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   OLG Celle, 22.06.2016 - 14 U 68/15   

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https://dejure.org/2016,16894
OLG Celle, 22.06.2016 - 14 U 68/15 (https://dejure.org/2016,16894)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2016 - 14 U 68/15 (https://dejure.org/2016,16894)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 14 U 68/15 (https://dejure.org/2016,16894)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Materielles Schadensersatzbegehren wegen Personenschadens aus einem Verkehrsunfall; Sachlicher Geltungsbereich der Höchstsummenbegrenzung in § 12 Strassenverkehrsgesetz (StVG a.F.); Anwendbarkeit auf die Zahlung einer Rente

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung der Höchstsummenbegrenzung in § 12 StVG a.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielles Schadensersatzbegehren wegen Personenschadens aus einem Verkehrsunfall; Sachlicher Geltungsbereich der Höchstsummenbegrenzung in § 12 Strassenverkehrsgesetz (StVG a.F.); Anwendbarkeit auf die Zahlung einer Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 12 a.F.
    Höchstsummenbegrenzung in § 12 StVG a.F.

  • rechtsportal.de

    StVG § 12 a.F.
    Sachlicher Geltungsbereich der Höchstsummenbegrenzung in § 12 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Höchstsummenbegrenzung in § 12 StVG a.F.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 20.12.2001 - 24 U 15/01
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2016 - 14 U 68/15
    Dass die Rente lebenslang zu zahlen wäre, ergibt sich weder aus der Kommentierung von Burmann (a. a. O.) noch aus dem dort in Bezug genommenen Urteil des OLG München vom 20. Dezember 2001 (24 U 15/01, r+s 2003, 388).
  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 15/63
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2016 - 14 U 68/15
    Diese Argumentation hat den BGH in seinem Urteil vom 17. März 1964 (VI ZR 15/63, juris) bewogen, von einem Vorab-Abzug summierter Monatsbeträge abzusehen (a. a. O., juris Rz. 19).
  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 56/06

    Echte Begrenzung der vom Schädiger geschuldeten Leistung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2016 - 14 U 68/15
    Es hat sich dabei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16. Mai 2007 (14 U 56/06) gestützt.
  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 9 U 2/19
    Allein das OLG Celle (Urteil vom 22.06.2016, 14 U 68/15) habe anders entschieden.

    Die Argumentation in der vielzitierten Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 22.06.2016, 14 U 68/15, Rn. 32) überzeugt nicht, verweist sie doch nur auf die Absicht, durch eine feste Begrenzung den Kraftfahrzeughaltern eine Versicherung zu ermöglichen, und darauf, dass das Zahlungsrisiko andernfalls nicht kalkulierbar sei.

    Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Celle vom 22.06.2016 (14 U 68/15) zuzulassen.

  • BGH, 16.03.2021 - VI ZR 140/20

    Haftungsgrenzen bei Kfz-Unfall mit Personenschaden: Berücksichtigung der

    Eine abweichende Auffassung wird zwar vom Oberlandesgericht Celle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2016 - 14 U 68/15, juris) und vereinzelten Stimmen in der Literatur (vgl. Lang, juris PR-VerkR 14/2017 Anm. 2; Lang, juris PR-VerkR 10/2019 Anm. 2; Walter in Beck OGK, Stand 1.9.2019, StVG § 12 Rn. 9.1) vertreten, doch ist diese Auslegung vom klaren Wortlaut des Gesetzes nicht getragen, vom Zweck des Gesetzes nicht geboten und es finden sich für sie keine Anhaltspunkte in den Gesetzgebungsmaterialien.
  • LG Frankfurt/Main, 06.12.2018 - 2 O 48/18

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Rentenzahlung bei unfallbedingten Dauerschaden

    Die Beklagte ist unter Verweis auf das Urteil des OLG Celle vom 22.06.2016, Az. 14 U 68/15, der Auffassung, im Rahmen des § 12 StVG a.F. sei auch der Schadensersatz in Form einer Rente durch einen Kapitalbetrag beschränkt.

    Im Rahmen des § 12 Abs. 1 StVG a.F. musste der Geschädigte vielmehr im Hinblick auf die jeweiligen Höchstbeträge für den Kapitalbetrag oder die Rente für sich entscheiden, ob etwa wegen eines kurzfristigen hohen Schadens die Kapitalzahlung günstiger ist, oder bei einer längeren Laufzeit die Rentenzahlung (BGH, Urteil vom 13.07.1972, III ZR 107/69, BeckRS 1972, 30401087; a.A. OLG Celle, Urteil vom 22.06.2016, 14 U 68/15).

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