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   OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19   

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OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19 (https://dejure.org/2020,54055)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.2020 - 14 U 81/19 (https://dejure.org/2020,54055)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 2020 - 14 U 81/19 (https://dejure.org/2020,54055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz; Unzureichende Berufungsbegründung; Berufungsbegründungsschrift aus Textbausteinen und Urteilsversatzstücken

  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz; Unzureichende Berufungsbegründung; Berufungsbegründungsschrift aus Textbausteinen und Urteilsversatzstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 466/17

    Wirksamkeit des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen; Unzureichende

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Dazu gehört die Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihm entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14 -, NJW-RR 2016, 80); formelhafte Wendungen und allgemeine Redewendungen genügen dabei ebenso wenig wie die pauschale Rüge, die Auffassung des Erstrichters sei falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift irrig (BGH, Urteil vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17 -, NJW-RR 2019, 937 m.w.N.).

    Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil gar nicht oder nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (BGH, Beschlüsse vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937; und vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06 -, NJW-RR 2008, 1308; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18 -, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17 -, BeckRS 2017, 119632).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Etwas anderes kann auch nicht vor dem Hintergrund gelten, dass hier unverjährte kaufvertragliche Ansprüche in Betracht kamen, bei denen anders als bei deliktischen Ansprüchen keine subjektiven Voraussetzungen auf Seiten der Beklagten zu prüfen wären und bei denen - anders als bei § 826 BGB - schon das rein objektive Vorliegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen im konkreten Fahrzeug bereits ein Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB sein dürfte (BGH, Beschlüsse vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, BeckRS 2020, 2119; und vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -, NJW 2019, 1133 Rn. 5, 17 ff.) - auch wenn hier kein behördliches Einschreiten konkret droht, sondern nur die Möglichkeit eines behördlichen Eingreifens in der Zukunft besteht (BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -, NJW 2019, 1133 Rn. 20, 22).

    Ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, BeckRS 2020, 2119).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Im Rahmen dieser gesetzlichen Anforderungen muss jede Berufungsbegründung anerkanntermaßen auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06 -, NJW-RR 2008, 1308).

    Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil gar nicht oder nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (BGH, Beschlüsse vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937; und vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06 -, NJW-RR 2008, 1308; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18 -, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17 -, BeckRS 2017, 119632).

  • LG Köln, 02.10.2019 - 10 O 238/19
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Die Berufung des Klägers gegen das am 02.102.19 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (Az. 10 O 238/19) wird als unzulässig verworfen.

    Nach Zustellung am 08.10.2019 wendet sich der Kläger mit seiner am 21.10.2019 beim Oberlandesgericht eingegangenen Berufung gegen diese Entscheidung und verfolgt seine erstinstanzlichen Anträge weiter indem er - sinngemäß - beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 02.10.2019 (10 O 238/19).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Das Landgericht hat sich weiter der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18 -) angeschlossen, dass vorliegend aufgrund des in Gänze fehlenden Klägervortrages für die Anwendung der Grundsätze der sekundären Darlegungslast kein Raum bleibe.
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Textbausteinartige Darlegungen, die sich in Massenverfahren zwar wohl nicht vermeiden lassen, sind nur dann unschädlich, wenn sie die Subsumtion der (sei es umfangreichen) Textbausteine auf den Einzelfall noch - zumindest im wesentlichen Kern - an irgendeiner Stelle der Berufungsbegründung erkennen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - II ZB 21/10 -, NJW-RR 2012, 440).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17

    Keine Ersatzlieferung (§ 439 I Fall 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf -

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil gar nicht oder nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (BGH, Beschlüsse vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937; und vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06 -, NJW-RR 2008, 1308; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18 -, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17 -, BeckRS 2017, 119632).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Etwas anderes kann auch nicht vor dem Hintergrund gelten, dass hier unverjährte kaufvertragliche Ansprüche in Betracht kamen, bei denen anders als bei deliktischen Ansprüchen keine subjektiven Voraussetzungen auf Seiten der Beklagten zu prüfen wären und bei denen - anders als bei § 826 BGB - schon das rein objektive Vorliegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen im konkreten Fahrzeug bereits ein Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB sein dürfte (BGH, Beschlüsse vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, BeckRS 2020, 2119; und vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -, NJW 2019, 1133 Rn. 5, 17 ff.) - auch wenn hier kein behördliches Einschreiten konkret droht, sondern nur die Möglichkeit eines behördlichen Eingreifens in der Zukunft besteht (BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -, NJW 2019, 1133 Rn. 20, 22).
  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Dazu gehört die Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihm entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14 -, NJW-RR 2016, 80); formelhafte Wendungen und allgemeine Redewendungen genügen dabei ebenso wenig wie die pauschale Rüge, die Auffassung des Erstrichters sei falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift irrig (BGH, Urteil vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17 -, NJW-RR 2019, 937 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2019 - XI ZB 30/18

    Bezeichnung der Umstände für eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19
    Denn eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden (BGH, Beschluss vom 25.6.2019 - XI ZB 30/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).".
  • OLG Köln, 05.06.2020 - 19 U 211/19
    Daher liegt der Fall hier anders als in den beiden von der Beklagten in Bezug genommenen Beschlüsse anderer Senate des Oberlandesgerichts Köln vom 24.03.2020 (Az.: 15 U 171/19, Anlage BB 10) und vom 21.04.2020 (Az.: 14 U 81/19, Anlage BB 11).
  • BGH, 05.08.2021 - III ZB 46/20

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: nach

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 4. August 2020 - 14 U 81/19 - aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 77/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Die Frage, ob dem Kläger etwa "entgegen der Auffassung des Landgerichts" ein kaufrechtlicher Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB (vgl. Seite 7 der Berufungsbegründung) zugestanden habe, spielte im angefochtenen Urteil schon deshalb keine Rolle, weil der Kläger in erster Instanz seine Forderung nur auf deliktische Ansprüche gestützt und auch ein Schuldverhältnis zwischen ihm und der Beklagten, auf das er sich aber nunmehr formelhaft stützen will, gar nicht vorgetragen hatte (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Argumentation auch OLG Köln, 14 U 81/19, Beschl. v. 21.04.2020).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2020 - 11 U 168/20
    Die Frage, ob der Klägerin etwa "entgegen der Auffassung des Landgerichts" ein kaufrechtlicher Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB (vgl. Seite 7 der Berufungsbegründung) zugestanden hat, spielte im angefochtenen Urteil schon deshalb keine Rolle, weil die Klägerin in erster Instanz ihre Forderungen nur auf deliktische Ansprüche (vgl. S. 3 der Klageschrift und S. 1 des Schriftsatzes v. 05.08.2019) gestützt und auch ein Schuldverhältnis zwischen ihm und der Beklagten, auf dass er sich aber nunmehr formelhaft stützen will, gar nicht vorgetragen hatte (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Argumentation auch OLG Köln, 14 U 81/19, Beschl. v. 21.04.2020).
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