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   OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15   

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https://dejure.org/2015,21423
OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15 (https://dejure.org/2015,21423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.07.2015 - 14 U 584/15 (https://dejure.org/2015,21423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 14 U 584/15 (https://dejure.org/2015,21423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 3 UWG; § 4 Nr. 10 UWG; § 8 Abs. 1 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der systematischen Kündigungshilfe einer gesetzlichen Krankenkasse mittels eines vorformuliert im Internet bereit gestellten Kontaktverbots

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der systematischen Kündigungshilfe einer gesetzlichen Krankenkasse mittels eines vorformuliert im Internet bereit gestellten Kontaktverbots

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Behinderung durch systematische Kündigungshilfe mit pauschalem Kontaktverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse darf neuen Mitgliedern bei der Kündigung der alten Krankenkasse helfen, aber nicht auf ein Kontaktverbot hinwirken

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Krankenkasse darf nicht auf Kontaktverbot hinwirken

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Kontaktsperre bei vorformulierten Kündigungshilfen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb, Behinderung, Black-Screen-Schreiben, Kundenabwehrschreiben, unlautere Abwerbung von Kunden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kein Kontaktverbot im Rahmen der Kündigungshilfe von Versicherungsverträgen - OLG Dresden zu einer häufig geübten Praxis der Versicherungsbranche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Krankenkasse darf beschränkte Kündigungshilfe bei Versicherungsverträgen anbieten

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Eine neue bedenkliche Methode der Kundenwerber - Kündigungshilfe mit Kontaktverbot

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 143 (Kurzinformation)

    Krankenkassen | Abwerbung von Mitgliedern: Kein Verbot der alten Krankenkasse zur Kontaktaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 905
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - einem vertraglich noch anderweitig gebundenen Kunden ein vorbereitetes Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist; ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher wird allein durch eine solche Dienstleistung nicht unsachlich zum Abschluss eines Vertrages mit einem Mitbewerber veranlasst (BGH GRUR 2005, 603 Rn 19 - Kündigungshilfe).

    Sie spiegeln aber hier den Stand der Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur wider (BGH GRUR 2005, 603 Rn 19 - Kündigungshilfe; Köhler a.a.O. § 4 Rn 10.47), zumal die Aufzählung nicht abschließend ist und etwa auch das Herabsetzen der Leistungen des Mitbewerbers erfasst wird.

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
    Deshalb ist die Leistung von Kündigungshilfe durch bloße Hinweise auf Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung grundsätzlich wettbewerbskonform (BGH GRUR 2002, 548 Rn 27 - Mietwagenkostenersatz).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
    Das Abwerben von Kunden ist zulässiger Teil des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (vgl. BGH, GRUR 1966, 263, 264 - Bau-Chemie).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
    Unlauter ist auch eine gezielte Behinderung, die dazu führt, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2011, 1018 Rn 65 - Automobil-Onlinebörse mwN; Ohly/Sosnitza, UWG , 6. Aufl., § 4 Rn. 10.9).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10

    Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15
    Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 UWG , nach der die beanstandete Werbemaßnahme als Geschäftspraktik im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern anzusehen ist und die Verfügungsbeklagte, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, bei Vornahme der beanstandeten Maßnahme als Gewerbetreibende gehandelt hat, steht im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 2005/29/EG (BGH GRUR 2014, 1120 Rn 16 - Betriebskrankenkasse II).
  • OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18

    Wettbewerbsrecht: Kündigungshilfe

    Deshalb ist die Leistung von Kündigungshilfe durch bloße Hinweise auf Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung grundsätzlich wettbewerbskonform (BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 14 - Kündigungshilfe; OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7).

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - einem vertraglich noch anderweitig gebundenen Kunden ein vorbereitetes Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt wird, dass nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist; ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher wird allein durch eine solche Dienstleistung nicht unsachlich zum Abschluss eines Vertrages mit einem Mitbewerber veranlasst (OLG Dresden, WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7; BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 17 + 19).

    Ferner ist es auch zulässig, sich zur Versendung des Kündigungsschreibens bevollmächtigen zu lassen (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 8; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, UWG, 37. Auflage, § 4 Rn. 4.39).

    Das wird etwa angenommen, wenn ein vorformuliertes Kündigungsschreiben die Klausel enthält, dass sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe-und Anruferlaubnisse, einschließlich Rückwerbeversuche mit sofortiger Wirkung widerrufen werden (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 14; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, aaO, § 4 Rn. 4.39).

    Unlauter ist auch eine gezielte Behinderung, die dazu führt, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 13 unter Hinweis auf BGH GRUR 2011, 1018 Rn. 65).

    Zugleich kann die Beklagte durch ihr konkretes Vorgehen Nachfragen verhindern und damit die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen (vgl. insoweit OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 14).

    Insbesondere kann die Beklagte den Klägerinnen nicht abverlangen, mit einem Versicherten, der noch ihr Kunde ist, nicht mehr telefonieren zu dürfen bzw. in Kontakt zu treten, und sei es auch nur zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 15).

  • OLG Oldenburg, 29.05.2017 - 6 U 208/16

    Wettbewerbsrecht: Kontaktaufnahmeverbote in Muster-Kündigungsschreiben

    Der Kunde darf jedoch nicht irregeführt, überrumpelt oder sonst in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden, etwa dadurch, dass das vorformulierte Kündigungsschreiben die Klausel enthält, wonach sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse, einschließlich Rückwerbeversuche mit sofortiger Wirkung widerrufen werden (vgl. Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 4 Rn. 4.39; OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 14 U 584/15 -, juris Rn. 14 f.).

    Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist die Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, denn der Senat weicht nicht von einer höchst- oder obergerichtlichen Rechtsprechung ab, sondern befindet sich in Übereinstimmung mit dieser (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 14 U 584/15 -, juris Rn. 14 f.).

  • OLG Jena, 27.03.2019 - 2 U 397/18

    Kontaktverbot - Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung durch Abschottung von

    Zwar ist die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (WRP 2015, 1395) mit dem vorliegenden Fall nicht in jeder Hinsicht vergleichbar.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 Sa 17/23

    Wettbewerb - Unterlassung - Schadensersatz

    Es begegnet keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken, sich in einem Formular eine Vollmacht für den Empfang der Kündigungsbestätigung erteilen zu lassen (OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 14 U 584/15, 14 U 0584/15 - Rn.8, juris).
  • OLG Hamm, 14.01.2022 - 26 U 142/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterstützung von Kunden einer Versicherung beim

    Indem der Beklagte mit den vorformulierten Schreiben auch Nachfragen zu dem Widerspruch der Datenweitergabe verhindert, kann er die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen (vgl. OLG Dresden, Urteil v. 14.7.2015 - 14 U 584/15, GRUR-RS 2015, 14501 Rn. 14).
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