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   OLG Celle, 06.06.2007 - 14 U 64/07   

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https://dejure.org/2007,12296
OLG Celle, 06.06.2007 - 14 U 64/07 (https://dejure.org/2007,12296)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2007 - 14 U 64/07 (https://dejure.org/2007,12296)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 14 U 64/07 (https://dejure.org/2007,12296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung bei wechselseitigen Berufungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 S. 3 GKG; § 45 Abs. 2 GKG; § 45 Abs. 1 S. 3 GKG
    Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren; Maßgeblichkeit des höheren Anspruchs bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln und bei gegenseitigem Ausschluss der Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren; Maßgeblichkeit des höheren Anspruchs bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln und bei gegenseitigem Ausschluss der Ansprüche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13

    Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien

    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06

    Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf

    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 , NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06 , Nds. Rpfl.
  • OLG Oldenburg, 28.08.2019 - 1 U 19/19
    Es findet eine Addition der beiden Streitwerte statt (gegen OLG Celle Urteil vom 23. Januar 2008 - 14 U 98/07, juris; OLG Celle Urteil vom 6. Juni 2007 - 14 U 64/07, juris; OLG Celle Urteil vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, juris).
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