
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Rechtsprechung
   SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01   

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https://dejure.org/2002,18772
SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,18772)
SG Detmold, Entscheidung vom 22.05.2002 - S 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,18772)
SG Detmold, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - S 14 U 56/01 (https://dejure.org/2002,18772)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Auszug aus SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01
    Hierzu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, ohne dass dieser Personenkreis allerdings erwähnt wird (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5 m.w.N.).

    Im übrigen kommt es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nicht darauf an, ob eine objektive Dienlichkeit der Veranstaltung den Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr gegeben ist, vielmehr genügt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der berechtigten Auffassung sein konnte, dass die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen der Feuerwehr zu dienen und dass diese objektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215; 30, 282, 52, 57 sowie BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die

    Auszug aus SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01
    Derartige Umstände hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 04.08.1992 - AZ 2 RU 39/91 -, in welcher zur Diskussion stand, ob die Teilnahme eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr an einem Tauziehwettbewerb eines Privatvereins Unfallversicherungsschutz begründen könne, als wesentlich angesehen.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01
    Im übrigen kommt es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nicht darauf an, ob eine objektive Dienlichkeit der Veranstaltung den Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr gegeben ist, vielmehr genügt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der berechtigten Auffassung sein konnte, dass die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen der Feuerwehr zu dienen und dass diese objektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215; 30, 282, 52, 57 sowie BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01
    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist dabei, dass die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich in Zusammenhang steht; es muss demgemäss ein sog. innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01
    Im übrigen kommt es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nicht darauf an, ob eine objektive Dienlichkeit der Veranstaltung den Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr gegeben ist, vielmehr genügt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der berechtigten Auffassung sein konnte, dass die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen der Feuerwehr zu dienen und dass diese objektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215; 30, 282, 52, 57 sowie BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

    Gestützt auf eine Entscheidung des SG Detmold (Urteil vom 22.05.2002, Az. S 14 U 56/01) sei ihre subjektive Annahme maßgeblich, bei der Veranstaltung in Uniform und nach Dienstplan als Teil der Feuerwehr tätig geworden zu sein.

    Denn es handelte sich - im Unterschied zu der von der Klägerin angeführten Entscheidung des SG Detmold vom 22.05.2002, Az. S 14 U 56/01 - nicht um eine der Öffentlichkeit zugängliche - und damit für Werbezwecke an sich geeignete - Veranstaltung.

  • SG Speyer, 11.10.2007 - S 8 U 51/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Wenn Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr bei der Teilnahme an einem Fußballturnier versichert seien (SG Detmold vom 22.05.2002, Az.: S 14 U 56/01), müsse dies erst recht für Teilnehmer an einer Jugendfreizeit der DLRG gelten.
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