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OLG Hamburg, 12.09.1996 - 14 U 77/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Verletzung eines Mietvertrages; Nichteingreifen eines vertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls und des daraus resultierenden Schadens; Schuldhafte Beschädigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.02.1996 - 306 O 155/95
- OLG Hamburg, 12.09.1996 - 14 U 77/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 275/89
Versicherungsnehmer; Herbeiführen eines Unfalls auf grob fahrlässige Weise; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Freiburg, 05.12.1979 - 5 O 304/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz
Allerdings reicht ein Abkommen von der Fahrbahn allein als Grundlage für einen sogenannten Anscheinsbeweis nicht aus, wenn weitere besondere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die gegen die für einen derartigen Anscheinsbeweis erforderliche Typizität des Geschehensablaufes sprechen (BGH NJW 1996, 1828 zum Abkommen von der Fahrbahn beim Überholvorgang eines anderen Pkw; OLG Hamburg, Urteil vom 12.09.1996 - 14 U 77/96 - juris).