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   OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15   

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https://dejure.org/2016,64505
OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15 (https://dejure.org/2016,64505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2016 - 14 U 61/15 (https://dejure.org/2016,64505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 14 U 61/15 (https://dejure.org/2016,64505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge gilt nicht für die Vereinbarung der "Ablösung" des ursprünglichen Darlehens

  • Justiz Baden-Württemberg

    Immobiliardarlehensvertrag: Anwendung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen auf eine Vereinbarung über die "Ablösung" des ursprünglichen Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Dementsprechend finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (BGH, Beschl. v. 06.12.1994 - XI ZR 99/94 - = WM 1995, 103; BGH Urt. v. 07.10.1997 - XI ZR 233/96 - BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 -, Rn. 21, jew. zit. n. juris; Staudinger, BGB, Bearb. 2012, § 492 Rn. 23, 30; Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 492 Rn. 11 ff.).

    Es ist schon fraglich, ob die Kläger aus der Belehrung auf einen Willen der Beklagten schließen konnten, ihnen ein vertragliches Widerrufsrecht einzuräumen (näher BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 6/12 -, Rn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Dies stellt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015 - 22 U 17/15 -).

    Insbesondere kann offen bleiben, ob die Widerrufsbelehrung als inhaltlich der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV (in der bis 31.03.2008 geltenden Fassung) entsprechend anzusehen ist mit der Folge, dass sich die Beklagte auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann, oder ob eine inhaltlichen Bearbeitung der Musterbelehrung deshalb anzunehmen ist, weil in der Belehrung zum "finanzierten Geschäft" nicht, wie im Gestaltungshinweis Nr. 9 vorgesehen, der Satz 2 der Musterbelehrung durch den für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Satz ersetzt wurde, sondern letzterer zusätzlich eingefügt und außerdem verändert wurde (vgl. zu einer identischen oder ähnlichen Belehrung wie der streitgegenständlichen einerseits etwa OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.02.2015 - 5 U 175/14 - und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015 - 22 U 17/15 -, jew. zit. n. juris; andererseits OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2016 - 23 U 98/15 -, zit. n. beck-online).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2016 - 23 U 98/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV nur bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Insbesondere kann offen bleiben, ob die Widerrufsbelehrung als inhaltlich der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV (in der bis 31.03.2008 geltenden Fassung) entsprechend anzusehen ist mit der Folge, dass sich die Beklagte auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann, oder ob eine inhaltlichen Bearbeitung der Musterbelehrung deshalb anzunehmen ist, weil in der Belehrung zum "finanzierten Geschäft" nicht, wie im Gestaltungshinweis Nr. 9 vorgesehen, der Satz 2 der Musterbelehrung durch den für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Satz ersetzt wurde, sondern letzterer zusätzlich eingefügt und außerdem verändert wurde (vgl. zu einer identischen oder ähnlichen Belehrung wie der streitgegenständlichen einerseits etwa OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.02.2015 - 5 U 175/14 - und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015 - 22 U 17/15 -, jew. zit. n. juris; andererseits OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2016 - 23 U 98/15 -, zit. n. beck-online).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2015 - 9 U 119/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Die Kläger sind nicht verpflichtet, die Zahlung der Darlehensraten einzustellen, um Leistungsklage erheben zu können (OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.01.2015 - 9 U 119/14 -).
  • OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Insbesondere kann offen bleiben, ob die Widerrufsbelehrung als inhaltlich der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV (in der bis 31.03.2008 geltenden Fassung) entsprechend anzusehen ist mit der Folge, dass sich die Beklagte auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann, oder ob eine inhaltlichen Bearbeitung der Musterbelehrung deshalb anzunehmen ist, weil in der Belehrung zum "finanzierten Geschäft" nicht, wie im Gestaltungshinweis Nr. 9 vorgesehen, der Satz 2 der Musterbelehrung durch den für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Satz ersetzt wurde, sondern letzterer zusätzlich eingefügt und außerdem verändert wurde (vgl. zu einer identischen oder ähnlichen Belehrung wie der streitgegenständlichen einerseits etwa OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.02.2015 - 5 U 175/14 - und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015 - 22 U 17/15 -, jew. zit. n. juris; andererseits OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2016 - 23 U 98/15 -, zit. n. beck-online).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Dementsprechend finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (BGH, Beschl. v. 06.12.1994 - XI ZR 99/94 - = WM 1995, 103; BGH Urt. v. 07.10.1997 - XI ZR 233/96 - BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 -, Rn. 21, jew. zit. n. juris; Staudinger, BGB, Bearb. 2012, § 492 Rn. 23, 30; Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 492 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 99/94

    Anforderungen an die Form der Abänderung von Altverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Dementsprechend finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (BGH, Beschl. v. 06.12.1994 - XI ZR 99/94 - = WM 1995, 103; BGH Urt. v. 07.10.1997 - XI ZR 233/96 - BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 -, Rn. 21, jew. zit. n. juris; Staudinger, BGB, Bearb. 2012, § 492 Rn. 23, 30; Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 492 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15
    Für ein vertragliches Widerrufsrecht würden jedenfalls nicht dieselben Anforderungen gelten wie für ein gesetzliches Widerrufsrecht, so dass es für den Beginn der Widerrufsfrist nicht darauf ankommt, ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an eine Belehrung über ein gesetzliches Widerrufsrecht entspricht (BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 14/10 -, Rn. 33, juris).
  • BGH, 08.03.2017 - IV ZR 435/15

    Versicherungsvertrag: Anwendbarkeit der neuen Gerichtsstandsregelung auf

    (1) Eine Ansicht, die auch das Berufungsgericht vertritt, sieht den zeitlichen Anwendungsbereich des § 215 VVG als von Art. 1 Abs. 1 EGVVG geregelt an, weil dieser nicht zwischen verschiedenen Arten von Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes differenziere (OLG Bamberg VersR 2011, 513; OLG Braunschweig NJOZ 2012, 804; OLG Dresden VersR 2010, 1065, 1066; OLG Düsseldorf VersR 2010, 1354 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 14 U 61/15 unter II I 2 b bb aaa, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg VersR 2009, 531; OLG Hamm VersR 2009, 1345, 1346; OLG München VersR 2015, 1153, 1154; OLG Naumburg VersR 2010, 374, 375; OLG Nürnberg VersR 2010, 935; OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 W 179/09, juris Rn. 8 f.; OLG Stuttgart r+s 2009, 102; VersR 2009, 246; Brand in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 215 Rn. 55; ders. in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. Art. 1 EGVVG Rn. 5 ff.; PK-VVG/Klär, 2. Aufl. § 215 Rn. 16; Klimke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 215 Rn. 2; MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 215 Rn. 39; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 215 Rn. 19; Bauer/Rajkowski, VersR 2010, 1559, 1560 f.; Brand, VersR 2011, 557, 559; Wagner, VersR 2009, 1589, 1591; (mit abweichender Begründung:) Gal in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. Art. 1 EGVVG Rn. 10).

    Dabei besteht wiederum darüber Uneinigkeit, ob sich die Anwendung von Art. 1 Abs. 2 EGVVG auf den dort geregelten Eintritt eines Versicherungsfalls beschränkt (OLG Dresden, Urteil vom 28. April 2015 - 4 U 1175/14 unter II A 2 c, nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 14 U 61/15 unter II I 2 b bb bbb (2), nicht veröffentlicht; Klimke aaO Rn. 3a; Schneider, VersR 2008, 859, 863) oder ob die Vorschrift - wie die Revision annimmt - auch Fälle umfasst, in denen die Voraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch bereits vor dem 31. Dezember 2008 eingetreten sind (OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2014 - 20 U 120/14 unter I 1, nicht veröffentlicht; LG Hanau, Urteil vom 25. November 2014 - 6 O 39/14 S. 10 f., nicht veröffentlicht).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17

    Verbraucherdarlehensvertrag - Abgrenzung echter von unechter

    Vergleichbare Unterschiede bestehen auch zu dem vom Senat mit Urteil vom 13.05.2016 - 14 U 61/15 - (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BGH, Beschl. v. 09.05.2017, XI ZR 266/16) entschiedenen Fall.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,76395
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15 (https://dejure.org/2020,76395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.02.2020 - L 14 U 61/15 (https://dejure.org/2020,76395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - L 14 U 61/15 (https://dejure.org/2020,76395)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Gewisse Zweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R -, vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, zitiert nach juris).

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - Az.: B 2 U 2/11 R - Rz. 17 - zitiert nach juris).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (ständige Rechtsprechung, BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, juris).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Entgegen der Auffassung des Klägers unterliegt die Stellungnahme des Prof. Dr. R. vom 19. April 2011 auch keinem Beweisverwertungsverbot aufgrund Verstoßes gegen § 200 Abs. 2 2. Halbsatz SGB VII. Selbst bei der Annahme, die Stellungnahme des Prof. Dr. R. sei unter Verstoß gegen § 200 Abs. 2 2. Halbsatz SGB VII zu den Akten gelangt, hätte es einer rechtzeitigen Rüge des Verfahrensmangels in der dem Verstoß nachfolgenden mündlichen Verhandlung - im vorliegenden Fall im Termin vor dem SG Bremen am 9. Februar 2015 - bedurft (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, juris).

    Da dies nicht geschehen ist und der damals bereits seit dem 24. Februar 2011 mandatierte Rechtsanwalt des Klägers am 7. März 2011 und damit zuvor Akteneinsicht gemäß § 120 SGG genommen hatte, ist eine erfolgreiche Rüge gemäß § 202 SGG i. V. m. § 295 ZPO nunmehr ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Das schließt eine Prüfung ein, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R).

    Die Ursachenbeurteilung im Einzelfall hat "anhand" des konkreten individuellen Versicherten unter Berücksichtigung seiner Krankheiten und Vorschäden zu erfolgen, aber auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, d. h. eine individuelle Bewertung auf objektiver, wissenschaftlicher Grundlage (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Bei der Impfung handelte es sich nicht um eine unfreiwillige Einwirkung, die dem Begriff des Unfalls immanent ist, sondern um ein Ereignis, das planmäßig und willentlich herbeigeführt wurde (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl., Seite 10 und BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R -,Rz. 15; juris).

    Gleiches gilt für äußere Einwirkungen - z.B. auch durch eine Impfung -, deren Folgen äußerlich nicht sichtbar sind (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 26.11.2019 - L 9 VE 22/18

    Krank nach Impfung - sofort zum Arzt gehen!

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Auch in der aktuellen medizinischen Forschung besteht nach weit überwiegender Meinung kein Zusammenhang zwischen einer Impfung (egal welcher Art) und einer Erkrankung an MS (vgl. hierzu LSG Sachsen, Urteil vom 26. November 2019 - L 9 VE 22/18 ZVW -, juris, in welchem auf eine große Studie aus dem Jahre 2019, veröffentlicht von Prof. Dr. Hemmer, TU München, verwiesen wird, welche die bisherige Auffassung stützt).
  • BSG, 26.01.1970 - 2 RU 64/69
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Eine wiederholte Antragstellung nach § 109 SGG rechtfertigt sich daher nur bei Vorliegen besonderer Umstände (BSG, Urteil vom 26. Januar 1970 - 7/2 RU 64/69-; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 6 SB 5267/11 -, juris m. w. N.).
  • LSG Bayern, 26.03.2019 - L 15 VJ 9/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Anspruch auf Versorgung nach dem Impfschadensrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Da ein entsprechender Ursachenzusammenhang in der medizinischen Wissenschaft (bisher unbewiesen) diskutiert wird, ist der Impfstoffhersteller schon aus Haftungsgründen genötigt, auf einen solchen Effekt hinzuweisen, ohne dass daraus ein hinreichender wissenschaftlicher Beleg erfolgt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Juni 2012 - L 13 VJ 59/11 - Rz. 36, juris; LSG Bayern, Urteil vom 26. März 2019 - L 15 VJ 9/16 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2013 - L 6 SB 5267/11

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Schmerzstörung als psychische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Eine wiederholte Antragstellung nach § 109 SGG rechtfertigt sich daher nur bei Vorliegen besonderer Umstände (BSG, Urteil vom 26. Januar 1970 - 7/2 RU 64/69-; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 6 SB 5267/11 -, juris m. w. N.).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Wenn auch die Theorie der wesentlichen Bedingung im Unterschied zu der an der generellen Geeignetheit einer Ursache orientierten Adäquanztheorie auf den Einzelfall abstellt (vgl. zu den Unterschieden BSGE 63, 277, 280), bedeutet dies nicht, dass generelle oder allgemeine Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang bei der Theorie der wesentlichen Bedingung nicht zu berücksichtigen oder bei ihr entbehrlich wären (vgl. schon BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Es entspricht dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis einer Tatsache beliebig oft nachzukommen (BSG, Urteil vom 15. April 1991 - 5 RJ 32/90 -, juris).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 181/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler:

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - L 13 VJ 59/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

  • LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14

    Anerkennung einer Impfung als Arbeitsunfall; Impfung gegen Schweinegrippe mit dem

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2020 - L 10 VE 46/17

    Aluminiumhydroxid; Fatigue; Havrix 1440; Impfschaden; Multiple Sklerose

    Nachdem die Berufsgenossenschaft daraufhin die Anerkennung der Hepatitis-A-Impfung als Arbeitsunfall abgelehnt hatte und auch der Widerspruch hiergegen erfolglos geblieben war, wurde im darauf folgenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Bremen, Az.: S 29 U 15/09 (anschließend: Landessozialgericht Bremen L 14 U 61/15, Urteil vom 20. Februar 2020) auf Antrag des Klägers ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) von Dr. Klaus N. vom 11. November 2010 eingeholt, worin dieser zu dem Ergebnis gelangte, ein Ursachenzusammenhang zwischen der Hepatitis-A-Impfung und der Erkrankung des Klägers sei mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

    Unabhängig davon und selbständig tragend hat der Sachverständige Prof. Dr. X. überzeugend ausgeführt, dass nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Hinweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Impfung und der Auslösung einer MS bestünden (so auch schon der 14. Senat des erkennenden Gerichts unter Auswertung des ihm vorliegenden medizinischen Materials (L 14 U 61/15, Urteil vom 20. Februar 2020).

    Nach der aktuellen medizinischen Forschung besteht somit kein Zusammenhang zwischen einer Impfung (gleich welcher Art) und einer Erkrankung an MS (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 26. November 2019, L 9 VE 22/18 ZVW, juris, Rn. 55 unter Verweis auf eine große Studie aus dem Jahre 2019, veröffentlicht von Prof. Dr. Hemmer, TU München; ebenso im parallelen Verfahren des Klägers: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Februar 2020, L 14 U 61/15).

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