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   OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08   

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OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08 (https://dejure.org/2008,7375)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2008 - 14 U 72/08 (https://dejure.org/2008,7375)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 14 U 72/08 (https://dejure.org/2008,7375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Teilurteil: Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: (Un-)Zulässigkeit bei der Gefahr widersprechender Entscheidungen; Haftung wegen eines im absoluten Halteverbot parkenden Taxis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § 539 Zivilprozessordnung (ZPO) auch bei Annahme einer materiellrechtlich richtigen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht; Möglichkeit einer nachträglichen Heilung der Unzulässigkeit eines ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung eines im Haltverbot halb auf Gehweg und Radweg parkenden Taxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § 539 Zivilprozessordnung (ZPO) auch bei Annahme einer materiellrechtlich richtigen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht; Möglichkeit einer nachträglichen Heilung der Unzulässigkeit eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Tod eines einfachen Streitgenossen ohne Tangierung des Verfahrens der übrigen Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Teilurteil bei Tod einer Partei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilurteil bei Tod einer Partei? (IBR 2008, 1295)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Die Rechtsprechung des BGH, nach der die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht berührt und in diesem Fall ein Abschluss durch Teilurteil zulässig sein kann, ist auf Fälle des Todes einer Partei entsprechend anwendbar, wenn die Aussetzung des Verfahrens angeordnet und der Zeitpunkt einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens auch durch die unbekannten Erben der verstorbenen Partei ungewiss war (Anschluss an BGH, Urt. v. 7. November 2006 - X ZR 149/04).

    bb) Diese letzten Erwägungen sind vom Bundesgerichtshof auf den Fall des Todes einer Partei übertragen worden (BGH, Urt. v. 7. November 2006 X ZR 149/04, NJW 2007, 156).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt noch Urt. v. 10. Februar 2004 VI ZR 218/03, NJW 2004, 1375, insb. jurisRdnr. 11 f.) gibt es keine allgemeinverbindlichen Grundsätze dazu, in welchen Fällen ein Zurechnungszusammenhang bejaht werden muss oder zu verneinen ist.

    Der Unfall zwischen der Verstorbenen und dem Kläger fand zudem im nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang (dazu auch BGH, Urt. v. 10. Februar 2004 a. a. O., jurisRdnr. 18) mit dem Halten des Beklagten zu 1 statt.

  • OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem Radfahrer

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Demgemäß hat das OLG Hamm (NZV 1999, 418 - zitiert bei Grüneberg, Rdnr. 542) für die Kollision zwischen einem Fußgänger, der bei regnerischem Wetter mit Regenschirm plötzlich hinter einer Parkbucht hervortretend einen parallel zur Straße verlaufenden Radweg überquerte und dort mit einem von links mit 10 bis 15 km/h kommenden Radfahrer kollidierte, eine 100 %ige Haftung des Fußgängers bejaht.
  • OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07

    Begriff des liegengebliebenen Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Dieser Würdigung entspricht die Rechtsprechung des Senats, der im Urteil vom 12. Dezember 2007 (OLGR 2008, 147, jurisRdnr. 12. Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschl. v. 10. Juni 2008 - VI ZR 10/08) einen Unfall bei dem Betrieb eines Lkw bejaht hat, der auf dem Seitenstreifen - also außerhalb der Fahrbahn, § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO - gehalten hatte und in den dann ein anderer Lkw hineingefahren ist.
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03

    Abweisung der Amtshaftungsklage gegen einen Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Ist jedoch in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte ein Beweisthema für die Entscheidung gegen alle Beklagte gleichermaßen erheblich, darf die ggf. erforderliche Wiederholung einer Zeugenvernehmung nicht auf ein Prozessrechtsverhältnis beschränkt und gleichzeitig über das andere durch Teilurteil entschieden werden (BGH, Urt. v. 11. Oktober 1991 - V ZR 341/89, NJW-RR 1992, 253. ausdrücklich bestätigt für Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen: BGH, Urt. v. 17. Februar 2004 VI ZR 39/03, VersR 2004, 785, insb. jurisRdnr. 4 m. w. N.).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Denn der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d. § 539 ZPO dar (vgl. nur BGH, Urt. v. 12. Januar 1994 XII ZR 167/92, NJW-RR 1994, 379, jurisRdnr. 25), der nicht "rückwirkend" dadurch beseitigt wird, dass eine - auch von der jeweiligen Besetzung des zuständigen Spruchkörpers abhängige - Würdigung des Rechtsmittelgerichts die Entscheidung (nur) materiellrechtlich für richtig hält.
  • KG, 16.08.2004 - 12 U 105/03

    Beseitigung der Gefahr der Widersprüchlichkeit eines Teilurteils durch Rücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    b) Auch die nach Urteilserlass vorgenommene Abtrennung des beim Landgericht verbliebenen RestRechtsstreits gegen die Nachlasspflegerin konnte nicht das Teilurteil im Nachhinein zulässig "machen" (wie bei einer Rücknahme der Klage gegen einen Gesamtschuldner, vgl. KG MDR 2005, 291).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. die Nachweise im Urt. v. 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, jurisRdnr. 10), ist der Erlass eines Teilurteils zulässig, wenn nach Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht berührt wird.
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 341/89

    Umfang der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Ist jedoch in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte ein Beweisthema für die Entscheidung gegen alle Beklagte gleichermaßen erheblich, darf die ggf. erforderliche Wiederholung einer Zeugenvernehmung nicht auf ein Prozessrechtsverhältnis beschränkt und gleichzeitig über das andere durch Teilurteil entschieden werden (BGH, Urt. v. 11. Oktober 1991 - V ZR 341/89, NJW-RR 1992, 253. ausdrücklich bestätigt für Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen: BGH, Urt. v. 17. Februar 2004 VI ZR 39/03, VersR 2004, 785, insb. jurisRdnr. 4 m. w. N.).
  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
    Es genügt daher, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, jurisRdnr. 6).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 10/08

    Abgrenzung von Liegenbleiben und verkehrswidrigem Anhalten eines Fahrzeugs

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Das Teilurteil gegen den Beklagten ist im Hinblick auf die Unterbrechung des Verfahrens nach am 14.10.2008 erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten zu 2. (§ 240 ZPO, vgl. GA) - trotz der Gefahr von Widersprüchen zwischen Teil- und Schlussentscheidung bei einem Teilurteil gegen einen von mehreren Streitgenossen (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2003, VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 301, Rn 7/9c mwN) - ausnahmsweise aus Gründen der gebotenen Justizgewährung zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2002, VII ZR 176/02, BauR 2003, 753; BGH, Urteil vom 07.11.2006, X ZR 149/04, NJW 2007, 156; OLG Celle, Urteil vom 29.10.2008, 14 U 72/08, OLGR 2009, 190; Zoller-Vollkommer, a.a.O., § 301, Rn 4/7/9c; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 20. Teil, Rn 60 mwN).
  • LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18

    Verkehrsunfall mit Fahrzeug im absoluten Halteverbot

    Es hat sich in dem konkreten Unfallgeschehen genau das verwirklicht, was durch das absolute Halteverbot an dieser für den Begegnungsverkehr in der Breite sonst gerade zu knapp bemessenen Straße verhindert werden sollte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 14 U 72/08 - Rn. 24f, recherchiert bei juris).
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