Rechtsprechung
OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Radfahrerunfall: Alleinhaftung des einen Gehweg in falscher Richtung befahrenden Radfahrers bei Kollision mit einem Kraftfahrzeug an einer Straßeneinmündung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 StVG ; § 18 StVG ; § 2 StVO ; § 8 StVO
Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg; Kollision; Verschulden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg; Kollision; Verschulden
- RA Kotz
Radfahrer auf Gehweg angefahren - Haftet der Autofahrer?
- Judicialis
- RA Kotz
Radfahrer auf Gehweg angefahren - Haftet der Autofahrer?
- RA Kotz
Radfahrer fährt auf Fußgängerweg - Unfall mit Pkw
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Nebenstraße abbiegenden PKW mit einem auf dem Radweg als Geisterfahrer fahrenden Fahrradfahrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Haftungsverteilung zwischen PKW und Radfahrer
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.02.2000 - 4 O 336/98
- OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1236
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Das Radfahren des Klägers auf dem Gehweg, zudem in der falschen Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos (vgl. OLG Hamm VersR 1986, 1246, 1247; OLG Schleswig r + s 1991, 261; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 547). - BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256). - OLG Hamm, 10.03.1995 - 9 U 208/94
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden PKW mit einem den …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
- OLG Schleswig, 19.06.1991 - 9 U 86/89
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Das Radfahren des Klägers auf dem Gehweg, zudem in der falschen Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos (vgl. OLG Hamm VersR 1986, 1246, 1247; OLG Schleswig r + s 1991, 261; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 547). - OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121; OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121;… OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 11.10.1991 - 10 U 103/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256). - OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
- OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit …
Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261;… vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).Auch die daraus vom Landgericht gezogene Konsequenz, dass die Klägerin ihren Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen hat, ist zutreffend und steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR Celle 2001, 224), sodass auch der Hinweis der Berufungsbegründung, das Urteil sei von einem 'Proberichter' gefällt worden, völlig neben der Sache liegt.
- OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15
Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden …
So ist unverständlich, warum die Beklagten einerseits darauf hinweisen, dass andere Gerichtsentscheidungen "mit dem konkreten Fall direkt zu tun haben müssen", andererseits eine Entscheidung des OLG Celle bemühen (OLG Celle Urt. v. 14.06.2001 - 14 U 89/00 [BeckRS 2001, 30186572]), die einen auf dem Gehweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer betrifft. - OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit …
3a) Es liegt deshalb in rechtlicher Hinsicht die Schlussfolgerung nahe, auch Führern anderer Fahrzeuge, die nicht zur Radwegbenutzung berechtigt sind, schon rein begrifflich ein Vorfahrtrecht zu versagen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit Hinweis darauf, dass auch einem verbotswidrig den Gehweg befahrenden Radfahrer niemals ein Vorfahrtsrecht zustehen könne mit Verweis auf OLG Celle, MDR 2001, 1236; KG VM 1990, 35; OLG Hamm VersR 1987, 1246 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18
Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad
Dass in einer solchen Situation, in der ein erwachsener Radfahrer verbotswidrig auf einem Gehweg fährt, ein grober Verkehrsverstoß liegt, gegenüber welchem die Betriebsgefahr des Unfallgegners in der Regel vollständig zurücktritt, und zwar selbst dann, wenn den KfZ-Fahrer die erhöhten Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO treffen, entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vergl. nur OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 U 222/02 -, Rn. 4, juris mit zahlr weiteren Nachweisen, u.a. auf OLG Celle OLGR 2001, 224 OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261), welcher das erkennende Gericht sich anschließt. - LG Lübeck, 13.07.2016 - 4 O 243/15
Radfahrer benutzt Gehweg gegen Fahrtrichtung
Gleiches gilt, wenn eine Kollision eines einen Gehweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem Pkw-Fahrer erfolgt, welcher aus einer Straßeneinmündung ausfahren möchte, selbst wenn dem Führer des Kraftfahrzeugs ein geringfügiges Verschulden zur Last zu legen ist; insbesondere dann, wenn die Einmündung der betreffenden Nebenstraße, aus welcher der Pkw ausfahren will, schwer einsehbar ist (OLG Celle 14.06.2001, 14 U 89/00, BeckRS 2001, 30186572; AG Ibbenbüren, ZfS 1995, 446). - LG Lübeck, 23.09.2005 - 2 O 49/04
Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei Schäden an einem PKW an einer …
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Verschulden des Schädigers an dem Schadensereignis so deutlich überwiegt, dass die Betriebsgefahr vollständig zurück tritt (vgl. OLG Celle, MDR 2001, 1236). - LG Aachen, 18.09.2003 - 1 O 274/00
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; …
Die Entscheidung des OLG Celle, ZfS 2001, S. 493, steht dem entgegen der Ansicht der Beklagten nicht entgegen. - AG Marienberg, 07.01.2022 - 3 C 306/21
Haftung Radfahrer: Unfall auf Gehweg mit hoher Geschwindigkeit
Das Amtsgericht Marienberg schließt sich insoweit der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung des OLG Celle (ZfS 2001, 493, Seite 3 der Klageschrift, Blatt 12 d.A.) an.