Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11   

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https://dejure.org/2011,47259
OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2011,47259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.10.2011 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2011,47259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2011,47259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Enthüllungsroman” über intime Details verletzt - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • openjur.de

    Gesamtverbot für einen im Internet veröffentlichten Romantext: Fülle von zu streichenden unzulässigen Textteilen über das Intimleben der als Protagonisten erkennbaren Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Romans im Internet; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit des Unterlassungsantrags und des Urteilsausspruchs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 820
  • ZUM 2012, 490
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    So kann etwa bei einer Unterlassungsverurteilung hinsichtlich eines Buches auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (BGH NJW 2000, 2207/08).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages ist in der Regel unproblematisch, wenn der Kläger lediglich das Verbot der Handlung begehrt so wie sie begangen worden ist (BGH NJW-RR 2001, 684).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    Die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw in der näheren persönlichen Umgebung genügt (BGH NJW 2005, 2844, 2845; BVerfG NJW 2008, 39 Tz 75).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr sind, kommt es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehören (vgl BGH NJW 2008, 2587 Tz 11).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    Dies ist nicht nur bei der Nennung des Namens der Fall, sondern kann auch aus der Anführung individualisierender Merkmale folgen (Wenzel/Burkhardt a.a.O. Kap. 12 Rn 43, 54 m.N.; BVerfG NJW 2004, 3619/3620).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11
    Die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw in der näheren persönlichen Umgebung genügt (BGH NJW 2005, 2844, 2845; BVerfG NJW 2008, 39 Tz 75).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Wenn das OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.10.2011 - 14 U 56/11, NJW-RR 2012, 820) darüber hinaus die Knappheit und Übersichtlichkeit des Urteilsausspruchs als Ausnahmetatbestand bemüht, folgt die Kammer dem nicht.
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Die Datei muss dann nicht zwingend körperlich fest mit der schriftlichen Entscheidung (und folgerichtig auch den Ausfertigungen) verbunden sein, weil in Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO ohnehin das Prozessgericht selbst als Vollstreckungsorgan tätig wird, auf den Akteninhalt bei der Auslegung zurückgegriffen werden kann und notfalls sogar klarstellende Feststellungsklagen möglich wären (vgl. auch BGH v. 14.10.1999 - I ZR 117/97, NJW 2000, 2207, 2208 jedenfalls zu Hauptsacheverfahren nach streitiger Verhandlung; siehe auch OLG Karlsruhe v. 14.10.2011 - 14 U 56/11, NJW-RR 2012, 820, 821; MüKo-ZPO/ Musielak , 6. Aufl. 2020, § 313 Rn. 11; Zöller/ Feskorn , ZPO, 33. Aufl. 2020, § 313 Rn. 8a; BeckOK-ZPO/ Ulrici , Ed. 40, § 704 Rn. 10) bzw. hier ggf. weitere Verfügungsanträge bei erneuten Verstößen bzw. Vollstreckungsschwierigkeiten.
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 15 W 45/21
    Die Datei muss dann nicht zwingend körperlich fest mit der schriftlichen Entscheidung (und folgerichtig auch den Ausfertigungen) verbunden sein, weil in Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO ohnehin das Prozessgericht selbst als Vollstreckungsorgan tätig wird, auf den Akteninhalt bei der Auslegung zurückgegriffen werden kann und notfalls sogar klarstellende Feststellungsklagen möglich wären (vgl. auch BGH v. 14.10.1999 - I ZR 117/97, NJW 2000, 2207, 2208 jedenfalls zu Hauptsacheverfahren nach streitiger Verhandlung; siehe auch OLG Karlsruhe v. 14.10.2011 - 14 U 56/11, NJW-RR 2012, 820, 821; MüKo-ZPO/ Musielak , 6. Aufl. 2020, § 313 Rn. 11; Zöller/ Feskorn , ZPO, 33. Aufl. 2020, § 313 Rn. 8a; BeckOK-ZPO/ Ulrici , Ed. 40, § 704 Rn. 10) bzw. hier ggf. weitere Verfügungsanträge bei erneuten Verstößen bzw. Vollstreckungsschwierigkeiten.
  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

    Die im Antrag enthaltene Bezugnahme auf eine Anlage begegnet dabei keinen Bedenken (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2011, 14 U 56/11, NJW-RR 2012, 820; BGH, Urteil vom 14.10.1999, I ZR 117/97, NJW 2000, 2207).
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   OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6064
OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2012,6064)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2012 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2012,6064)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 14 U 56/11 (https://dejure.org/2012,6064)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Internetveröffentlichung in Romanform"; Anforderungen an inhaltliche Bestimmtheit des Unterlassungsantrags und des Urteilsausspruchs; Bezugnahme auf Anlagen; materielle Voraussetzungen; Grenzen der Kunstfreiheit; Gesamtverbot; Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages ist in der Regel unproblematisch, wenn der Kläger lediglich das Verbot der Handlung begehrt so wie sie begangen worden ist (BGH NJW-RR 2001, 684 ).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    So kann etwa bei einer Unterlassungsverurteilung hinsichtlich eines Buches auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (BGH NJW 2000, 2207/08).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    Die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw in der näheren persönlichen Umgebung genügt (BGH NJW 2005, 2844, 2845; BVerfG NJW 2008, 39 Tz 75).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr sind, kommt es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehören (vgl BGH NJW 2008, 2587 Tz 11).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    Dies ist nicht nur bei der Nennung des Namens der Fall, sondern kann auch aus der Anführung individualisierender Merkmale folgen (Wenzel/Burkhardt aaO. Kap. 12 Rn 43, 54 m.N.; BVerfG NJW 2004, 3619/3620).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11
    Die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw in der näheren persönlichen Umgebung genügt (BGH NJW 2005, 2844, 2845; BVerfG NJW 2008, 39 Tz 75).
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