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   OLG Karlsruhe, 08.08.2019 - 14 U 82/19   

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https://dejure.org/2019,24339
OLG Karlsruhe, 08.08.2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24339)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24339)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 GG
    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen mit einer abgedruckten Textpassage auf der Titelseite einer Zeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen mit abgedruckter Textpassage auf Titelseite einer Zeitschrift

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Offenburg, 24.05.2019 - 3 O 153/19

    Medienrecht: Anspruch auf Gegendarstellung; grafische Gestaltung der Titelseite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2019 - 14 U 82/19
    Die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24.05.2019, Aktenzeichen 3 O 153/19, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24.05.2019, Aktenzeichen 3 O 153/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2020 - 14 U 148/20

    Voraussetzungen für Zusatz zur Gegendarstellung

    Nach Hinweisbeschluss vom 12.07.2019 (BeckRS 2019, 17481) hat der Senat die gegen das Urteil des Landgericht Offenburg eingelegte Berufung mit Beschluss vom 08.08.2019 (14 U 82/19) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen (BeckRS 2019, 17383).

    Diese Frage ist durch das Urteil des Landgerichts vom 24.05.2019 und den Beschluss des Senats vom 08.08.2019 (14 U 82/19), mit denen die Klägerin rechtskräftig zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet wurde, entschieden worden.

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   OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19   

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https://dejure.org/2019,24340
OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - 14 U 82/19 (https://dejure.org/2019,24340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 GG
    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen mit einer abgedruckten Textpassage auf der Titelseite einer Zeitschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Der jeweils betroffene Inhalt der Äußerung ist insoweit unerheblich (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Gilt eine Gegendarstellung aber einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

    Dies setzt allerdings voraus, dass bereits die Schlagzeile als solche - ohne Berücksichtigung des damit betitelten oder angekündigten Berichts - einen gegendarstellungsfähigen Tatsachenkern aufweist (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit liegt vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden muss, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelte (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Andernfalls wäre nicht klar, hinsichtlich welcher Tatsachen die die Gegendarstellung beanspruchende Person der in der Titelschlagzeile gemachten tatsächlichen Behauptung entgegentritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Eine Verurteilung zur Gegendarstellung ist nicht schon dann möglich, wenn eine "nicht fernliegende Deutung" bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt (BVerfG vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, Rn. 26 - 30, juris).

  • LG Offenburg, 24.05.2019 - 3 O 153/19

    Medienrecht: Anspruch auf Gegendarstellung; grafische Gestaltung der Titelseite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24.05.2019, Az. 3 O 153/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24.05.2019, Az. 3 O 153/19 abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2011 - 14 U 186/10

    Gegendarstellungsfähige Bildveröffentlichung: Fotomontage als Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Der Verpflichtung der Verfügungsbeklagten steht dabei auch nicht schon der Umstand entgegen, dass der Anspruch nicht aus einer wörtlichen Aussage, sondern erst aus dem Zusammenhang einer Bildveröffentlichung mit einer Textaussage abgeleitet wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.03.2011 - 14 U 186/10; Löffler, Presserecht., 6. Aufl. § 11 LPG Rn 111).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Bei dieser genügt es nicht, dass die vom Anspruchsteller behauptete Tatsachenbehauptung bei Deutung der Aussagen "nicht fernliegt"; vielmehr muss sich nach richtiger Auffassung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ; OLG Köln, Urteil v. 07.06.2018 - 15 U 127/17 m.w.N., juris).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Bei dieser genügt es nicht, dass die vom Anspruchsteller behauptete Tatsachenbehauptung bei Deutung der Aussagen "nicht fernliegt"; vielmehr muss sich nach richtiger Auffassung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ; OLG Köln, Urteil v. 07.06.2018 - 15 U 127/17 m.w.N., juris).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Bei dieser genügt es nicht, dass die vom Anspruchsteller behauptete Tatsachenbehauptung bei Deutung der Aussagen "nicht fernliegt"; vielmehr muss sich nach richtiger Auffassung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ; OLG Köln, Urteil v. 07.06.2018 - 15 U 127/17 m.w.N., juris).
  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Gilt eine Gegendarstellung aber einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
  • OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17

    Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
    Wenn eine Darstellung auf der Titelseite in diesem Sinne aus sich heraus verständlich ist, also ohne Kenntnis des Inhalts des im Heftinneren befindlichen Artikels, kann sich ein Gegendarstellungsanspruch auch auf diese beziehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.03.2017 - 18 W 370/17, juris).
  • OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

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