Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.01.2002 - 14 U 85/01   

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https://dejure.org/2002,32997
OLG Celle, 24.01.2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,32997)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.01.2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,32997)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,32997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wegen Verstoßes gegen die sogenannte zweite Rückschaupflicht beim Überholen; Ausscheren zum Überholen ohne Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer; Behinderung des Gegenverkehrs im Rahmen eines Überholvorgangs; Höhe eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wegen Verstoßes gegen die sogenannte zweite Rückschaupflicht beim Überholen; Ausscheren zum Überholen ohne Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer; Behinderung des Gegenverkehrs im Rahmen eines Überholvorgangs; Höhe eines ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2002 - 14 U 85/01
    Für den Kläger bestand daher eine unklare Verkehrssituation, in der er sich erst hätte vergewissern müssen, ob nicht auch der Beklagte zu 1 ein Überholmanöver beabsichtigte, oder durch Licht- oder Schallzeichen (vgl. § 5 Abs. 5 StVO ) hätte sicherstellen müssen, dass dieser seine - des Klägers - Überholabsicht zuverlässig und rechtzeitig bemerkte (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OLG Karlsruhe MDR 2001, 1235, 1236 [OLG Karlsruhe 26.07.2001 - 9 U 195/00] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18511
OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,18511)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,18511)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 (https://dejure.org/2002,18511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 14 Abs. 1
    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01
    Soweit sich aus der Entscheidung des Kammergerichts in DAR 1973, 156 eine andere Auffassung ergeben sollte, kann dem nicht gefolgt werden.
  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Dies entspricht nämlich der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; HansOLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24, wo der Zusammenhang mit dem Aussteigen sogar noch nach Schließen der Tür bejaht wurde.
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 .
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Der unter die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO fallende Vorgang des "Aussteigens" erstreckt sich bis zum endgültigen Verlassen des Fahrzeugs (vgl. Senat vom 30.01.2002, Gesch.-Nr. 14 U 85/01).
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