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   OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02   

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https://dejure.org/2002,7347
OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02 (https://dejure.org/2002,7347)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2002 - 14 U 61/02 (https://dejure.org/2002,7347)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2002 - 14 U 61/02 (https://dejure.org/2002,7347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Lkw's gegenüber besonders grobem Verkehrsverstoß einer 15jährigen Radfahrerin

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG ; § 17 StVG
    Erhöhte Betriebsgefahr eines LKWs; Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall; Haftungsverteilung bei besonders vorwerfbares Verhalten eines jugendlichen Radfahrers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhte Betriebsgefahr eines LKWs; Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall; Haftungsverteilung bei besonders vorwerfbares Verhalten eines jugendlichen Radfahrers

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17
    Zurücktreten der Betriebsgefahr eines LKWs hinter dem schweren Verschulden eines Radfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei grobem Verkehrsverstoß keine Halterhaftung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 11.12.1996 - 3 U 73/96
    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02
    Eine altersgemäß entwickelte Jugendliche dieser Altersstufe weiß, dass man nicht mit unverminderter Geschwindigkeit mit dem Fahrrad eine Bundesstraße überqueren darf, ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr auf dieser herannaht (so auch OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28 m. w. N.; vgl. auch OLG Bremen, VersR 1981, 735 f.; OLG Hamm, VersR 1992, 204 f.).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02
    Eine völlige Haftungsfreistellung kommt jedoch sogar gegenüber diesem Personenkreis dann in Betracht, wenn auf der Seite des Kindes bzw. Jugendlichen - gemessen an dessen altersspezifischen Verhalten - auch subjektiv ein besonders vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß vorliegt (vgl. BGH NZV 1990, 227, 229).
  • OLG Bremen, 04.06.1980 - 3 U 13/80

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Straße bei Rotlicht überquerenden

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02
    Eine altersgemäß entwickelte Jugendliche dieser Altersstufe weiß, dass man nicht mit unverminderter Geschwindigkeit mit dem Fahrrad eine Bundesstraße überqueren darf, ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr auf dieser herannaht (so auch OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28 m. w. N.; vgl. auch OLG Bremen, VersR 1981, 735 f.; OLG Hamm, VersR 1992, 204 f.).
  • OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02
    Eine altersgemäß entwickelte Jugendliche dieser Altersstufe weiß, dass man nicht mit unverminderter Geschwindigkeit mit dem Fahrrad eine Bundesstraße überqueren darf, ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr auf dieser herannaht (so auch OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28 m. w. N.; vgl. auch OLG Bremen, VersR 1981, 735 f.; OLG Hamm, VersR 1992, 204 f.).
  • LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05

    Haftungsprivilegierung eines minderjährigen Kindes im Straßenverkehr

    Je jünger das Kind ist, desto eher ist sein verkehrswidriges Verhalten dem Gefahrenkreis zuzurechnen, dessen Schadenslasten die Gefährdungshaftung dem Halter des Kraftfahrzeugs zuweist (BGH NJW 1990, 1483, OLGR Celle 2003, 38).
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