Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06   

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OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,7905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2007 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,7905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,7905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erhöhung eines Anteils des Gewinns einer Sozietät nach den Grundsätzen über die Änderung der Geschäftsgrundlage oder die gesellschafterliche Treuepflicht; Bestimmung einer quotalen Bemessung der Gewinnanteile durch das Lock-System im ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 313; ; BGB § 428; ; BGB §§ 320 ff; ; BGB § 705; ; BGB § 706; ; BGB § 707; ; BGB § 722 Abs. 1; ; BGB § 723 Abs. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Gewinnverteilungsschlüssel im Sozietätsvertrag einer Anwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Partners einer Anwaltssozietät auf Erhöhung der vertraglich festgelegten Gewinnbeteiligungsquote bei überproportionalem Anteil am Umsatz und Gewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewinnverteilung, Gewinnverwendung, Personengesellschaft, Treuepflicht, Treuepflichtenkontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1714
  • NZG 2007, 745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 27/01

    Rechtsfolgen einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer KG;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Unterschiede ergeben sich jedenfalls nicht für die Frage der Durchsetzung eines Anpassungsanspruchs, weil in jedem Fall - abweichend von der Anpassung von Austauschverträgen (BGH NZM 2005, 144, 146) - eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, der die Vertragsanpassung verlangende Gesellschafter die dissentierenden Gesellschafter also beispielsweise mit der Leistungsklage auf Zustimmung zur Beschlussfassung über die Vertragsänderung in Anspruch nehmen muss (vgl. BGH WM 1986, 1566; BGH NZG 2002, 518; Westermann, Hdb. PersGesR Rn. I 536; K. Schmidt a.a.O. § 5 IV 3. b; MünchKomm-BGB/Ulmer § 705 Rn. 239 ff; MünchKomm-BGB/Roth § 313 Rn. 120; Winter, a.a.O. S. 37; Sester, BB 1997, 1 ff; Wiedemann a.a.O. S. 205 ff; abweichend, im Ergebnis aber ähnlich Lettl a.a.O. S. 27 ff: substantiierte Änderungskündigung; noch anders Schwab, Das Prozessrecht gesellschaftsinterner Streitigkeiten, S. 462 ff: beschlussersetzende Gestaltungsklage).

    gg) Schließlich berufen sich die Kläger ohne Erfolg auf den anders gelagerten Sachverhalt, der den Entscheidungen des OLG München NZG 2001, 558 und BGH NZG 2002, 518 zugrunde lag.

    Dem Gleichbehandlungsgebot steht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gegenüber (vgl. nur die o.g. Entscheidung des BGH in NZG 2002, 518), es ist durch den Gesellschaftsvertrag oder andere Vereinbarungen der Gesellschafter ohne weiteres abdingbar.

  • OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 53/06

    Sozietätsvertrag: Wirksamkeit einer festen Laufzeit von 30 Jahren; Angemessenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Die Kläger sind die im Büro der Sozietät in A. tätigen Partner, die Beklagten - mit Ausnahme des Beklagten zu 14 (s.u.) - sind die übrigen Partner an den Standorten B., C., D. und E. (der Beklagte zu 7 ist nach dem Vortrag im Parallelverfahren 14 U 53/06 mittlerweile altershalber ausgeschieden).

    Hiergegen haben die Parteien wechselseitig Berufung eingelegt, die beim Senat unter Az. 14 U 53/06 anhängig ist.

    Sie beträgt hier 5 Jahre ab dem 01.01.2004, wie der Senat in der Parallelsache 14 U 53/06 mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat; wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen dort Bezug genommen.

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Es ist umstritten, ob der Antrag einer Klage auf eine nach der Geschäftsgrundlagenlehre angepasste Leistung (dazu BGH NZM 2005, 144, 146) wie die Schmerzensgeldklage ausnahmsweise unbestimmt bleiben und die zuzusprechende Leistung ins Ermessen des Gerichts gestellt werden kann (dagegen z.B. Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 253 Rn. 13 c; Krebs in AnwKomm-BGB § 313 Rn. 90; Wieser JZ 2004, 654; dafür etwa MünchKomm-BGB/Roth § 313 Rn. 94; PWW-Medicus, § 313 Rn. 24; Riesenhuber BB 2004, 2697, 2698; Dauner-Lieb/Dötsch NJW 2003, 921, 923 f; Schmidt-Kessel/Baldus NJW 2002, 2076).

    Unterschiede ergeben sich jedenfalls nicht für die Frage der Durchsetzung eines Anpassungsanspruchs, weil in jedem Fall - abweichend von der Anpassung von Austauschverträgen (BGH NZM 2005, 144, 146) - eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, der die Vertragsanpassung verlangende Gesellschafter die dissentierenden Gesellschafter also beispielsweise mit der Leistungsklage auf Zustimmung zur Beschlussfassung über die Vertragsänderung in Anspruch nehmen muss (vgl. BGH WM 1986, 1566; BGH NZG 2002, 518; Westermann, Hdb. PersGesR Rn. I 536; K. Schmidt a.a.O. § 5 IV 3. b; MünchKomm-BGB/Ulmer § 705 Rn. 239 ff; MünchKomm-BGB/Roth § 313 Rn. 120; Winter, a.a.O. S. 37; Sester, BB 1997, 1 ff; Wiedemann a.a.O. S. 205 ff; abweichend, im Ergebnis aber ähnlich Lettl a.a.O. S. 27 ff: substantiierte Änderungskündigung; noch anders Schwab, Das Prozessrecht gesellschaftsinterner Streitigkeiten, S. 462 ff: beschlussersetzende Gestaltungsklage).

  • OLG München, 22.12.2000 - 23 U 4484/97

    Gleichbehandlung der Gesellschafter - Entgelt für Beiträge - Anpassung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    gg) Schließlich berufen sich die Kläger ohne Erfolg auf den anders gelagerten Sachverhalt, der den Entscheidungen des OLG München NZG 2001, 558 und BGH NZG 2002, 518 zugrunde lag.
  • BGH, 10.05.1976 - II ZR 180/74

    Zuführung eines Teils des Gewinns zu den offenen Rücklagen durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Aus diesen Gründen lässt sich auch aus den Fallgestaltungen, in denen typischerweise bei Gesellschaftsverträgen eine Äquivalenzstörung diskutiert (z.B. K. Schmidt a.a.O.; M. Winter a.a.O. S. 36; vgl. auch Lettl a.a.O. S. 23) und von der Rechtsprechung eher aus Treuepflichtgesichtspunkt eine Vertragsanpassung oder eine ergänzende Vertragsauslegung erwogen wird (vgl. BGH NJW 1965, 1960; BB 1976, 948; BB 1977, 1271; WM 1978, 1230 und 1232), nämlich der Anpassung einer Tätigkeitsvergütung für einen geschäftsführenden Gesellschafter aufgrund geänderter Umstände, nichts für das Anliegen der Kläger ableiten.
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/04

    Langfristiger Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Diese Vereinbarung ist unwirksam (§§ 138, 723 Abs. 3 BGB; Art. 12 GG; vgl. BGH NJW 2007, 295).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Die Rechtsprechung hat teilweise die Geschäftsgrundlagenlehre angewandt (BGHZ 10, 44; NJW 1967, 1081, 1082; NJW 1974, 1656; BGH BB 2004, 397, 398), aber wohl meist die Frage nach der Treuepflicht gestellt (BGH NJW 1965, 1960; BB 1977, 1271; WM 1978, 1230; WM 1986, 1556) und das Verhältnis letztlich offen gelassen (vgl. BGH NJW 1974, 1656; BB 2006, 2773, 2775).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Zu helfen ist im Zweifel mit entsprechenden Hinweisepflichten, auf die mit geänderten Anträgen reagiert werden kann, wenn das Gericht einen anderen Betrag bzw. hier Beschlussinhalt für angemessen hält (vgl. BGH WM 1969, 335, 337).
  • BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97

    Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Auch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ist eine Erweiterung zulässig, wenn die erweiterten Anträge durch die fristgerecht eingereichten Berufungsgründe gedeckt sind (BGH NJW-RR 1998, 572; NJW 2001, 146; Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06
    Auch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ist eine Erweiterung zulässig, wenn die erweiterten Anträge durch die fristgerecht eingereichten Berufungsgründe gedeckt sind (BGH NJW-RR 1998, 572; NJW 2001, 146; Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 162/05

    Kündigung und Abwicklung einer Vor-Gesellschaft aus wichtigem Grund

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 80/72

    Änderung der Nachfolgeklauseln einer Kommanditgesellschaft bei Scheidung der Ehe

  • BGH, 23.01.1967 - II ZR 166/65

    Ehegatten-Kommanditgesellschaft. Übernahmeklage

  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 285/85

    Bezüge des persönlich haftender Gesellschafter in eine KG eintretenden

  • BGH, 13.05.1953 - II ZR 157/52

    Treuhänderische Beteiligung an Kommanditgesellschaft

  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 279/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Vergleich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13

    Festsetzung von Leistungen bei Hilfebedürftigkeit i.R.e. selbständigen Tätigkeit

    Ob sich aus der gesellschafterlichen Treuepflicht, welche nicht nur im Verhältnis zur Gesellschaft, sondern auch gegenüber den Mitgesellschaftern besteht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 14 U 9/06 - Rn. 59), im Falle einer wirtschaftlichen Notsituation eines Gesellschafters ein Anspruch auf gewinnunabhängige Entnahme aus der Gemeinschaftskasse ergibt, kann hier dahinstehen, da ein derartiges Entnahmerecht jedenfalls hinsichtlich der allein in Rede stehenden Zahlungen der Fa. M., welche der GbR zweckgebunden im Rahmen eines Werbeetats zugeflossen waren, von vornherein nicht in Betracht kam.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06   

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https://dejure.org/2006,6607
OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,6607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,6607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,6607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Grenzen des aus dem Petitionsrecht hergeleiteten Rechts zur Dienstaufsichtsbeschwerde und Unterlassungsanspruch bei verunglimpfenden Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit ehrenrühriger Äußerungen gegenüber einer zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Behörde zur Veranlassung der Überprüfung eines bestimmten Verhaltens; Voraussetzungen für die Vermutung des Bestehens einer konkreten Wiederholungsgefahr; Beschränkung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 17 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1640
  • afp 2006, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
    Das - verfassungsimmanenten Grenzen unterliegende (BVerfG, NJW 1991, S. 1475 ff., 1476) - Petitionsrecht wird bei Wahrung seines Kerngehalts und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit u.a. durch den grundgesetzlich gewährleisteten Schutz des Persönlichkeitsrechts Dritter - und damit auch durch den Schutz der persönlichen Ehre - beschränkt (BVerfG, a.a.O.; Brenner, a.a.O., Rdn. 57 zu Art. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
    Dies läßt den Schluß zu, daß der Beklagte Nr. 1 mit seinem Schreiben keine außerhalb der Beschwerde liegenden weiteren Zwecke verfolgt hat, so daß bei der rechtlichen Beurteilung der darin enthaltenen Äußerungen die für anlaßbezogene Beschwerden gegenüber dem Dienstherrn geltenden Maßstäbe anzulegen sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 1399 ff., 1400).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
    Der mit ihr verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers wäre nur dann nicht gerechtfertigt, wenn sie ohne Sachbezug wäre, vielmehr als in erster Linie der Diffamierung des Klägers dienende Schmähkritik auf eine vorsätzliche Ehrenkränkung hinausliefe (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdn. 5.97, mit Hinweis auf BVerfG, NJW 1993, S. 1462 f. und BGH, NJW 1966, S. 1617 ff., 1619).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
    Der mit ihr verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers wäre nur dann nicht gerechtfertigt, wenn sie ohne Sachbezug wäre, vielmehr als in erster Linie der Diffamierung des Klägers dienende Schmähkritik auf eine vorsätzliche Ehrenkränkung hinausliefe (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdn. 5.97, mit Hinweis auf BVerfG, NJW 1993, S. 1462 f. und BGH, NJW 1966, S. 1617 ff., 1619).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
    Diese Tatsachenbehauptungen sind angesichts ihrer Pauschalität und mangelnden Substantiiertheit als unwahr anzusehen (Erman/Ehmann; BGB, 11. Aufl. 2004, Anh. § 12 Rdn. 60, mit Hinweis auf BGH, NJW 1974, S. 1710).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier

    Diese für Äußerungen im Prozess entwickelten Richtlinien gelten grds. auch für Äußerungen, die gegenüber einer zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Behörde mit dem Ziel gemacht werden, diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen, insbesondere für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden [Burkhardt aaO., Kap. 10 Rn. 29, 36 f; Soehring/Hoene aaO., § 15 Rn. 22; OLG Karlsruhe Urt. v. 9.6.2006 -14 U 9/06 - Rn. 17; OLG Hamm Urt. v. 15.5.1995 - 13 U 16/95 - Rn. 21].
  • OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen

    Ansprüche auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sind nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Äußerung als Anzeige gegenüber einer Behörde abgegeben wird, um diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 1995 - 13 U 16/95, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 2006 - 14 U 9/06, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2006 - 14 U 9/06   

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https://dejure.org/2006,49249
OLG Köln, 09.11.2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,49249)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,49249)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2006 - 14 U 9/06 (https://dejure.org/2006,49249)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 14 U 9/06   

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https://dejure.org/2007,116404
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,116404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,116404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 14 U 9/06 (https://dejure.org/2007,116404)
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