Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 09.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07   

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https://dejure.org/2011,5709
OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2011,5709)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2011 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2011,5709)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2011,5709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts an einer Fernsehsendung durch Aufzeichnung mittels eines Online-Videorecorders und Überlassung an mehrere Nutzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 15; UrhG § 44a; UrhG § 53; UrhG § 87

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    OLG Dresden klärt Rechtsstreit um Online-Videorekorder

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Save.TV gewinnt gegen RTL

  • heise.de (Pressebericht, 14.07.2011)

    RTL verliert Rechtsstreit gegen Online-Videorecorder-Dienst

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Videorekorder "Save.TV" verletzt nicht Vervielfältigungsrecht von RTL

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.07.2011)

    RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts von RTL durch "Save.TV"

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Save

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Save-TV versus RTL-Konzern: Urteil zu Vervielfältigungsrechten und Lizenzgebühren

  • beck.de (Kurzinformation)

    RTL verliert Rechtsstreit gegen Save.tv

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online-Videorekorder mit Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten vereinbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung durch Online-Videorekorder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 413
  • MMR 2011, 610
  • K&R 2011, 601
  • ZUM 2011, 913
  • afp 2011, 594
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Das eigene Klagrecht tragen vielmehr schutzwürdige materielle Interessen (BGH GRUR 1992, 697 Tz 21 - ALF).

    Das erforderliche eigene schutzwürdige Interesse an der Geltendmachung der Ansprüche aus Rechtsverletzung ist anzunehmen, wenn der Rechteinhaber sich eine fortdauernde Teilhabe an dem wirtschaftlichem Ertrag aus der Verwertung seines Rechts vorbehalten hat (BGH GRUR 1992, 697 Tz 20 - ALF).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Wie dort soll auch hier der Wahrnehmungsauftrag durch Einräumung von Nutzungsrechten umgesetzt werden (vgl. BGH GRUR 2009, 939 Tz 29 - Mambo Nr. 5).

    Hat ein Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte an seinem Werk einer Verwertungsgesellschaft eingeräumt, ist er neben der Verwertungsgesellschaft selbst ebenfalls berechtigt, Ansprüche wegen Rechtsverletzungen selbständig geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat (vgl. BGH GRUR 2009, 939 Tz 30 - Mambo Nr. 5 m.w.N.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG , 3. Aufl. § 97 Rn 19).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07

    Seeing is Believing

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Sie kann, ohne einem Kontrahierungszwang unterworfen zu sein, frei entscheiden, ob und gegebenenfalls wem sie Nutzungsrechte einräumen will (BGH, GRUR 2009, 1052 Tz 10 - Seeing is Believing).

    Für die Verwertungsgesellschaft, die an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt ist, ergab sich dieser Abschlusszwang indes nicht aus den zur Wahrnehmung eingeräumten Nutzungsrechten als solchen, sondern aus ihrer faktischen Monopolstellung (BGH, GRUR 2009, 1052 Tz 10 - Seeing is Believing).

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Die mit funktechnischen Mitteln bewirkte Werkübermittlung entspricht einer Werknutzung durch öffentliche Wiedergabe (vgl. BGHZ 123, 149 Tz 16 - Verteileranlagen).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Dem Berechtigungsvertrag liegt maßgeblich der Zweck zugrunde, der Verwertungsgesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung Rechte einzuräumen, deren individuelle Wahrnehmung dem einzelnen Berechtigten nicht möglich ist (vgl. BGHZ 142, 388, 396 - Musical-Gala m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Zwar kann ein aus einem Patent auf Unterlassung in Anspruch genommene Beklagter nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 180, 312 Tz 29 - Orange Book Standard) einwenden, der Patentinhaber missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn er sich weigert, mit dem Beklagten einen Patenlizenzvertrag zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen abzuschließen.
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06

    Nutzung von Musik für Werbezwecke

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Der Zweckübertragungsgedanke (§§ 31 Abs. 5, 87 Abs. 2 S. 3 UrhG ), der auch für die Auslegung von Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften maßgeblich ist (BGH GRUR 2010, 62 Tz 16 - Nutzung von Musik für Werbezwecke), schützt die Klägerin vor einer diesen Wahrnehmungsauftrag übersteigenden Rechtsvergabe.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07

    Regio-Vertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Eine Weitersendung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 UrhG setzt voraus, dass der Inhalt einer Sendung durch funktechnische Mittel einer Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, §§ 15 Abs. 3, 20 UrhG (BGH GRUR 2010, 530 Tz 17 - Regio-Vertrag).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Ein Zugänglichmachen im Sinne von § 19 a UrhG liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH GRUR 2010, 628 Tz. 19 - Vorschaubilder, m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07
    Auch adäquate mittelbare Schäden sind ersatzfähig und begründen ein schutzwürdiges materielles Interesse an einer Anspruchsverfolgung (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.2011- X ZR 86/10, GRURPrax 2011, 238 - Cinch-Stecker; a. A. OLG München GRUR 2005, 1038 Tz 73 - Hundertwasserhaus II).
  • OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01

    Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung

  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 175/07

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2011 (14 U 801/07) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht (OLG Dresden, GRUR-RR 2011, 413 = ZUM 2011, 913) das landgerichtliche Urteil unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und der Anschlussberufung der Klägerin abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst.

  • OLG Dresden, 12.03.2019 - 14 U 1071/06

    Internet-Videorecorder

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat der Senat mit Urteil vom 12.7.2011 (OLG Dresden, ZUM 2011, 913 = CR 2012, 745) das landgerichtliche Urteil unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst.

    Mit Urteil vom 12.7.2011 (OLG Dresden, ZUM 2011, 913 = CR 2012, 745) hatte der Senat angenommen, das Angebot "..." verletze nicht das Leistungsschutzrecht der Klägerin aus § 87 Abs. 1 UrhG im Hinblick auf das Vervielfältigungsrecht, § 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG.

    Damit wurde die Auffassung des Senats (Urteil vom 12.7.2011, ZUM 2011, 913 = CR 2012, 745 Rn 57 ff., auf das verwiesen wird) bestätigt, so dass zwar die zur Zurückverweisung führende Entscheidung darauf nicht beruhen kann und sich die Bindungswirkung hierauf nach § 563 Abs. 2 ZPO nicht erstreckt (vgl. Zöller-Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 563 Rn 3 a).

    Wie der gerichtliche Sachverständige Diplom-Informatiker Prof. Dr. SV1 festgestellt hat, erzeugt der Aufnahmeserver vom ersten Schritt des Aufnahmeprozesses an benutzerindividuell eine Videodatei, die gespeichert und dann in ein kundenspezifisches Verzeichnis (im Storage Cluster) verschoben wird (Senat, Urteil vom 12.7.2011, ZUM 2011, 913, 745 Rn 29).

    Im Streitfall erhielt mit gleichzeitig mindestens 100 solcher Nutzern des Angebots "...", die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind, eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit Vervielfältigungen einer Sendung aus dem Programm der Klägerin (BGH, GRUR 2013, 618 Rn 43 - Internet-Videorecorder II; Senat, Urteil vom 12.7.2011, ZUM 2011, 913, 745 Rn 60).

  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

    Nach Auffassung der Beklagten weist die von ihr nunmehr dargelegte technische Ausgestaltung des Online-Videorecorders keine relevanten Abweichungen zum im Verfahren vor dem OLG Dresden festgestellten Sachverhalt (vgl. dazu OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, Az. 14 U 801/07, juris) auf, so dass entsprechend der Rechtsprechung des OLG Dresden (a.a.O.) und des BGH (Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 175/07, juris) davon auszugehen sei, dass die Beklagten weder das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG, noch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG verletzen.

    Ein Zugänglichmachen im Sinne von § 19 a UrhG liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende Werk eröffnet wird (OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, Az. 14 U 801/07, juris Tz. 54, - save.tv-; BGH GRUR 2010, 628 Tz. 19 - Vorschaubilder-).

    Die Beklagten wenden zu Unrecht ein, dass sich die Funktionsweise des Online-Video- Recorders, wie von ihr nunmehr vorgetragen, von der Funktionsweise, die das OLG Dresden seiner Entscheidung vom 12.07.2011 (Az. 14 U 801/07, juris, - save.tv -) zugrunde gelegt hat, nicht wesentlich unterscheidet.

  • OLG München, 03.06.2015 - 6 Sch 7/14

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertragen bei Online-Videorecordern

    Nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. April 2009, ZUM 2009, 765) hat das OLG Dresden im wiedereröffneten Berufungsverfahren mit Urteil vom 12. Juli 2011 (AfP 2011, 594) einen Eingriff in das (der hiesigen Beklagten zustehende) Recht, die Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) ebenso verneint wie einen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung der Funksendungen (§ 19a UrhG); einen Verstoß gegen das Senderecht (§ 20 UrhG) der hiesigen Beklagten hat es hingegen bejaht, wobei es den von der hiesigen Klägerin erhobenen Zwangslizenzeinwand (§ 87 Abs. 5 UrhG) mangels vorangegangenen Schiedsverfahrens zurückgewiesen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.10.2007 - 14 U 801/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48506
OLG Dresden, 09.10.2007 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2007,48506)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.10.2007 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2007,48506)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 14 U 801/07 (https://dejure.org/2007,48506)
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